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   BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20   

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https://dejure.org/2020,22698
BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20 (https://dejure.org/2020,22698)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20 (https://dejure.org/2020,22698)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1541/20 (https://dejure.org/2020,22698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der Covid-19-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag gegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu Vorgaben für eine sog Triage bei Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen infolge der Covid-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu Vorgaben für eine sog Triage bei Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen infolge der Covid-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; UN-BRK Art. 25
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers wegen fehlender Vorgaben für eine Situation der sog. Triage durch Entstehung von Kapazitätsengpässen i.R.d. Covid-19-Pandemie; Schutzpflicht des Staates gegenüber behinderten Menschen

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu Vorgaben für eine sog Triage bei Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen infolge der Covid-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der Covid-19-Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Pandemie - und keine verbindliche Triage-Regelung für den Notfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Keine verbindliche Corona-Triage-Regelung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der Covid-19-Pandemie ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der Covid-19-Pandemie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronavirus: Gesetzgeber muss Triage nicht regeln - Erfolgloser Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage im Rahmen der Covid-19-Pandemie

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Triage-Empfehlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt ein besonders strenger Maßstab, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr), denn darin läge stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

    Die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung einträten, müssen daher in Ausmaß und Schwere diejenigen Nachteile deutlich überwiegen, die einträten, wenn das Bundesverfassungsgericht vorläufig verhinderte, dass ein sich später als verfassungsgemäß erweisendes Gesetzes in Kraft tritt (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt ein besonders strenger Maßstab, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr), denn darin läge stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

    Die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung einträten, müssen daher in Ausmaß und Schwere diejenigen Nachteile deutlich überwiegen, die einträten, wenn das Bundesverfassungsgericht vorläufig verhinderte, dass ein sich später als verfassungsgemäß erweisendes Gesetzes in Kraft tritt (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt ein besonders strenger Maßstab, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr), denn darin läge stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

    Die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung einträten, müssen daher in Ausmaß und Schwere diejenigen Nachteile deutlich überwiegen, die einträten, wenn das Bundesverfassungsgericht vorläufig verhinderte, dass ein sich später als verfassungsgemäß erweisendes Gesetzes in Kraft tritt (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20

    Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    b) Grundsätzlich ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 143, 65 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    b) Grundsätzlich ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 143, 65 ).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1541/20
    Die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung einträten, müssen daher in Ausmaß und Schwere diejenigen Nachteile deutlich überwiegen, die einträten, wenn das Bundesverfassungsgericht vorläufig verhinderte, dass ein sich später als verfassungsgemäß erweisendes Gesetzes in Kraft tritt (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).
  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20

    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der

    Das an die Wand gemalte Horror-Szenario des Triagierens von Patienten sei selbst vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.7.2020 (1 BvR 1541/20) als völlig unrealistisch eingestuft worden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Soweit die Antragstellerin zu 1) meint, es sei in keiner Weise belegt, dass ein Unterlassen der Maßnahmen binnen weniger Wochen zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen würde, und sich auf die "Triage-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 2020 (Az. 1 BvR 1541/20, juris) beruft, dringt sie hiermit nicht durch, da zum Entscheidungszeitpunkt im Sommer 2020 das Infektionsgeschehen in Deutschland ein gänzlich anderes war.
  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für

    Das an die Wand gemalte Horror-Szenario des Triagierens von Patienten sei selbst vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.7.2020 (1 BvR 1541/20) als völlig unrealistisch eingestuft worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 219/20

    Schließung von Gaststätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

    Soweit die Antragsteller darauf verweisen, dass sogar das Bundesverfassungsgericht davon ausgehe, dass keine Überlastung bestehe, übersehen sie zum einen den Zeitpunkt der in Bezug genommenen Entscheidung (Beschluss vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1541/20 - juris).
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