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   BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88   

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BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 (https://dejure.org/1990,1335)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 (https://dejure.org/1990,1335)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 (https://dejure.org/1990,1335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft bei beabsichtigter Einbürgerung - Einheitliche Staatsangehörigkeit einer Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Staatsangehörigkeit - Aufgabe - Einbürgerung - Vermeidung der Mehrstaatigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 633
  • NVwZ 1991, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. BVerfGE 37, 217 [254 f.]).

    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG macht eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert (vgl. BVerfGE 37, 217 [253]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Dieses Grundrecht enthält eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die den Staat verpflichtet, die Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 [72]; 80, 81 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Bei der Erfüllung dieser Pflichten kommt dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]; 76, 1 [51]), der es auch ermöglicht, die Belange der Allgemeinheit angemessen zu wahren (vgl. BVerfGE 42, 95 [101]; 76, 1 [50 f.]).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Ausweislich der beiden vom Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerde-Verfahren vorgelegten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1988 (BVerwG 1 C 41.87, BVerwG 1 C 20.88) hatten sich die Kläger in diesen Verfahren nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts erfolglos um ihre Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit bemüht.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Dieses Grundrecht enthält eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die den Staat verpflichtet, die Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 [72]; 80, 81 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Ausweislich der beiden vom Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerde-Verfahren vorgelegten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1988 (BVerwG 1 C 41.87, BVerwG 1 C 20.88) hatten sich die Kläger in diesen Verfahren nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts erfolglos um ihre Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit bemüht.
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Bei der Erfüllung dieser Pflichten kommt dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]; 76, 1 [51]), der es auch ermöglicht, die Belange der Allgemeinheit angemessen zu wahren (vgl. BVerfGE 42, 95 [101]; 76, 1 [50 f.]).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Aus der humanitären Intention dieses Grundrechts ergibt sich darüber hinaus, daß den in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen politisch Verfolgten grundsätzlich die Voraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins geschaffen werden sollen (vgl. BVerwGE 49, 202 [206]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    Bei der Erfüllung dieser Pflichten kommt dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]; 76, 1 [51]), der es auch ermöglicht, die Belange der Allgemeinheit angemessen zu wahren (vgl. BVerfGE 42, 95 [101]; 76, 1 [50 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88
    a) Das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in seinem Kernbereich Schutz des politisch Verfolgten vor der Zugriffsmöglichkeit des Verfolgerstaates (vgl. BVerfGE 56, 216 [236]).
  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09

    Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1990 (2 BvR 1864/88) habe auch ein anerkannter Flüchtling bei der Beschaffung von Nachweisen mitzuwirken und gegebenenfalls die Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates aufzusuchen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2007 - 12 A 2053/05

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 Abs. 1 Reichs- und

    Ist danach aufgrund der mit der freiwilligen Hinwendung zu dem neuen Staat regelmäßig dokumentierten Bedeutungslosigkeit der bisherigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Bindungen, die - wie hier - durch die Lebensführung faktisch bestätigt wird, davon auszugehen, dass in der Regel kein Interesse mehr an der Aufrechterhaltung dieser Bindungen besteht, gewinnt das mit § 25 Abs. 1 RuStAG verfolgte, immer noch aktuelle und verfassungsrechtlich legitime Ziel, sowohl im Interesse der Staaten als auch im Interesse der Bürger zur Vermeidung von Treuekonflikten und Pflichtenkollisionen doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, a.a.O.; Kammerbeschluss vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 -, NJW 1991, 633, m.w.N., Hailbronner/Renner, a.a.O., Rn. 3 zu § 25 StAG, gegenüber einer Vorratshaltung von Staatsangehörigkeiten" überragendes Gewicht und rechtfertigt die Normierung der an die freiwillige Hinwendung anknüpfenden gesetzlichen Rechtsfolge des Erlöschens der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Erbrechtsbeschränkungen;

    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 - juris Rn. 110; Kammerbeschluss vom 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 - juris Rn. 3, 5; Kammerbeschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 19 B 10.2157

