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   BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98   

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BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
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Kurdistan-Komittee

§ 14 VereinsG, keine Anwendung von Art. 9 GG auf Ausländervereine via Art. 1 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinsverbot - Verfassungsbeschwerde - Vorläufiger Rechtsschutz - Hauptsacheverfahren - Ausländerverein - Vereinsfreiheit - Bürgerrechte - Menschenrechte - Vorstand - Leitung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; VereinsG § 1 Abs. 1; ; VereinsG § 14; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 1; VereinsG § 1 Abs. 1
    Verbot eines Ausländervereins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 218 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1281
  • DVBl 2000, 1515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    In dieses Grundrecht kann durch jegliche Sanktion eingegriffen werden, die an eine Meinungsäußerung anknüpft (vgl. BVerfGE 86, 122 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    Das ist nicht der Fall, wenn eine Äußerung mehrere Deutungen zulässt, der Richter sich aber ohne hinreichende Gründe für die den sich Äußernden belastende entscheidet (BVerfGE 82, 43 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    Dieses Argument hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für das ebenfalls Deutschen vorbehaltene Grundrecht der Berufsfreiheit bereits mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Selbstverständlichkeit, dass Ausländer Träger von Menschenrechten seien, könne nicht zu einer - wenn auch eingeschränkten - Anwendung des Art. 12 Abs. 1 GG auf diesen Personenkreis führen, weil damit die ausdrückliche Entscheidung des Grundgesetzes unterlaufen würde, die Berufsfreiheit nur deutschen Staatsbürgern zu gewähren (BVerfGE 78, 179 ).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93

    Erlass eines Gerichtsbescheides - Verbot eines Vereins

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 A 9.93 -,.
  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes -

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 -.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02

    Verbotenem Verein AL-AQSA vorläufiger Rechtsschutz gewährt

    Für die Beantwortung der Frage, ob Ausländer in der Leitung eines Vereins überwiegen, kommt es nicht auf den zahlenmäßigen Anteil der Ausländer im Vorstand, sondern darauf an, ob Ausländer das Vereinsgeschehen von außen oder innen maßgeblich beeinflussen und für den Verein maßgebliche Funktionen ausüben; es kommt auf die "materielle Leitungsfunktion" an (vgl. Beschluss vom 6. September 1995 BVerwG 1 VR 2.95 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = NVwZ 1997, 68; s. a. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2000 BVerfG 1 BvR 1539/94 u.a. NVwZ 2000, 1281).

    In Rede steht in derartigen Fällen nicht nur der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern zugleich die Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2000, a.a.O.).

  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98

    TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN;

    Er schafft ein Umfeld von Sympathie und Wohlwollen und verstärkt den durch Gewalteinsätze verfolgten propagandistischen Effekt betreffend die terroristische Organisation, der die Unterstützungshandlung zuteil wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.06.2000, 1 BvR 1539/94, 373/98).
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