Rechtsprechung
BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 4 GRCh; Art. 35 Abs. 1 EMRK; Art. 3 EMRK
Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (keine unionsrechtliche Determiniertheit des Verfahrensrechts; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Sachaufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Aufklärung der im Falle einer Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 33 IRG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren - Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn - Wolters Kluwer
Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen nach Ungarn zur Strafverfolgung wegen einer Betrugstat auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Gefahr des Erleidens der menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn durch Auslieferung
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren - Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen nach Ungarn zur Strafverfolgung wegen einer Betrugstat auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Gefahr des Erleidens der menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn durch Auslieferung
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren - Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslieferung - und die zu erwartenden Haftbedingungen
Verfahrensgang
- OLG München, 19.01.2018 - 1 AR 543/17
- OLG München, 09.02.2018 - 1 AR 543/17
- BVerfG, 12.02.2018 - 2 BvR 237/18
- BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
- BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Justizbehörde des Vollstreckungsmitgliedstaats verpflichtet, das Vorliegen der Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung am Maßstab der Schutzstandards von Art. 4 EUGrdRCh zu würdigen, wenn sie über die Übergabe der Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, an die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats zu entscheiden hat (…EuGH, Urteile vom 5. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, Aranyosi und Caldararu - NJW 2016, 1709 Rn. 88…, vom 6. September 2016 - C-182/15, Petruhhin - NJW 2017, 378 Rn. 58…, vom 25. Juli 2018 - C-220/18 PPU - NJW 2018, 3161 Rn. 59 …und vom 15. Oktober 2019 - C-128/18, Dorobantu - EuGRZ 2019, 498 Rn. 51; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 - juris Rn. 27).Diese Anfrage kann sich auch darauf erstrecken, ob es im Ausstellungsmitgliedstaat nationale oder internationale Verfahren und Mechanismen zur Überprüfung der Haftbedingungen gibt, z.B. in Verbindung mit Besuchen in den Haftanstalten, die es ermöglichen, den aktuellen Stand der dortigen Haftbedingungen zu beurteilen (…EuGH, Urteile vom 5. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, Aranyosi und Caldararu - NJW 2016, 1709 Rn. 95 f. …und vom 25. Juli 2018 - C-220/18 PPU - NJW 2018, 3161 Rn. 63; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 - juris Rn. 27).
- OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 AuslA 21/17
Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn aufgrund eines Europäischen …
Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesen Grundsätzen entschieden, dass die nach deutschen verfassungsrechtlichen Grundsätzen gebotene gerichtliche Amtsermittlungspflicht der Gerichte im Auslieferungsverkehr mit dieser Ermittlungspflicht der deutschen Gerichte als vollstreckende Justizbehörden im Rahmen eines europäischen Haftbefehls im Einklang steht (siehe BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 25 i.V.m. 27).Wie bereits im Vorlagebeschluss vom 27.03.2018 ausgeführt wurde und wie auch bereits Gegenstand eines früheren Vorlageverfahrens zum Europäischen Gerichtshof war (siehe EuGH, Urteil vom 05.04.2016, Aranyosi und Caldararu - C-404/15 und C- 659/15 PPU, ABl. EU 2016, Nr. C 211, 21-22 (Ls.) = NJW 2016, 1709), ist dem Senat das Vorliegen systemischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in der Republik Ungarn belegt (…siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Vorlagebeschluss vom 23.07.2015 - 1 Ausl. A 3/15, juris Rn. 16 ff, NStZ-RR 2015, 322;… Vorlagebeschluss vom 12.09.2016 - 1 Ausl. A 3/15, juris Rn. 17, NStZ 2017, 48;… Vorlagebeschluss vom 27.03.2018 - 1 Ausl. A 21/17, juris Rn. 27, ABl EU 2018, Nr C 221, 8-9 (Ls.); siehe auch BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 28; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26.05.2017 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 14;… Beschluss vom 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 22): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 10.03.2015 (siehe EGMR, Urteil vom 10.03.2015, Varga u.a. v. Ungarn - Nr. 14097/12, 45135/12, 73712/12, 34001/13, 44055/13 und 64586/13) es für erwiesen erachtet, dass der für Häftlinge in der Republik Ungarn verfügbare beschränkte Haftzellenraum, verstärkt durch andere ungünstige Umstände, eine erniedrigende Behandlung darstellte und im konkreten Fall eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) begründete (…siehe EGMR, Varga u.a. v. Ungarn, a.a.O., §§ 91-92).
