Rechtsprechung
BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91 |
PDS/Linke Liste
Art. 38 GG, Rechtsstellung von fraktionslosen Abgeordneten im Bundestag
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
PDS/Linke Liste
- openjur.de
PDS/Linke Liste
- Wolters Kluwer
Abgeordnete - Fraktionen - Sonstige Zusammenschlüsse - Gemeinsamer Ausschuß - Proportionale Besetzung - Organstreit - Parteifähigkeit
- wahlrecht.de
Fraktionslose Abgeordnete PDS
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechte von Abgeordneten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 84, 304
- NJW 1991, 2474
- NVwZ 1991, 977 (Ls.)
- DVBl 1991, 992
Wird zitiert von ... (121) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188 [221 f.]) enthaltenen Darlegungen müßten um so mehr gelten, wenn sich mehrere Abgeordnete zusammenschlössen, ohne das derzeit gültige Quorum nach § 10 Abs. 1 Satz 1 GOBT zu erfüllen.Das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen, findet seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 80, 188 [218]).
Streitgegenstand sind daher die verfassungsrechtlichen Organbeziehungen zwischen der Antragstellerin und dem Bundestag als Inhaber der Befugnis, seine Angelegenheiten zu regeln (vgl. BVerfGE 80, 188 [218 f.]).
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann auch eine Vorschrift der Geschäftsordnung - hier § 10 Abs. 1 Satz 1 GOBT - eine Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]).
Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller voraus (BVerfGE 80, 188 [217 f.]).
Allerdings darf - gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen - das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken, dadurch nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 [218 f.]).
Was aus den Grenzen und Bindungen dieser Regelungsmacht im einzelnen folgt, muß nach dem jeweiligen Gegenstand bestimmt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 [220] m.w.N.).
Der Bundestag hat daher in der Geschäftsordnung die Befugnisse der Fraktionen im parlamentarischen Geschäftsgang unter Beachtung der Rechte der Abgeordneten festzulegen (BVerfGE 80, 188 [219 f.] m.w.N.).
Räumt der Bundestag im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie einer auf dieser Grundlage gebildeten Gruppierung einen besonderen Status ein, indem er sie, wie in § 10 Abs. 4 GOBT vorgesehen, als Gruppe anerkennt und mit bestimmten parlamentarischen Befugnissen ausstattet, so erfordert das gleiche Recht aller Abgeordneten, an der politischen Willensbildung im Parlament mitzuwirken (vgl. BVerfGE 80, 188 [218] m.w.N.), daß der Bundestag dabei nach gleichen Maßstäben verfährt.
Dies prägt den gesamten Bereich der parlamentarischen Willensbildung, weshalb grundsätzlich jeder Ausschuß ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln muß (vgl. BVerfGE 80, 188 [221 f.]).
a) Das Prinzip der repräsentativen Demokratie hat für die parlamentarischen Rechte einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten keine über Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgreifende Wirkung (BVerfGE 80, 188 [221]).
Das ändert aber nichts daran, daß die Bildung der Fraktionen auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten beruht (vgl. BVerfGE 70, 324 [362 f.]; 80, 188 [220]) und der Bundestag für die Festlegung der Fraktionsstärke einen eigenen, auf seiner Geschäftsordnungsautonomie beruhenden Gestaltungsspielraum (siehe oben C. I. 1. b, [S. 321 f.])hat.
Demgegenüber hat der parlamentsbezogene Grundsatz, wonach alle Mitglieder des Parlaments einander formal gleichgestellt sind (vgl. BVerfGE 40, 296 [317 f.]; 80, 188 [220 f.]), seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das Amt des Vorsitzenden ist zwar an die Mitgliedschaft im Bundestag gebunden, ist aber selbst kein spezifisch mitgliedschaftliches Recht, unterliegt daher auch nicht dem Einfluß des Prinzips gleichberechtigter Teilnahme an den Aufgaben, die dem Bundestag nach dem Grundgesetz übertragen worden sind (vgl. BVerfGE 80, 188 [217 f.]).
Zu den Rechten der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gehört auch das Recht, parlamentarische Initiativen zu ergreifen (vgl. BVerfGE 80, 188 [218 f.]).
Sie betreffen den Arbeitsablauf des Bundestages und bringen hierfür die mitgliedschaftliche Gebundenheit der Abgeordnetenrechte zur Geltung (BVerfGE 80, 188 [218 f.]).