    Keine Pflicht der Unterzeichner des FlüAbk zur Zuerkennung des uneingeschränkten

    Jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 27.9.1988 - 1 C 3/85 ) und dem folgend das Bundesverfassungsgericht (vom 16.9.1990 - 2 BvR 1864/88 ) im Falle eines Antrags auf Entlassung aus der (iranischen) Staatsangehörigkeit keine Unzumutbarkeit angenommen.
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Diese Entscheidung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Mai 1974 - 1 BvL 22/71 und 21/72 - BVerfGE 37, 217 ; vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 - NJW 1991, 633 ; vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - NVwZ 2007, 441 ; vgl. insgesamt Sachsenmaier, HTK-StAR, Stand 5. April 2019, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG Rn. 6 f.; Berlit, in: GK-StAR, Stand Oktober 2014, § 10 StAG Rn. 272 ff.).
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Das Bundesverfassungsgericht hat noch in seinem Kammerbeschluß vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 - ausgeführt, Mehrstaatigkeit werde innerstaatlich und international als Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten als auch im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. ferner BVerfGE 37, 217 ).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon ausgesprochen und bedarf keiner erneuten Klarstellung in einem Revisionsverfahren (vgl. Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - a.a.O. S. 48; ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2003 - 19 A 4066/01

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat eines Polen; Zeitlicher

    nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.9.1990 - 2 BvR 1864/88 -, NJW 1991, 633 (634), vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 -, BVerfGE 76, 1 (49), vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 -, BVerfGE 62, 323 (329), vom 21.10.1980 - 1 BvR 179, 464/78 -, BVerfGE 55, 114 (127), und vom 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 (78 ff.), jeweils m. w. N.

    Eine einheitliche Staatsangehörigkeit in Ehe und Familie ist aber weiterhin auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG wünschenswert, BVerfG, Beschlüsse vom 16.9.1990 - 2 BvR 1864/88 -, a. a. O., und vom 21.5.1974 - 1 BvL 22/71 und 21/72 -, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 17.5.1983 - 1 C 163.80 -, BVerwGE 67, 177 (183), und vom 18.8.1981 - 1 C 185.79 -, BVerwGE 64, 7 (11 f.); Kanein/Renner, a. a. O., § 8 StAG, Rdn. 86 ff., jeweils m. w. N. so dass der Gesetzgeber mit darauf abzielenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Allgemeininteresse verfolgt.

  • OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14

    Personenstandssache: Eintragung in ein Personenstandsregister ohne

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1991, 633) und das Bundesverwaltungsgericht (StAZ 1993, 219) halten derartiges Bemühen für zumutbar.
  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Kammerbeschluß vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 - NJW 1991, 633).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 1715/05

    Anspruch auf Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Nachweis der deutschen

    Ist danach aufgrund der mit der freiwilligen Hinwendung zu dem neuen Staat regelmäßig dokumentierten Bedeutungslosigkeit der bisherigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Bindungen, die - wie hier - durch die Lebensführung faktisch bestätigt wird, davon auszugehen, dass in der Regel kein Interesse mehr an der Aufrechterhaltung dieser Bindungen besteht, gewinnt das mit § 25 Abs. 1 RuStAG verfolgte, immer noch aktuelle und verfassungsrechtlich legitime Ziel, sowohl im Interesse der Staaten als auch im Interesse der Bürger zur Vermeidung von Treuekonflikten und Pflichtenkollisionen doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, a.a.O.; Kammerbeschluss vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88 -, NJW 1991, 633, m.w.N., Hailbronner/Renner, a.a.O., Rn. 3 zu § 25 StAG, gegenüber einer "Vorratshaltung von Staatsangehörigkeiten" überragendes Gewicht und rechtfertigt die Normierung der an die freiwillige Hinwendung anknüpfenden gesetzlichen Rechtsfolge des Erlöschens der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der

  • VG München, 27.04.2009 - M 25 K 07.5742

    Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen; erheblicher Nachteil bei

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 139.93

    Interesse der Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Interesse an der einheitlichen

  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 1133/92

    Doppelstaatigkeit des Ehegatten eines im Ausland lebenden deutschen

  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91

    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der

  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 9 A 25/19

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Abgrenzung der

  • VG Karlsruhe, 04.04.2012 - 1 K 834/11

    Antrag auf Beschäftigungserlaubnis - Erfüllung der Passpflicht

  • VG Gießen, 17.10.2003 - 10 E 2503/03

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Arnsberg, 27.11.2002 - 1 K 607/02

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs türkischer Staatsangehöriger mit

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