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   BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19   

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https://dejure.org/2019,21828
BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19 (https://dejure.org/2019,21828)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19 (https://dejure.org/2019,21828)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 (https://dejure.org/2019,21828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 25 GG; Art. 3 EMRK
    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Mordes (drohende lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung; unzureichende Aufklärung hinsichtlich konkreter ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 25 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 12 IRG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an die USA

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung wegen Mordes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung wegen Morde...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an die USA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 1 Abs. 1
    Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika zur Strafverfolgung wegen Mordes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an die USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung an die USA - und die drohende lebenslage Freiheitsstrafe ohne Bewährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Dabei ist nach derzeitigem Stand nicht auszuschließen, dass das Oberlandesgericht nicht hinreichend aufgeklärt hat, ob dem Beschwerdeführer die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit droht und, wenn ja, unter welchen Umständen eine Aussetzung dieser Strafe im Zielstaat möglich ist, und ob ein etwaiges Verfahren zur Strafaussetzung den Anforderungen genügt, die Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 154 ) und Art. 3 EMRK (stellvertretend EGMR, Trabelsi v. Belgien, Urteil vom 4. September 2014, Nr. 140/10) in Auslieferungsfällen an ein solches stellen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Zudem hat sich das Oberlandesgericht hinsichtlich der Rüge defizitärer Haftbedingungen ohne eigene Gefahrenprognose auf eine von den U.S.-amerikanischen Behörden abgegebene Erklärung gestützt, von der derzeit nicht ersichtlich ist, dass sie die Anforderungen erfüllt, die die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention an eine auf den Einzelfall bezogene Zusicherung stellen (vgl. etwa EGMR, Othman (Abu Qatada) v. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, §§ 187 ff.).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

  • EGMR, 04.09.2014 - 140/10

    Belgien wegen Auslieferung von Ex-Fußballprofi verurteilt

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Diese Grundsätze sind auch bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Zusicherungen heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 48 f.; und vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, zunächst eine eigene Gefahrenprognose anzustellen, um die Situation im Zielstaat und so die Belastbarkeit einer Zusicherung einschätzen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2019 - 2 BvR 1092/19 -, Rn. 13; vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 -, Rn. 8; vom 22. Oktober 2019 - 2 BvR 1661/19 -, Rn. 48; und vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 828/19 -, Rn. 44).
  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, zunächst eine eigene Gefahrenprognose anzustellen, um die Situation im Zielstaat und so die Belastbarkeit einer Zusicherung einschätzen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2019 - 2 BvR 1092/19 -, Rn. 13; und vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 19.03.2021 - 2 BvR 408/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Eine Zusicherung entbindet das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht jedoch nicht von der Pflicht, zunächst eine eigene Gefahrenprognose anzustellen, um die Situation im Zielstaat und so die Belastbarkeit einer Zusicherung zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2019 - 2 BvR 1092/19 -, Rn. 13; vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 -, Rn. 8; vom 22. Oktober 2019 - 2 BvR 1661/19 -, Rn. 48; und vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 828/19 -, Rn. 44).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Insoweit kann im Auslieferungsverfahren nicht nur die Prüfung veranlasst sein, ob dem Betroffenen - wovon vorliegend nicht auszugehen ist - die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit droht und, wenn ja, unter welchen Umständen eine Aussetzung dieser Strafe im Zielstaat möglich ist, und ob ein etwaiges Verfahren zur Strafaussetzung den grund- bzw. menschenrechtlichen Anforderungen genügt (BVerfGE 113, 154), sondern es ist auch zu klären, welche Straferwartung im Falle eines Schuldspruchs konkret besteht, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12) und welche Haftbedingungen bestehen (vgl. hierzu bezüglich der USA jüngst BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19; abgedruckt bei juris).

    Eine solche Prüfung ist vorliegend bereits aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlasst (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019, 2 BvR 1258/19, abgedruckt bei juris), zumal derzeit aufgrund der beiden unterschiedlichen Anklagen nicht beurteilt werden kann, in welchem Bundesstaat und in welcher Haftanstalt der Verfolgte eine etwaig gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen haben würde.

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

    Diese Grundsätze sind auch bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Zusicherungen heranzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19 a.a.O,; ebenso BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017, 2 BvR 1487/17, Rn. 48 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017, 2 BvR 2259/17, Rn. 19; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019, 2 BvR 1258/19, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
    Diese Grundsätze sind auch bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Zusicherungen heranzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19 a.a.O,; ebenso BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017, 2 BvR 1487/17, Rn. 48 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017, 2 BvR 2259/17, Rn. 19; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019, 2 BvR 1258/19, Rn. 8).
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