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   BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21   

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BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21 (https://dejure.org/2021,20454)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2021 - 1 BvR 709/21 (https://dejure.org/2021,20454)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 (https://dejure.org/2021,20454)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Auflage zum Kindesumgang der Beschwerdeführerin nur bei Abwesenheit ihres der Pädophilie verdächtigen Ehemanns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1684 Abs 3 S 1 BGB, § 1687 Abs 2 BGB, § 1697a BGB
    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Auflagen für Ausübung des Kindesumgangs, die zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung geboten sind, verletzen den betroffenen Elternteil nicht in dessen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - hier: Auflage zum Kindesumgang nur bei ...

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der Ausübung des Umgangs eines Elternteils mit den Kindern durch Auflage im Fall einer Kindeswohlgefährdung (hier: Ausübung des Umgangs nur in Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Ehemanns)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Auflagen für Ausübung des Kindesumgangs, die zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung geboten sind, verletzen den betroffenen Elternteil nicht in dessen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - hier: Auflage zum Kindesumgang nur bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Ausübung des Umgangs eines Elternteils mit den Kindern durch Auflage im Fall einer Kindeswohlgefährdung (hier: Ausübung des Umgangs nur in Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Ehemanns)

  • rechtsportal.de

    Einschränkung der Ausübung des Umgangs eines Elternteils mit den Kindern durch Auflage im Fall einer Kindeswohlgefährdung (hier: Ausübung des Umgangs nur in Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Ehemanns)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Auflagen für Ausübung des Kindesumgangs, die zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung geboten sind, verletzen den betroffenen Elternteil nicht in dessen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - hier: Auflage zum Kindesumgang nur bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der der Pädophilie verdächtige Ehemanns - und die Auflage zum Kindesumgang

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung gebotene Auflagen für die Ausübung des ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umgang nur bei Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Vaters

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Umgang nur bei Abwesenheit des der Pädophilie verdächtigen Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3527
  • FamRZ 2021, 1531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Der Elternteil bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Elternrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwenden (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Selbst wenn von einer erheblichen Einschränkung des Umgangsrechts auszugehen wäre, ist diese verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei auf den Einzelfall bezogener Betrachtung erforderlich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Der Elternteil bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Elternrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Auch das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist unzulässig, weil diese durch den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2020 prozessual überholt und eine isoliert verbleibende Grundrechtsverletzung weder vorgetragen noch ersichtlich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2020 - 1 BvR 836/20 -, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt jedoch, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 215/05

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Aus früherer Rechtsprechung der Kammer (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 215/05 - und BVerfGK 12, 472 ff.) folgt nichts Gegenteiliges.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Soweit das genannte Recht dadurch verletzt worden wäre, dass in der Beschwerdeentscheidung ein Schreiben des Vaters der Beschwerdeführerin nicht beachtet wurde, ist eine eventuelle Gehörsverletzung jedenfalls im Anhörungsrügeverfahren geheilt worden (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21
    Aus früherer Rechtsprechung der Kammer (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 215/05 - und BVerfGK 12, 472 ff.) folgt nichts Gegenteiliges.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

    Der angeordnete längerfristige Umgangsausschluss hält trotz des bereits seit Ende März 2019 fehlenden Kontakts des Beschwerdeführers zu seinen Kindern den verfassungsrechtlichen Anforderungen (zu diesen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 -, Rn. 9 f. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13 ff. und vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10 jeweils m.w.N.) auch unter Berücksichtigung der aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgenden Gewährleistungen (vgl. dazu EGMR, H. v. Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, §§ 27 ff.) noch stand.
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