Die Aktuelle Stunde (vgl. § 106 i.V.m. Anlage 5 GOBT) dient der Erfüllung der Aufgabe des Bundestages, anstehende Probleme, wenn er sie aufgreift, in öffentlicher Debatte zu erörtern (Art. 42 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 80, 188 [218]).
Der Senat hat dies mehrfach zu verschiedenen Regelungsgebieten der Geschäftsordnung betont (vgl. BVerfGE 1, 144 [149]; 80, 188 [219]).
Es kommt daher darauf an, daß die politischen Kräfteverhältnisse des Bundestages als des unmittelbaren Repräsentationsorgans des Volkes (BVerfGE 80, 188 [217]) in der Bundestagsbank des Gemeinsamen Ausschusses wiederkehren.
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
§ 53 des Bundeswahlgesetzes, dessen Geltungsbereich durch den Vertrag auf das Gebiet der fünf neuen Länder und Berlin (Ost) erstreckt wurde, sah für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag ursprünglich eine auf das gesamte Wahlgebiet bezogene 5 v.H.-Sperrklausel - verbunden mit der Möglichkeit von Listenverbindungen nicht konkurrierender Parteien - vor (zu Einzelheiten vgl. BVerfGE 82, 322 [327 f.]).Mit Urteil vom 29. September 1990 (BVerfGE 82, 322) erklärte das Bundesverfassungsgericht § 53 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes für nichtig und § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternat.
1 des Bundeswahlgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit diese Bestimmung für die erste gesamtdeutsche Wahl des Deutschen Bundestages die Sperrklausel auf das gesamte Wahlgebiet bezog; es stellte fest, daß Bundestag und Bundesrat mit diesen Regelungen die antragstellenden Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt haben (BVerfGE 82, 322 [325 f.]).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der ersten gesamtdeutschen Wahl (BVerfGE 82, 322) müsse die dort geforderte Lösung auch durchschlagen auf die Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Der Bundestag hat dabei, wie Nr. 2 der Beschlußempfehlung Drucks. 12/149 ausdrücklich besagt, darauf Rücksicht genommen, daß die Wahlen zum 12. Deutschen Bundestag unter den besonderen Bedingungen stattfanden, die sich aus dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland kurz vor der Bundestagswahl ergaben (vgl. BVerfGE 82, 322 [339 ff.]).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Zwar folgt die Anerkennung der Parlamentsfraktion als einer notwendigen Einrichtung des Verfassungslebens aus der Anerkennung der Parteien in Art. 21 GG (BVerfGE 70, 324 [350]).Das ändert aber nichts daran, daß die Bildung der Fraktionen auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten beruht (vgl. BVerfGE 70, 324 [362 f.]; 80, 188 [220]) und der Bundestag für die Festlegung der Fraktionsstärke einen eigenen, auf seiner Geschäftsordnungsautonomie beruhenden Gestaltungsspielraum (siehe oben C. I. 1. b, [S. 321 f.])hat.
Gerade die im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche ist wesentliches Element des demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 70, 324 [355] m.w.N.).
- BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51
Geschäftsordnungsautonomie
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Es muß darüber beraten und entscheiden (BVerfGE 1, 144 [153]).Der Senat hat dies mehrfach zu verschiedenen Regelungsgebieten der Geschäftsordnung betont (vgl. BVerfGE 1, 144 [149]; 80, 188 [219]).
- Drs-Bund, 21.02.1991 - BT-Drs 12/149
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Hierfür werden ihr der hälftige Grundbetrag sowie der Zuschlag entsprechend ihrer Stärke einschließlich der besonderen Zuschläge für die Opposition gewährt; sie erhält einen ihrer Stärke entsprechenden Sondergrundbetrag und wird an den Zuschüssen an die Fraktionen für die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Fraktionen in den Volksvertretungen der neuen Bundesländer sowie für internationale Zusammenarbeit beteiligt." (BTDrucks. 12/149).Aufgrund dieser Beschlußempfehlungen lehnte der Deutsche Bundestag in seiner 9. Sitzung vom 21. Februar 1991 die Anträge auf Herabsetzung der Fraktionsmindeststärke und auf Zuerkennung des Fraktionsstatus nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GOBT ab und erkannte die Antragstellerin als Gruppe gemäß § 10 Abs. 4 GOBT mit den in der Beschlußempfehlung (BTDrucks. 12/149) vorgeschlagenen Befugnissen an.
