Rechtsprechung
   BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 2730/13   

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https://dejure.org/2018,15990
BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 2730/13 (https://dejure.org/2018,15990)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 2730/13 (https://dejure.org/2018,15990)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 2730/13 (https://dejure.org/2018,15990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Erstattung der notwendigen Auslagen

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13
    Die Verfassungsbeschwerden sind zwar teilweise verworfen und teilweise zurückgewiesen worden, haben aber in der Sache zur Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 109, 190 ; 116, 69 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13
    Die Verfassungsbeschwerden sind zwar teilweise verworfen und teilweise zurückgewiesen worden, haben aber in der Sache zur Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 109, 190 ; 116, 69 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13
    Die Verfassungsbeschwerden sind zwar teilweise verworfen und teilweise zurückgewiesen worden, haben aber in der Sache zur Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 109, 190 ; 116, 69 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 2728/13
    Die Verfassungsbeschwerden sind zwar teilweise verworfen und teilweise zurückgewiesen worden, haben aber in der Sache zur Klärung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 109, 190 ; 116, 69 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Gegenstandswertfestsetzung in Sachen "Anleihenkaufprogramm der EZB"

    Unter besonderer Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren, der Förderung der Verfahren durch die anwaltliche Tätigkeit sowie der Schwierigkeit der Materie entspricht die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes im Hauptsacheverfahren auf jeweils 1.000.000 Euro und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf jeweils 500.000 Euro billigem Ermessen und der ständigen Spruchpraxis des Senats (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. August 2015 - 2 BvR 1390/12 u.a. - Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 2728/13 u.a. -).
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