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   BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3248
BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84 (https://dejure.org/1987,3248)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1987 - 2 BvR 787/84 (https://dejure.org/1987,3248)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1987 - 2 BvR 787/84 (https://dejure.org/1987,3248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung - Auslagenentscheidung - Unschuldsvermutung - Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
    Im Rahmen der Überprüfung dieser zulässig erhobenen Rügen kann das Bundesverfassungsgericht auch Verstöße gegen solche Verfassungsgrundsätze prüfen, die in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet sind (vgl. BVerfGE 42, 237 (240 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
    Mit der Unschuldsvermutung ist es nicht vereinbar, wenn das Gericht, ohne zuvor die Hauptverhandlung bis zur Spruchreife durchgeführt zu haben, die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 471 Abs. 3 Nr. 2 StPO auf die Annahme gründet, der Beschuldigte sei einer strafbaren Handlung schuldig (BVerfG, Beschluß vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, S. 16 ff. des Entscheidungsumdrucks; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1987 - 2 BvR 787/84
    Es ist hinreichend erkennbar, daß der Beschwerdeführer die angegriffenen Entscheidungen, beschränkt auf die Kostenentscheidung, für unverhältnismäßig (Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG in der Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; dazu BVerfGE 19, 342 (348 f.)) und grob unbillig und damit willkürlich (Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ) hält und dies rügt.
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