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BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 7 § 153
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 30.01.1996 - 5 K 30025/95
- BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des …
Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr). - VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725
Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis - Unzuverlässigkeit wegen …
Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B. v. 16.7.1997 - 2 BvR 570/96 - m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07
Zum Anonymitätsprinzip im Prüfungsrecht
Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird ( BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997, - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1, 1).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 01.02.2010 - LVG 6/09 Ein Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG liegt erst vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, und dies auch nur, wenn es das Vorbringen nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten hat (…BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a. a. O.; Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2003 - 2 L 325/03
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs
Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
Zum Einwendungsausschluss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).