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Demgegenüber hat der parlamentsbezogene Grundsatz, wonach alle Mitglieder des Parlaments einander formal gleichgestellt sind (vgl. BVerfGE 40, 296 [317 f.]; 80, 188 [220 f.]), seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG. - Drs-Bund, 02.10.1967 - BT-Drs V/2130
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Die Gesetz gewordene Formulierung geht zurück auf die Empfehlung des Rechtsausschusses (BTDrucks. V/2873, S. 25), die ihrerseits auf einem Antrag der FDP-Fraktion beruht, die verlangte, daß alle im Bundestag vorhandenen politischen Kräfte entsprechend ihrem Stärkeverhältnis auch im Gemeinsamen Ausschuß vertreten sein müßten (vgl. BTDrucks. V/2130, S. 2). - Drs-Bund, 20.03.1969 - BT-Drs V/4008
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Wenn die Geschäftsordnung des Bundestages seit 1969 mit ausdrücklichem Bezug auf die Sperrklausel des Wahlrechts die Mindeststärke der Fraktion auf 5 v.H. der Mitglieder des Bundestages festgesetzt hat (vgl. BTDrucks. V/4008, S. 2), so folgt hieraus keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestages, stets so zu verfahren: Weder ist er gehindert, die Fraktionsmindeststärke niedriger festzusetzen als die nach der wahlrechtlichen Sperrklausel sich ergebende Mindestzahl von Abgeordneten einer Partei oder Liste im Bundestag, noch markiert die Entscheidung des Wahlgesetzgebers über die Höhe der Sperrklausel notwendigerweise die obere Grenze der zulässigen Fraktionsmindeststärke. - Drs-Bund, 13.05.1991 - BT-Drs 12/567
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Ein entsprechender Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 13. Mai 1991 (BTDrucks. 12/567) wurde am 14. Mai 1991 an den Ältestenrat überwiesen. - Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2873
Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
Die Gesetz gewordene Formulierung geht zurück auf die Empfehlung des Rechtsausschusses (BTDrucks. V/2873, S. 25), die ihrerseits auf einem Antrag der FDP-Fraktion beruht, die verlangte, daß alle im Bundestag vorhandenen politischen Kräfte entsprechend ihrem Stärkeverhältnis auch im Gemeinsamen Ausschuß vertreten sein müßten (vgl. BTDrucks. V/2130, S. 2). - Drs-Bund, 21.02.1991 - BT-Drs 12/150
- Drs-Bund, 13.06.1967 - BT-Drs V/1879
- Drs-Bund, 20.12.1990 - BT-Drs 12/1
- Drs-Bund, 20.12.1990 - BT-Drs 12/5
- Drs-Bund, 20.12.1990 - BT-Drs 12/2
- Drs-Bund, 18.02.1991 - BT-Drs 12/86
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 70, 324 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ; siehe ferner BVerfGE 84, 304 ). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Wird das Volk bei parlamentarischen Entscheidungen nur durch das Parlament als Ganzes, das heißt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder, angemessen repräsentiert, so muss die Mitwirkung aller Abgeordneten bei derartigen Entscheidungen nach Möglichkeit und im Rahmen des im demokratisch-parlamentarischen System des Grundgesetzes Vertretbaren sichergestellt sein (vgl. BVerfGE 44, 308 ; s. ferner BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).Kern dieser politischen Entscheidung ist eine Interessenabwägung zwischen den Belangen des Parlaments und den anderen Hoheitsträgern aufgegebenen Gemeinwohlbelangen, wobei dem Bundestag ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 104, 310 ).
Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Streitgegenstand sind somit verfassungsrechtliche Organbeziehungen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 84, 304 ; 90, 286 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 54, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
Das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken, darf nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
c) Die Antragstellerin müsse schon wegen ihrer Stärke im Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53a GG vertreten sein (vgl. BVerfGE 84, 304 - nichttragende Gründe -).Die Antragsgegner beziehen sich insoweit im wesentlichen auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 16. Juli 1991 (BVerfGE 84, 304).