Wie der Europäische Gerichtshof hierzu aber herausgearbeitet hat (siehe EuGH…, Urteil vom 25.07.2018, ML - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 76; ebenso BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 29;… siehe so auch den Vorlagebeschluss des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Vorlagebeschluss vom 27.03.2018 - 1 Ausl. A 21/17, juris Rn. 35, ABl EU 2018, Nr C 221, 8-9 (Ls.)), hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus dieser Feststellung lediglich abgeleitet, dass Rechtssuchende nach dem Grundsatz der Subsidiarität zunächst den so eröffneten innerstaatlichen Rechtsweg beschreiten und erschöpfen müssten, bevor der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet ist (…siehe EGMR, Domján v. Ungarn, a.a.O., § 35).
Im Übrigen ist es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25.07.2018 für die vollstreckenden Justizbehörden auch zulässig, sich zur Beurteilung der Haftbedingungen im ersuchenden Mitgliedstaat auf Zusicherungen von Behörden des Ausstellungsmitgliedstaates zu stützen, die die konkreten und genauen Bedingungen der Inhaftierung betreffen und dabei zusichern, dass der Verfolgte keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund der konkreten und genauen Haftbedingungen erfahren wird (siehe EuGH…, Urteil vom 25.07.2018, ML - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 110 f.; dazu auch BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 31;… allgemein zur Diskussion der Verwendung von Zusicherungen in der Anwendung des Europäischen Haftbefehls siehe auch den Vorlagebeschluss des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Vorlagebeschluss vom 27.03.2018 - 1 Ausl. A 21/17, juris Rn. 51 ff., ABl EU 2018, Nr C 221, 8-9 (Ls.)).
- BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner …
Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 13, 472 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 -, juris, Rn. 24 …sowie vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18, jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18
Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …
Indes kann im Einzelfall das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens im anderen Mitgliedstaat erschüttert sein (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14, BVerfGE 140, 317 Rn. 67 ff., 73 f. und vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 Rn. 26). - BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 2627/18
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der …
Daneben verstoße die Entscheidung gegen Art. 19 Abs. 4 GG (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 -, juris, Rn. 23 - 27). - OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19
Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von …
A 21/17, juris Rn. 25, OLGSt IRG § 73 Nr. 21; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 28; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2017 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 14; Beschluss vom 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 22).Wie der Europäische Gerichtshof hierzu aber herausgearbeitet hat (siehe EuGH…, Urteil vom 25.07.2018, Generalstaatsanwaltschaft [Haftbedingungen in Ungarn] - C-220/18 PPU, a.a.O., Rz. 76;… Urteil vom 15.10.2019, Dorobantu - C-128/18, a.a.O., Rz. 80 f.; ebenso BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 BvR 237/18, juris Rn. 29)), hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus dieser Feststellung lediglich abgeleitet, dass Rechtssuchende nach dem Grundsatz der Subsidiarität zunächst den so eröffneten innerstaatlichen Rechtsweg beschreiten und erschöpfen müssten, bevor der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet ist (…siehe EGMR, Domján v. Ungarn, a.a.O., § 35).
- VG Frankfurt/Oder, 17.04.2019 - 8 L 1075/18
Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Bulgarien
Ernsthafte Zweifel im vorgenannten Sinn können etwa darin liegen, dass andere Gerichte die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bejaht haben (vgl. zu Art. 3 EMRK: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 16. August 2018 - 2 BvR 237/18 -, Rn. 27 f., juris). - OLG Braunschweig, 21.03.2022 - 1 AR (Ausl) 3/22
Auslieferung nach Polen regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf faires …
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. Februar 2022 mit Blick auf Polen hervorgehoben, dass der Mechanismus des Europäischen Haftbefehls auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten aufbaue (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022, C-562/21, juris, Rn. 40, vgl. zum Grundsatz gegenseitigen Vertrauens auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. August 2018, 2 BvR 237/18, juris, Rn. 26). - OLG Karlsruhe, 06.09.2018 - Ausl 301 AR 112/18
Vereinfachte Auslieferung zur Strafvollstreckung in Rumänien: Prüfung der …
Bei Vorliegen einer solchen weitreichenden Zusicherung wäre nicht nur der gebotenen Aufklärungspflicht, sondern auch weiteren essentiellen nationalen verfassungsrechtlichen Grundsätzen und Vorgaben genügt (vgl. hierzu jüngst BVerfG, Beschluss vom 16.08.2018, 2 BvR 237/18, abgedruckt bei juris), so dass der Senat den von ihm mit Beschluss vom 04.09.2018 angeordnete Aufschub der Vollziehung der Überstellung aufheben könnte.