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   BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88   

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https://dejure.org/1989,4132
BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88 (https://dejure.org/1989,4132)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88 (https://dejure.org/1989,4132)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 1595/88 (https://dejure.org/1989,4132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 GKG 1975

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Eine Pflichtverletzung des Gerichts kann insoweit daher nur festgestellt werden, wenn sich diese anhand der besonderen Umstände des Falles belegen läßt (vgl. z. B. BVerfGE 22, 267 >274<; 70, 288 >293<).

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht jedoch nicht, den rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 21, 191 >194<; 70, 288 >294<).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Die Auslegung des einfachen Rechts, die Würdigung und Subsumtion des festgestellten Sachverhalts sind grundsätzlich allein Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 143 >148 f.<; 60, 79 >90<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Ein Verfassungsverstoß könnte im vorliegenden Fall nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erschiene, daß sie nicht mehr verständlich wäre, und sich dadurch der Schluß aufdrängte, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhe (vgl. BVerfGE 54, 117 >125<; 67, 90 >94<).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Ein Verfassungsverstoß könnte im vorliegenden Fall nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erschiene, daß sie nicht mehr verständlich wäre, und sich dadurch der Schluß aufdrängte, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhe (vgl. BVerfGE 54, 117 >125<; 67, 90 >94<).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Wenn § 13 Abs. 2 GKG unter Präzisierung des § 13 Abs. 1 GKG die Bedeutung des Rechtsstreites anhand des im Verwaltungsakt festgelegten und durch den Antrag des Klägers streitig gewordenen Geldbetrages bemißt, so liegt darin insbesondere keine unsachgemäße und unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 10, 264 >268 f.<; 50, 217 >231<) - Da angesichts des Wortlautes der Vorschrift das Prozeßrisiko hinreichend klar zu ermitteln ist, bleibt es dem Betroffenen zur Vermeidung unbilliger Härten unbenommen, Prozeßkostenhilfe zu beantragen (BVerfGE 54, 39 >41<).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Wenn § 13 Abs. 2 GKG unter Präzisierung des § 13 Abs. 1 GKG die Bedeutung des Rechtsstreites anhand des im Verwaltungsakt festgelegten und durch den Antrag des Klägers streitig gewordenen Geldbetrages bemißt, so liegt darin insbesondere keine unsachgemäße und unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 10, 264 >268 f.<; 50, 217 >231<) - Da angesichts des Wortlautes der Vorschrift das Prozeßrisiko hinreichend klar zu ermitteln ist, bleibt es dem Betroffenen zur Vermeidung unbilliger Härten unbenommen, Prozeßkostenhilfe zu beantragen (BVerfGE 54, 39 >41<).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Die Auslegung des einfachen Rechts, die Würdigung und Subsumtion des festgestellten Sachverhalts sind grundsätzlich allein Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 143 >148 f.<; 60, 79 >90<).
  • BFH, 02.11.1977 - I E 2/77

    Zuständigkeit des Kostenbeamten - Ansatz der Kosten des Revisionsverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Zudem hat der BFH entschieden (BStBl. 1978 II S. 58 >59<), daß etwaige einbehaltene und auf die Einkommensteuer anzurechnende Steuerabzugsbeträge nicht die Höhe des Streitwertes mindern können, weil sie nicht die Steuerfestsetzung betreffen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Die Auslegung des einfachen Rechts, die Würdigung und Subsumtion des festgestellten Sachverhalts sind grundsätzlich allein Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 42, 143 >148 f.<; 60, 79 >90<).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 1595/88
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht jedoch nicht, den rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 21, 191 >194<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BFH, 26.01.1970 - IV 204/64

    Bemessung des Streitwerts bei Streit über die Steuerart und deren Höhe und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2006 - 13 E 1526/04

    Streitwertfestsetzung bei Verbindung von Feststellungsklage und Leistungsklage

    BVerfG, Beschluss vom 16.5.1989 - 1 BvR 1595/88 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 L 62.04 -, juris; OVG S.-A., Beschluss vom 29.6.2001 - 1 O 275/01 -, NVwZ-RR 2002, 77; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.5.2000 - 4 S 299/00 -, juris.
  • OVG Berlin, 23.12.2004 - 1 L 62.04

    Antrag auf Gewährung einer Wegstreckenentschädigung; Beschwerde gegen die

    Sie enthält eine normative Streitwertfestsetzung und beruht auf dem Anliegen des Gesetzgebers, eine klare, die Arbeit der Gerichte erleichternde Regelung einzuführen (vgl. BVerfG, 1. Senat, 3. Kammer, Kammerbeschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 1595/88 -, bei Juris).Das schließt einen Rückgriff auf die Bedeutung der Sache für den Kläger, mithin eine Festsetzung nach Ermessen des Gerichts aus (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 4 TE 3473/94 -, MDR 1996, 321; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Februar 1980 - III 1381/79 -, DÖV 1980, 655; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 13 GKG, Rz. 19).
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