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   BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04   

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BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 (https://dejure.org/2007,4769)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 (https://dejure.org/2007,4769)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 1782/04 (https://dejure.org/2007,4769)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Asyl und Abschiebungsschutz gegenüber einem zum Christentum konvertierten afghanischen Staatsangehörigen; Bekenntnis zum Christentum als Kennzeichen einer Bevölkerungsgruppe; Bestimmung der Frage des Bestehens einer Staatsgewalt in Afghanistan

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 4
    Verfassungsbeschwerde, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, faires Verfahren, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Darlegungserfordernis, Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 25; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage und ihrer Entscheidungserheblichkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Mit derart umfassenden Darlegungslasten wären die Anforderungen in einer mit dem Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nicht vereinbaren Weise überspannt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -, InfAuslR 1995, S. 15 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, NVwZ 2006, S. 683 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, DVBl 2007, S. 497 ; siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).

    Die durch nichts weiter substantiierte widersprechende Behauptung des Beschwerdeführers konnte das Oberverwaltungsgericht ohne Verfassungsverstoß als den Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages nicht genügend ansehen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl 1995, S. 35 f.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Zur verfassungsrechtlich gebotenen Gewährung ausreichender Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, gehört auch, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung überhaupt ankommen kann (BVerfGE 84, 188 ).

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Auf dem Gehörsverstoß, der darin liegt, dass das Oberverwaltungsgericht dies unterlassen hat, beruht die getroffene Entscheidung; denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers zu einer ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Die durch nichts weiter substantiierte widersprechende Behauptung des Beschwerdeführers konnte das Oberverwaltungsgericht ohne Verfassungsverstoß als den Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages nicht genügend ansehen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl 1995, S. 35 f.).
  • OVG Sachsen, 23.10.2003 - A 1 B 114/00

    Afghanistan, DVPA, Mitglieder, Konversion, Apostasie, Christen, Situation bei

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts lagen verschiedene Gutachten, Stellungnahmen sowie erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen vor, die eine Gefährdung von zum Christentum übergetretene afghanische Staatsangehörigen bejahten (vgl. Mostafa Danesch, Auskunft vom 13. Mai 2004, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG26250001; Amnesty International, Pressemitteilung vom 28. Juli 2003, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG00053452; VG Braunschweig, Urteil vom 16. Juli 2004 - 1 A 264/03 - VG Minden, Urteil vom 24. Juli 2003 - 9 K 2258/00.A - Sächs. OVG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - A 1 B 114/00 -).
  • VG Minden, 24.07.2003 - 9 K 2258/00

    Afghanistan, Hazara, Moldawien (A), Studium, Christen, Konversion, Gebietsgewalt,

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts lagen verschiedene Gutachten, Stellungnahmen sowie erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen vor, die eine Gefährdung von zum Christentum übergetretene afghanische Staatsangehörigen bejahten (vgl. Mostafa Danesch, Auskunft vom 13. Mai 2004, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG26250001; Amnesty International, Pressemitteilung vom 28. Juli 2003, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG00053452; VG Braunschweig, Urteil vom 16. Juli 2004 - 1 A 264/03 - VG Minden, Urteil vom 24. Juli 2003 - 9 K 2258/00.A - Sächs. OVG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - A 1 B 114/00 -).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Mit derart umfassenden Darlegungslasten wären die Anforderungen in einer mit dem Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nicht vereinbaren Weise überspannt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -, InfAuslR 1995, S. 15 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, NVwZ 2006, S. 683 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, DVBl 2007, S. 497 ; siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Auf dem Gehörsverstoß, der darin liegt, dass das Oberverwaltungsgericht dies unterlassen hat, beruht die getroffene Entscheidung; denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers zu einer ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Mit derart umfassenden Darlegungslasten wären die Anforderungen in einer mit dem Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nicht vereinbaren Weise überspannt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -, InfAuslR 1995, S. 15 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, NVwZ 2006, S. 683 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, DVBl 2007, S. 497 ; siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).
  • VG Braunschweig, 16.07.2004 - 1 A 264/03

    Afghanistan, Christen, Apostasie, Konversion, religiös motivierte Verfolgung,

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04
    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts lagen verschiedene Gutachten, Stellungnahmen sowie erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen vor, die eine Gefährdung von zum Christentum übergetretene afghanische Staatsangehörigen bejahten (vgl. Mostafa Danesch, Auskunft vom 13. Mai 2004, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG26250001; Amnesty International, Pressemitteilung vom 28. Juli 2003, Dokumentennummer des Bundesamtes: AFG00053452; VG Braunschweig, Urteil vom 16. Juli 2004 - 1 A 264/03 - VG Minden, Urteil vom 24. Juli 2003 - 9 K 2258/00.A - Sächs. OVG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - A 1 B 114/00 -).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • OVG Berlin, 18.09.1998 - 8 N 45.98

    Bindung an die Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 -, juris Rn. 13) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris; Senatsbeschluss vom 18.06.2012 - A 9 S 792/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19

    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, dass für einen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 16.5.2007 - 2 BvR 1782/04 - juris Rn. 12ff.; BVerwG, Urteil vom 1.10.1985 - 9 C 20.85 - DVBl 1986, 102 = juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2019 - 11 S 1026/19

    Beseitigung eines Ausreisehindernisses -hier: Südkorea

    Die Verfahrensbeteiligten müssen Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem dieser zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - A 9 S 1359/12

    Abschiebungsverbot wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung - zum Gebot

    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 -, Juris Rn. 13) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29/11 -, Juris; Senatsbeschluss vom 18.06.2012 - A 9 S 792/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - A 9 S 1371/18

    Berufungszulassung; Abweichung; Rechtsansicht, die ein divergenzfähiges Gericht

    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 -, juris) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris; Senatsbeschluss vom 18.06.2012 - A 9 S 792/12).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13

    Befristung einer Ausreiseentscheidung

    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04 - juris) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris).
  • VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 14 M 08.30436

    Unzulässige Anhörungsrüge; unzulässige Gegenvorstellung

    Der Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Verfahrensbeteiligten u.a., dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem dieser zu Grunde liegenden Sachverhalt zu äußern, ihre Rechtsauffassung darzulegen und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. insoweit bspw. Bundesverfassungsgericht, B.v. 16. Mai 2007 - 2 BvR 1782/04).
  • OVG Sachsen, 10.08.2021 - 6 A 633/18

    Asylrecht; Tschetschenien; Gruppenverfolgung von als Salafisten gewerteten

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwendet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (BVerfG, Beschl. v. 16. Mai 2007 - 2 BvR 1782/04 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - A 10 S 1852/15
    Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007- 2 BvR 1782/04 - juris) verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -juris).
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