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   BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00   

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https://dejure.org/2002,4904
BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2002 - 1 BvR 2226/00 (https://dejure.org/2002,4904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit - Vererbbarkeit - Bodenreform - Eigentum - Deutsche Demokratische Republik - Auslegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Regelungslücke; Vererblichkeit des Bodenreformeigentums

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 11

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    Sachenrecht">233 §§ 11 ff. EGBGB war nach der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums bereits mehrfach Gegenstand von Nichtannahmeentscheidungen der Kammer (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 6., 24. und 25. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99, 1643/95 und 2062/99 -, VIZ 2001, S. 111; 2001, S. 114; 2001, S. 115).

    Es ist bereits in diesen Entscheidungen ausgeführt worden, dass es sich bei der Frage, ob das Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl I S. 134) eine verdeckte Regelungslücke enthielt, um eine einfachrechtliche Frage handelt, deren Beantwortung verfassungsgerichtlich nur am Maßstab des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG überprüft werden kann (vgl. vor allem VIZ 2001, S. 111 ).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2000 - V ZR 194/99 -,.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine landgerichtliche Entscheidung und gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2000 (NJ 2001, S. 253), in dem dieser an seiner Rechtsprechung zu Art. …

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00
    Fragen verfassungsrechtlicher Art, die durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig geworden sein könnten (vgl. BVerfGE 90, 22 ), zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht auf.
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
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