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   BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90   

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https://dejure.org/1990,4336
BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90 (https://dejure.org/1990,4336)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.1990 - 1 BvR 450/90 (https://dejure.org/1990,4336)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 1 BvR 450/90 (https://dejure.org/1990,4336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33a Abs. 2 Nr. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Beurteilung einer bestimmten Peep-Show als sittenwidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Art. 14 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht verletzt, weil die mit dem angegriffenen Revisionsurteil bestätigte Verfügung die berufliche bzw. wirtschaftliche Betätigung selbst, nicht aber das nach Art. 14 Abs. 1 GG allein geschützte Ergebnis dieser Betätigung betrifft (vgl. BVerfGE 30, 292 [334 f.]; 77, 84 [117 f.] m.w.N.).

    Art. 2 Abs. 1 GG kommt im vorliegenden Fall neben Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG als selbständiger Prüfungsmaßstab aus Subsidiaritätsgründen nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 30, 292 [336]; 59 128 [163]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Im Rahmen der eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 32, 311 [316]; st. Rspr.) läßt die angefochtene Entscheidung keinen verfassungsrechtlich erheblichen Verstoß gegen die von den Beschwerdeführern gelten gemachten Grundrecht erkennen.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Art. 14 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht verletzt, weil die mit dem angegriffenen Revisionsurteil bestätigte Verfügung die berufliche bzw. wirtschaftliche Betätigung selbst, nicht aber das nach Art. 14 Abs. 1 GG allein geschützte Ergebnis dieser Betätigung betrifft (vgl. BVerfGE 30, 292 [334 f.]; 77, 84 [117 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Anhaltspunkte dafür, daß das angefochtene Revisionsurteil unter dem dann allein noch in Betracht kommenden Gesichtspunkt des Übermaßverbotes (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]) gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen könnte, sind weder hinreichend substantiiert vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Im Rahmen der eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 32, 311 [316]; st. Rspr.) läßt die angefochtene Entscheidung keinen verfassungsrechtlich erheblichen Verstoß gegen die von den Beschwerdeführern gelten gemachten Grundrecht erkennen.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
    Zwar muß auch die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 33a Abs. 2 Nr. 2 GewO unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der grundrechtlich gewährleisteten Berufsfreiheit (hierzu BVerfGE 71, 183 [201] m.w.N.) ausgelegt und angewendet werden.
  • VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92

    Zwergenweitwurf

    Die Vorschrift des § 33a II Nr. 2 GewO ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, GewArch 1990, 275).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Abgabe von Reisebedarf für Kraftfahrer als Zubehör zu den in § 6 Abs. 2 LadSchlG genannten Verkaufsgegenständen während der allgemeinen Ladenschlußzeit zulässig ist (verneinend z.B. neben dem Berufungsurteil: VG Schleswig, GewArch 1990, 275 ; OLG Hamm, GewArch 1991, 148 ; OLG Schleswig, MDR 1983, 232 [OLG Schleswig 16.03.1982 - 6 U 111/81]; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 302 [OLG Hamburg 06.09.1990 - 3 U 80/90]; Akkermann, Gesetz über den Ladenschluß, Anm. zu § 6; Jahn, GewArch 1992, 47; Neumann, Das neue Ladenschlußgesetz, 2. Aufl. 1989, § 6 Anm. 4; Neumann in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung Band II, Stand Mai 1992, Nr. 590 § 6 Anm. 4; Schulte Langforth/Böhm, Ladenschlußgesetz, 1957, § 6 Anm. 2, 3, § 4 Anm. 3; Söhn, GewArch 1983, 73 ; Stober, Ladenschlußgesetz, 3. Aufl. 1990, § 6 Rdnr. 17; derselbe GewArch 1982, 1 und GewArch 1985, 353 ; zum Teil mit Einschränkungen oder Modifikationen bejahend z.B. KG, GewArch 1980, 35; GewArch 1982, 168; Denecke/Neumann/Biebl, Arbeitszeitordnung, 11. Aufl. 1991, § 6 Anm. 1; Erbs/Kohlhaas/Ambs, Strafrechtliche Nebengesetze L 13 § 6 Anm. 2; Hoffmann in von Brauchitsch, Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder, Wirtschaftsverwaltungsrecht II, S. 863 ; Kämper, NWVBl 1991, 342 ff.; Scholtissek, BB 1992, 589 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 5/91]; ders. GewArch 1991, 330 ; Theis, Ladenschlußgesetz, 1991, § 6 Rdnr. 10; Zmarzlik, Das deutsche Bundesrecht, Anm. zu § 6 LadSchlG).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1994 - 7 L 1951/92

    Peep-Show; Sittenwidrigkeit; Erforderlichkeit einer Meinungsumfrage;

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG, Beschl. v. 9.7.1986 - 1 BvR 413/86 -, GewArch 1987, 194; Kammerbeschl. v. 16.5.1990 - 1 BvR 450/90 -, GewArch 1990, 275 ).
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