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BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenentscheidung - Auslagenentscheidung - Unschuldsvermutung - Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 22.03.1984 - Bs 9/84
- LG Nürnberg-Fürth, 12.04.1984 - 4 Qs 13/84
- BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
Im Rahmen der Überprüfung dieser zulässig erhobenen Rügen kann das Bundesverfassungsgericht auch Verstöße gegen solche Verfassungsgrundsätze prüfen, die in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet sind (vgl. BVerfGE 42, 237 (240 f.); st. Rspr.). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
Mit der Unschuldsvermutung ist es nicht vereinbar, wenn das Gericht, ohne zuvor die Hauptverhandlung bis zur Spruchreife durchgeführt zu haben, die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 471 Abs. 3 Nr. 2 StPO auf die Annahme gründet, der Beschuldigte sei einer strafbaren Handlung schuldig (BVerfG, Beschluß vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, S. 16 ff. des Entscheidungsumdrucks; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
Es ist hinreichend erkennbar, daß der Beschwerdeführer die angegriffenen Entscheidungen, beschränkt auf die Kostenentscheidung, für unverhältnismäßig (Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG in der Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; dazu BVerfGE 19, 342 (348 f.)) und grob unbillig und damit willkürlich (Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ) hält und dies rügt.