Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31825
BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17 (https://dejure.org/2017,31825)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17 (https://dejure.org/2017,31825)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2017 - 1 BvR 1584/17 (https://dejure.org/2017,31825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, §§ 41 ff SGB 12, § 41 SGB 12
    Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG )

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; SGG § 72 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG )

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache mangels eines besonders schweren Nachteils iSd § 93a Abs 2 BVerfGG - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 72 Abs 1 SGG) kann Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17
    Die Begründung, im Interesse einer noch zeitnahen Entscheidung werde von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen, setzt sich allerdings ohne ausdrückliche oder sonst erkennbare Begründung in deutlichen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 5, 176 ; BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 9 f.).
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17
    Die Begründung, im Interesse einer noch zeitnahen Entscheidung werde von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen, setzt sich allerdings ohne ausdrückliche oder sonst erkennbare Begründung in deutlichen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 5, 176 ; BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 9 f.).
  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B

    Anspruch auf eine weitergehende ärztliche Begutachtung als Grundlage für

    Würde in einem solchen Fall das Erfordernis einer Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG keine Beachtung finden, wäre dies mit dem Regelungszweck der Norm unvereinbar, das rechtsstaatliche Gebot des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; vgl dazu BVerfG Beschluss vom 16.8.2017 - 1 BvR 1584/17 - juris RdNr 3) , rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei fehlender oder zweifelhafter Prozessfähigkeit zu gewährleisten.
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Würde in einem solchen Fall das Erfordernis einer Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG keine Beachtung finden, wäre dies mit dem Regelungszweck der Norm unvereinbar, das rechtsstaatliche Gebot des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; vgl dazu BVerfG vom 16.8.2017 - 1 BvR 1584/17 - juris RdNr 3) , rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei fehlender oder zweifelhafter Prozessfähigkeit zu gewährleisten.
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 80/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Würde in einem solchen Fall das Erfordernis einer Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG keine Beachtung finden, wäre dies mit dem Regelungszweck der Norm unvereinbar, das rechtsstaatliche Gebot des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; vgl dazu BVerfG vom 16.8.2017 - 1 BvR 1584/17 - juris RdNr 3) , rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei fehlender oder zweifelhafter Prozessfähigkeit zu gewährleisten.
  • SG Osnabrück, 06.09.2017 - S 4 SO 169/17
    Die Kammer hält daher auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. August 2017 - 1 BvR 1584/17 -, Rn. 3) für das gerichtliche Eilverfahren daran fest, keinen besonderen Vertreter zu bestellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 15 P 35/17
    Der Senat hält daher auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. August 2017 - 1 BvR 1584/17-, Rn. 3) für das gerichtliche Eilverfahren daran fest, keinen besonderen Vertreter zu bestellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2017 - L 15 P 39/17
    Der Senat hält daher auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. August 2017 - 1 BvR 1584/17-, Rn. 3) für das gerichtliche Eilverfahren daran fest, keinen besonderen Vertreter zu bestellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht