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   BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17   

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BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 (https://dejure.org/2018,17407)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 (https://dejure.org/2018,17407)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 (https://dejure.org/2018,17407)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 71 Abs. 1 BayStVollzG; Art. 73 BayStVollzG
    Pauschalierte Kostenbeteiligung für den Betrieb privater Fernsehgeräte im Strafvollzug (Recht auf effektiven Rechtsschutz; Beachtung der spezifischen Beweisprobleme Strafgefangener; grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung von Betriebskostenpauschalen; Summe der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer pauschalierten Kostenbeteiligung eines Strafgefangenen unter anderem für den Betrieb privater Fernsehgeräte in der Justizvollzugsanstalt Straubing (hier: Betriebskosten der Satellitenanlagen und Stromkosten) ; Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis ...

  • doev.de PDF

    Pauschale Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme - Einnahmen durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer pauschalierten Kostenbeteiligung eines Strafgefangenen unter anderem für den Betrieb privater Fernsehgeräte in der Justizvollzugsanstalt Straubing (hier: Betriebskosten der Satellitenanlagen und Stromkosten); Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme - Einnahmen durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Richterablehnung - und der Grundsatz des gesetzlichen Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromkostenpauschale im Strafvollzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2467
  • NStZ 2019, 194
  • StV 2018, 626
  • DÖV 2018, 717
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Hamburg, 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11

    Strafvollzug in Hamburg: Beteiligung der Strafgefangenen an Stromkosten

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass sich die Möglichkeit der Auferlegung von Stromkosten auf die Nutzung von Elektrogeräten bezieht, die über den von den Justizvollzugsanstalten kostenfrei zu gewährenden Grundbedarf hinausgehen (vgl. etwa Hanseat. OLG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. August 2014 - 2 Ws 277/14 -, juris, Rn. 6, 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 14 f.; dahingehend auch bereits Thür.

    bb) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erhebung von Pauschalen, insbesondere aufgrund der praktischen Probleme einer individuellen Abrechnung, im Grundsatz zulässig ist (stellvertretend Hanseat. OLG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris, Rn. 30).

    Ob sich der Wortlaut "beteiligen' dabei gegen eine vollumfängliche Umlage der Stromkosten sperrt, bedarf hier keiner Entscheidung (so etwa Hanseat. OLG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, juris, Rn. 31).

  • OLG Nürnberg, 23.01.2017 - 1 Ws 544/16

    Überprüfung der Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Die Beschlüsse des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    1. Soweit der Beschwerdeführer sich gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - und den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - wendet, ist die Verfassungsbeschwerde hingegen zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt ist (vgl. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Nach § 93c Abs. 2, § 95 Abs. 2 BVerfGG sind die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - und des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - aufzuheben.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Eine "Entziehung' des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

    Die Beweislastverteilung im gerichtlichen Verfahren darf nicht dazu führen, dass bestehende Rechtspositionen leerlaufen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17

    Kosten der Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik in einer

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Zudem dürfte bei der Berechnung zu prüfen sein, inwieweit der grundsätzlich von Verfassungs wegen zu gewährleistende Grundbedarf an Information in der Justizvollzugsanstalt unabhängig von der Anbindung an die neue Satellitenanlage, etwa durch Fernsehempfangsgeräte in Gemeinschaftsräumen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14 -, juris, Rn. 20, 31) oder anderweitige Empfangstechnik (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) -, juris, Rn. 28), sichergestellt ist.
  • OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Zudem dürfte bei der Berechnung zu prüfen sein, inwieweit der grundsätzlich von Verfassungs wegen zu gewährleistende Grundbedarf an Information in der Justizvollzugsanstalt unabhängig von der Anbindung an die neue Satellitenanlage, etwa durch Fernsehempfangsgeräte in Gemeinschaftsräumen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14 -, juris, Rn. 20, 31) oder anderweitige Empfangstechnik (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) -, juris, Rn. 28), sichergestellt ist.
  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Zudem dürfte bei der Berechnung zu prüfen sein, inwieweit der grundsätzlich von Verfassungs wegen zu gewährleistende Grundbedarf an Information in der Justizvollzugsanstalt unabhängig von der Anbindung an die neue Satellitenanlage, etwa durch Fernsehempfangsgeräte in Gemeinschaftsräumen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14 -, juris, Rn. 20, 31) oder anderweitige Empfangstechnik (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) -, juris, Rn. 28), sichergestellt ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Soweit der Beschwerdeführer die Beschlüsse des Landgerichts Regensburg vom 9. November 2016 - SR StVK 768/16 - und vom 27. Oktober 2016 - SR StVK 768/16 - angreift, liegen die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG mangels Erfolgsaussichten nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; BVerfGK 12, 189 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
    Beweislasten dürfen nicht in einer Weise zugeordnet werden, die es den belasteten Verfahrensbeteiligten faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 59, 128 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 2 Ws 277/14

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Beteiligung von Sicherungsverwahrten

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • OLG Nürnberg, 01.03.2007 - 2 Ws 73/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf eine seinen Wünschen entsprechende

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

  • BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96

    Voraussetzungen und Begründung eines Gesuchs auf Ablehnung eines Richters wegen

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in

    Ebenso können gesetzliche Bestimmungen über Beteiligungen der Gefangenen an Telefonkosten (Art. 35 Abs. 2 BayStVollzG, vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 ff. m.w.N.), an den Kosten für Schriftverkehr und Paketversand (Art. 31 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 4 BayStVollzG; § 18 Abs. 3 StVollzG NRW), an Kosten der Verwertung oder Vernichtung eingebrachter Gegenstände (Art. 90 Abs. 3 BayStVollzG; § 15 Abs. 3 StVollzG NRW) und an den Miet-, Verplombungs- sowie Betriebs- und Stromkosten für von ihnen betriebene Geräte inklusive Rundfunkempfangsgeräten (Art. 71 Abs. 1 Satz 2, Art. 73 BayStVollzG; § 52 Abs. 4, § 51 Abs. 2, Abs. 3 StVollzG NRW), auch über die Erhebung einer Pauschale (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, Rn. 38 ff.), vorgesehen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Die Bürgerinnen und Bürger haben einen ("substantiellen", vgl. BVerfG, B.v. 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, NJW 2018, 2467, Rn. 34, juris) Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle.
  • LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung

    Insgesamt müsse der Gesetzgeber - anders als beispielsweise bei einem pauschalen (und ungleich maßvolleren) Stromaufschlag der Vollzugsanstalt von 1, 50 ? für das private, beitragsfreie TV-Gerät (BVerfG - 2 BvR 635/17 - vom 16.5.2018), - keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern könne auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    (aa) Es ist weder dargetan noch sonst erkennbar, dass die Beschwerdeführerin durch diese Darlegungsanforderungen (Substantiierungslast) bzw. durch den Verweis auf die vorrangige Inanspruchnahme ihr gegenüber der Bundesnetzagentur zustehender (spezifischer) Akteneinsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechte, um diesen Substantiierungsanforderungen gerecht werden zu können, in nicht zu rechtfertigender Weise in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 47 GrCh (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 16.05.2018 - 2 BvR 635/17, juris Rn. 33 f. m.w.N.), ihrem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, juris Rn. 111 ff.; Beschl. v. 04.02.2020 - 2 BvR 900/19, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17, juris Rn. 14) oder ihrem sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 10.10.1973 - 2 BvR 574/71, juris Rn. 30 ff.; Beschl. v. 08.11.1978 - 1 BvR 158/78, juris Rn. 11; Beschl. v. 25.03.2020 - 2 BvR 113/20, juris Rn. 45 m.w.N.), beeinträchtigt würde.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Bei der Frage, ob der Vortrag eines Beteiligten Anlass zu weiteren Ermittlungen bietet, sind auch die Erkenntnis- und Vortragsmöglichkeiten des jeweiligen Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, juris, Rn. 41, und vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 24 f.).
  • LG Regensburg, 09.02.2022 - SR StVK 768/16

    Angemessene Beteiligung der Gefangenen an den durch die Nutzung in ihrem Besitz

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 16.05.2018 (2 BvR 635/17) dargelegt, dass für eigene Hörfunk- und Fernsehgeräte den Gefangenen Betriebskosten auferlegt werden können.
  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass das Erfordernis der Beibringung dieser Unterlagen als Teil der Rechtsbeschwerde den Zugang des Gefangenen zum Beschwerdegericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder die damit verbundene "Beweislast" es dem Beschwerdeführer als belastetem Verfahrensbeteiligten - auch unter Berücksichtigung seiner spezifischen Situation als Strafgefangener und der besonderen Beweisprobleme, die sich daraus ergeben können - faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (zur Rechtsschutzgarantie, insbesondere zum Beweisrecht, in strafvollzugsrechtlichen Verfahren z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, juris Rdnr. 34 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 64/20

    Sicherungsverwahrung, Kosten der Überprüfung eines Fernsehgerätes

    Das letztgenannte Merkmal stellt ersichtlich eine Einschränkung der finanziellen Inanspruchnahme der Untergebrachten dar und wäre nicht erforderlich, wenn das Gesetz ohnehin eine vollständige Kostenübernahme beabsichtigt hätte oder eine solche jedenfalls hätte ermöglichen wollen (zum inhaltsgleichen § 52 Abs. 2 S. 1 JVollzGB V BW vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 Ws 277/14 - ähnl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Vollz (Ws) 3/11 -, jew. zit. n. juris; Hilzinger in: BeckOK Strafvollzug NRW, a.a.O. Rn. 14; bezüglich einer strafvollzugsrechtlichen Regelung offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 16.05.2018 - 2 BvR 635/17 -, juris).
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