Die von der Antragstellerin gerügten Maßnahmen und Unterlassungen sind nur vom Deutschen Bundestag ausgegangen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Der vorliegende Fall bietet keine Veranlassung, von den Grundsätzen abzuweichen, die der Senat zur Rechtsstellung parlamentarischer Gruppen entwickelt hat (vgl. BVerfGE 84, 304 ff.).
a) Der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfaßt das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozeß der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Die Regelungen der Geschäftsordnung wirken sich notwendig immer auch als Beschränkungen der Rechte der einzelnen Abgeordneten aus (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wahrt den Status der Abgeordneten der PDS, Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 84, 304 ) zu sein.
Dieser Grundsatz betrifft weder die Stellung der Abgeordneten im Parlament noch den Status von Gruppen von Abgeordneten derselben Partei (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Unabhängig von der Frage, ob § 10 Abs. 1 Satz 2 GOBT nur die qualitativen Anforderungen an die Fraktionsbildung betrifft (vgl. BVerfGE 84, 304 ), gelten jedenfalls die Gründe, aus denen der Bundestag nicht verpflichtet war, die Fraktionsmindeststärke herabzusetzen, auch für die Anerkennung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GOBT.
Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, ohne die Beschränkungen der Nr. 2 Buchst. e) des Statusbeschlusses Geschäftsordnungsanträge zu stellen oder geschäftsordnungsmäßige Verlangen geltend zu machen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Für einen Anspruch auf Einräumung eines Grundmandats in Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen fehlt es an der verfassungsrechtlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Ihre Funktionen sind lediglich organisatorischer Art und unterliegen daher nicht dem Einfluß des Prinzips gleichberechtigter Teilnahme an den Aufgaben, die dem Bundestag nach dem Grundgesetz übertragen worden sind (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
Die Verfassung hat daher für die Besetzung der Abgeordnetenbank im Gemeinsamen Ausschuß dem Fraktionsprinzip gegenüber dem Prinzip der proportionalen Zusammensetzung den Vorrang eingeräumt (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Die Antragstellerin kann nicht die Zahlung des ungeteilten Fraktionsgrundbetrages verlangen (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Dabei hat der Bundestag den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
Es ist Aufgabe des Parlaments, Forum für Rede und Gegenrede zu sein (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 84, 304 ).
Mit einer fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 80, 188 ; 84, 304 ) wäre es allerdings nicht vereinbar, die Redezeiten der einzelnen Abgeordneten so kurz zu bemessen, daß eine dem Debattenthema angemessene Äußerung nicht mehr möglich wäre.
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Ebenso kann der Erlass oder die Änderung einer Vorschrift der Geschäftsordnung eine Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG darstellen, sofern sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]; - 84, 304 [318]).Die Wahrung der Frist ist für jeden einzelnen (Haupt- und/ oder Hilfs-) Antrag gesondert festzustellen (vgl. BVerfGE 84, 304 [320]).
Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sind als solche Rechtsgüter anerkannt (vgl. BVerfGE 80, 188 [219]; - 84, 304 [321]; - 96, 264 [279]; - 99, 19 [32]).
Die Repräsentations- und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sowie die Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages sind vom Senat grundsätzlich als Rechtsgüter anerkannt worden, die Einschränkungen der Freiheit des Mandats legitimieren können (vgl. BVerfGE 80, 188 [219, 222]; - 84, 304 [321 f.]).
Denn der Senat hat wiederholt festgestellt, dass bei der Einschränkung der Rechte des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidung des Deutschen Bundestages mitzuwirken, nicht in Frage gestellt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 188 [219]; - 84, 304 [321 f.]).
Sie kann durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang, namentlich die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 [219, 222]; - 84, 304 [321]; - 99, 19 [32]), zugleich aber auch den Status der formalisierten Gleichheit des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]), begrenzt werden (BVerfGE 99, 19 [32]).
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Streitgegenstand sind somit verfassungsrechtliche Organbeziehungen zwischen den Antragstellern und den Antragsgegnern (vgl. BVerfGE 84, 304 ).a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestages ein verkleinertes Abbild des Plenums sein (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG setzt daher die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages voraus (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ) und umfasst das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (BVerfGE 96, 264 ).
Aus der durch Art. 38 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, folgt, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 112, 118 ; 130, 318 ).
Deshalb muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 135, 317 ).
Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gilt auch für Unterausschüsse (vgl. BVerfGE 84, 304 ), nicht aber für Gremien und Funktionen, die lediglich organisatorischer Art sind und daher nicht dem Einfluss des Prinzips gleichberechtigter Teilnahme an den dem Bundestag nach dem Grundgesetz übertragenen Aufgaben unterliegen (BVerfGE 96, 264 ).
Auch die Beschränkung der Vergabe von Vorsitzen in Ausschüssen durch die Geschäftsordnung des Bundestages hält sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie (BVerfGE 84, 304 ).
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Die Funktionsfähigkeit des Parlaments ist ein solches Rechtsgut von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ).Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG verleiht dem Parlament die Befugnis, seine inneren Angelegenheiten im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung autonom zu regeln und sich selbst so zu organisieren, dass es seine Aufgaben sachgerecht erfüllen kann (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 102, 224 ).
Die Befugnis zur Selbstorganisation erlaubt es dagegen nicht, den Abgeordneten Rechte vollständig zu entziehen (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 80, 188 ; 84, 304 ).
b) Nicht von ungefähr entspricht es der parlamentarischen Tradition, dass große Teile der vom Deutschen Bundestag zu erfüllenden Aufgaben außerhalb des Plenums, vor allem in Ausschüssen, erledigt werden (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 80, 188 ; 84, 304 ).
Auf der Gleichheit der einzelnen Abgeordneten aufbauend, sind sie der maßgebliche Bezugspunkt für die Gewichtung von Untergremien und daher auch entsprechend ihrer Stärke zu behandeln (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 112, 118 ).
Jeder Ausschuss muss deshalb ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ).
Die Bestimmung muss so ausgelegt werden, dass auch das Sondergremium ein verkleinertes Abbild des Plenums darstellt und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegelt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ).
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
In der Gestaltung des dahin führenden Verfahrens ist der Bundestag im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie frei (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 80, 188 ; 84, 304 ). - BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
Er ermöglicht dem Bürger die Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion und dient damit der effektiven Verantwortlichkeit des Parlaments gegenüber dem Wähler (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 70, 324 ; 84, 304 ; 125, 104 ). - BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Bundestagsauflösung III
- VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23
Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
- VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15
Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes …
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …
- BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17
Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00
Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
- BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- VerfGH Thüringen, 06.07.2022 - VerfGH 39/21
Rechte der Gruppe der FDP im Thüringer Landtag teilweise verletzt, Anträge im …
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11
Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 5/23
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betr …
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
- VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02
Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
Fraktion; Parlamentsrecht; Opposition; Homogenität
- BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17
Ausschluss von Gruppen aus Fraktionsfinanzierung eines Kreistags ist unzulässig
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
- VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341
Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - VerfGH 6/97
SPD und Bündnis 90/Die Grünen durften Entschließungsanträge der CDU-Fraktion …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfG Brandenburg, 15.12.2023 - VfGBbg 16/23
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unbegründet; Hauptsacheantrag, …
- VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 53/05
Verfassungsmäßiger Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion
- BVerwG, 18.06.2004 - 8 B 41.04
Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
- VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der …
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 876/07
Kommunalwahlrecht: gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien oder Fraktionen bei …
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.03.2021 - 1 GR 93/19
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Amts des Alterspräsidenten …
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- VerfG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - LVerfG 1/17
Organstreitverfahren; Ordnungsruf in der 135. Sitzung der 48. Tagung des …
- VerfGH Berlin, 28.07.1994 - VerfGH 47/92
Versagung des Fraktionsstatus wegen fehlender Mindestfraktionsstärke einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 15 A 1958/01
Zuwendungen der Gemeinde an Ratsgruppen
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 746/07
Gemeinsamer Wahlvorschlag bei Besetzung von Ausschüssen der Gemeindevertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2002 - 15 A 662/02
