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   BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06   

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https://dejure.org/2009,120
BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2009,120)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2009,120)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2009,120)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 G... G; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 98 StPO; § 99 StPO; § 100a StPO; § 110 StPO; § 147 StPO; § 385 Abs. 3 StPO; § 397 Abs. 1 S. 2 StPO; § 406e StPO; § 475 StPO;
    Beschlagnahme von E-Mail beim Provider in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Anwendbarkeit der strafprozessualen Beschlagnahmevorschriften); Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Abgrenzung zu anderen Grundrechten); Verhältnismäßigkeit; Zitiergebot; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Beschlagnahme von E-Mails

  • openjur.de

    § 94 StPO; Art. 10 GG

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

  • Telemedicus

    Beschlagnahme von E-Mails

  • Telemedicus

    Beschlagnahme von E-Mails

  • webshoprecht.de

    Auf dem Mailserver eine Providers gespeicherte E-Mails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis

  • IWW
  • JurPC

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

  • aufrecht.de

    Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG

  • kanzlei.biz

    Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

  • opinioiuris.de

    Beschlagnahme von E-Mails beim Provider im Ermittlungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig

  • peter-kehl.de

    BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG

  • datenbank.nwb.de

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von E-Mails

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Mail-Server erfolglos

  • heise.de (Pressebericht)

    Ermittlern ist der Zugriff auf E-Mails beim Provider erlaubt

  • heise.de (Pressebericht, 03.08.2010)

    Beschlagnahme von E-Mails

  • heise.de (Pressebericht, 21.03.2007)

    Unklare Rechtsgrundlage für behördlichen E-Mail-Zugriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeine eMail-Kontrolle!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschlagnahme von E-Mails GG -konform

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Provider-Mail-Server verfassungsgemäß

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.07.2009)

    Polizei darf auf E-Mail-Server zugreifen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässig

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren: Beschlagnahme von E-Mails grundgesetzkonform

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von E-Mails rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

  • heise.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lippenbekenntnisse aus Karlsruhe: Ambivalente Entscheidung zum E-Mail-Zugriff bei der Strafverfolgung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10, 19 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 3 GG, §§ 94, 98 StPO
    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

  • th-h.de (Entscheidungsanmerkung)

    Beschlagnahme von E-Mails: BVerfG bestätigt BGH

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn J. B.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 43
  • NJW 2009, 2431
  • StV 2009, 617
  • WM 2009, 1528
  • MMR 2009, 673
  • DVBl 2009, 1122
  • K&R 2009, 559
  • DÖV 2009, 770
  • JR 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 119, 1 ; 120, 274 ; 124, 43 ).

    Ob eine Information dem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).

    Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 124, 43 ).

    Allerdings gehören nicht zum Kernbereich Äußerungen, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).

    Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).

    Nach §§ 155, 264 StPO erfolgt die Informationsverwertung allein zur Sachverhaltsaufklärung und -feststellung, soweit dies im Rahmen der angeklagten prozessualen Tat für die richterliche Entscheidungsfindung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ).

    Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).

  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 124, 43) erstreckt sich der Grundrechtsschutz zwar nicht auf die außerhalb eines laufenden Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalte und Umstände der Kommunikation.
  • LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15

    Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten

    Wenn zum Teil vertreten wird, in der Mailbox ruhende E-Mails seien demnach nicht geschützt (vgl. Hoeren, NJW 2005, 2113, 2115), ist dem aber nicht zu folgen, sondern eine verfassungskonforme Auslegung von § 88 Abs. 3 TKG vorzunehmen: Nach Art. 10 Abs. 1 GG sind alle E-Mails geschützt, solange sie beim Provider gespeichert sind, da sie dort nicht dem Herrschaftsbereich der Kommunikationsteilnehmer unterliegen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2431, 2432 f.; Deutsch, ZEV 2014, 2, 5).
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