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   BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96   

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https://dejure.org/1997,8140
BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 7 § 153
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis - Unzuverlässigkeit wegen

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B. v. 16.7.1997 - 2 BvR 570/96 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07

    Zum Anonymitätsprinzip im Prüfungsrecht

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird ( BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997, - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1, 1).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 01.02.2010 - LVG 6/09
    Ein Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG liegt erst vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, und dies auch nur, wenn es das Vorbringen nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a. a. O.; Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2003 - 2 L 325/03

    Zur Verletzung rechtlichen Gehörs

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03

    Zum Einwendungsausschluss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
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