Durchführung einer Kommunalwahl zur Besetzung von Ratsausschüssen auf der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- VG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 3924/13
Anspruch eines Journalisten auf Erteilung der Ergebnisse der Prüfmitteilung zum …
- StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319
1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt, …
- StGH Niedersachsen, 22.10.2012 - StGH 1/12
Wulff-Affäre: Schlechte Antwort in Niedersachsen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt …
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des …
- LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 2 KLs 310 Js 323/09
Keine Anwendbarkeit des § 184b Abs. 5 StGB auf Bundestagsabgeordnete
- OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 A 192/08
Vereinbarkeit der Festsetzung einer Mindeststärke für die Fraktionen der …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 31/17
Zu den Anforderungen an einen Sitzungsausschluss gem § 35 Abs 1 S 1 LTGO BB wegen …
- BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
MfS/AfNS-Verzögerungsschaden
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 4/03
Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens - …
- VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12
Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust
- StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16
Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines …
- LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01
Zum Haftungsumfang von Fraktionen im Rat einer Stadt
- VG Düsseldorf, 23.02.2001 - 1 K 8004/99
Zuwendung an Ratsgruppierungen
- VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Fraktion; Gruppe; Kräfteverhältnis; Neubesetzung; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04
Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …
- BVerwG, 14.12.1992 - 7 B 50.92
Selbstverwaltung - Tagesordnung - Ratsmitglieder - Antragsrecht
- VG Minden, 18.10.2016 - 2 L 1547/16
Nichtbestehender Anspruch auf Auflösung und anschließende Neubildung von …
- VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07
Beanstandung einer auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhende Besetzung von Sitzen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2020 - VGH O 24/20
Zurückweisung aufgrund fehlender Antragstellung im Organstreitverfahren sowie …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 46/16
Organstreitverfahren; parlamentarische Ordnungsmittel; Ordnungsruf; "Lügner"; …
- OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05
Voraussetzungen für die notwendige Neubesetzung eines kommunalen Fachausschusses; …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 10 LC 194/07
Vorausmandat bei der Ausschussbesetzung und Spiegelbildlichkeit
- BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96
Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische …
- VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2001 - LVerfG 2/00
Enquete-Kommission
- BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91
Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes
- SG Münster, 09.12.2013 - S 2 KA 5/11
- BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 44/08
Organstreitverfahren: Wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässige Organklage …
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99
Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Stadtrates; …
- VerfG Hamburg, 11.12.2014 - HVerfG 3/14
- VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Besetzung von Ausschüssen im Benennungsverfahren und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
"Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem …
- OVG Niedersachsen, 16.03.2005 - 10 LC 139/03
Rechtmäßigkeit eines Beschlussesüber die Bestimmung eines Ortsvorstehers; …
- BGH, 25.10.1991 - 3 StE 7/91
Verwertbarkeit sichergestellter Beweismittel bei formal gültiger …
- VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07
Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …
- VerfGH Berlin, 02.02.1996 - VerfGH 91/95
Ausschluß der Kandidatur der Abgeordneten Künast zum Amt des Vizepräsidenten des …
- VG Bremen, 05.03.2008 - 1 K 1937/07
Herabsetzung der Fraktionsmindestgröße rechtlich nicht zu beanstanden
- SG Düsseldorf, 05.02.2014 - S 2 KA 284/13
Anspruch eines Zahnarztes und Dipl.-Ing. (ETH Zürich) auf Bestellung als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1995 - 7 B 13079/94
Kommunale Vertretungskörperschaft; Mitglied; Mitwirkung im Plenum; Repräsentant …
- VG Arnsberg, 09.01.2004 - 12 K 1734/03
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - LVerfG 3/22
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Größe …
- VG Koblenz, 29.08.2008 - 1 K 478/08
Streit um Rechte eines Ratsmitglieds
- VG Schwerin, 22.04.2022 - 3 B 623/21
Einstweiliger Rechtsschutz einer Fraktion zur vorläufigen Erlangung eines Sitzes …
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 40-I-19
Organstreit; unzulässiger Antrag wegen Fristversäumung
- OLG Dresden, 14.03.2014 - 2 Ws 81/14
Parlamentsfraktion; Bundestag; Landtag; Parteien; Korrespondenz; Briefkontrolle
- VG Osnabrück, 19.11.2002 - 1 A 56/02
Anzahl; Jugendhilfeausschuss; Kinderhilfeausschuss; Mitglied; Mitgliederanzahl; …
- BGH, 25.10.1991 - StB 24/91
Verwertbarkeit der nach einer Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten …
- VG Hannover, 21.03.1997 - 9 B 1291/97
Gemeindeordnungsrechtliche Ausgestaltung der Rechtsstellung von fraktionslosen …
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 766/20
Mitgliederzahl der Ausschüsse des Kreistags Trier-Saarburg rechtmäßig