Rechtsprechung
BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 12 BauGB, BVerfGG, § 24 Abs 1 S 1 GemO SN, § 24 Abs 4 S 2 GemO SN
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht <§ 24 Abs 4 GemO SN> - Wolters Kluwer
Subjektives Recht eines an einem Bürgerentscheid Teilnahmeberechtigten auf Befolgung der durch den Bürgerentscheid begründeten dreijährigen Sperrfrist; Begründung eines subjektiven Rechts durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Nachprüfung einer von der vorgenommenen Auslegung des ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subjektives Recht eines an einem Bürgerentscheid Teilnahmeberechtigten auf Befolgung der durch den Bürgerentscheid begründeten dreijährigen Sperrfrist; Begründung eines subjektiven Rechts durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Nachprüfung einer von der vorgenommenen Auslegung des ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- uni-bayreuth.de (Auszüge)
Rechtsschutzgarantie und Bürgerbegehren
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.12.2007 - 4 K 1911/07
- OVG Sachsen, 12.02.2008 - 4 B 117/08
- OVG Sachsen, 12.02.2008 - 4 B 16/08
- BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 18, 74
- NVwZ-RR 2011, 1
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17
Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen
Das gilt für Normen, die das geschützte Recht sowie einen bestimmten und abgrenzbaren Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen lassen (…"Schutznormtheorie", BVerwGE 156, 180 Rn. 27;… 131, 129 Rn. 19; 111, 276, 280; 98, 118, 120;… Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 136 ff. mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: vgl. etwa BVerfGK 18, 74, 80 ff.;… Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 127 ff. mwN). - BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines …
a) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Einzelnen bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt effektiven Rechtsschutz als Grundrecht (vgl. BVerfGE 129, 1 ; BVerfGK 18, 74 ).b) Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, dass der Gesetzgeber kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten um die funktionale Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen einer Gemeinde durchaus den Gerichten zuweisen kann, dies nach der für die Kammer bindenden (vgl. BVerfGK 18, 74 ) Auslegung der Hessischen Gemeindeordnung jedoch auf den Zeitpunkt begrenzt hat, zu dem ein Beschluss des Gemeindevorstands über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) gefasst und öffentlich bekanntgemacht worden ist, das Bürgerbegehren insoweit also über keine Rechtsposition mehr verfügt.
Art. 19 Abs. 4 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (BVerfGK 18, 74 m.w.N.).
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger; …
Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet allerdings nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im Übrigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - NVwZ-RR 2011, 1 m.w.N.).
- BVerwG, 29.11.2010 - 7 B 68.10
Bundeswasserstraße; Ausbau; Planfeststellung; vorläufige Anordnung; effektiver …
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - juris Rn. 34 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10
Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche
Die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt gewährleistet, wie das Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entschieden hat, nicht den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung selbst; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im Übrigen (BVerfG vom 16.9.2010 = NVwZ-RR 2011, 1/2 m. w. N.). - BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
Das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erfasst kein Recht …
Das Bundesverfassungsgericht hat die angegriffenen Entscheidungen vielmehr nur daraufhin zu kontrollieren, ob die Fachgerichte bei ihrer Gesetzesauslegung die Bedeutung der Rechtsschutzgewährleistung erkannt und berücksichtigt haben und bei der Feststellung des Norminhalts nicht objektiv willkürlich verfahren sind (vgl. zum Prüfungsumfang auch BVerfGK 18, 74 ). - VG Freiburg, 07.08.2014 - 5 K 1706/14
Bürgerentscheid; Sperrfrist; Auslegung der Fragestellung
Das hat das Bundesverfassungsgericht von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08 - juris - Rdnr. 39). - VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17
Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos
vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 -, NVwZ-RR 2011, 1 (2), m. w. N. - BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 27.14
Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit des Widerrufs einer Asylanerkennung bei …
Die Frage, ob eine bestimmte Norm lediglich dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung bestimmter vom Gesetzgeber angestrebter Ziele dient - hier: an einer zeitnahen Prüfung von Widerrufsgründen im Asylrecht - oder zugleich auch Individualinteressen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 - NVwZ 2013, 1468 Rn. 164 f.; Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2349/08 - BVerfGK 18, 74 S. 82;… Kopp/Ramsauer, VwVfG 14. Aufl., Einführung I Rn. 58 f.), hängt nicht davon ab, ob innerhalb der - hier nicht gewahrten - Frist eine Prüfung des Widerrufs zumindest eingeleitet worden war. - OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12
Ausländerbehördliche Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit einer Eingabe an die …
Der Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG ist hierdurch nicht tangiert, denn dieser setzt eine Verletzung subjektiver Rechte voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.9.2010 - 2 BvR 2349/08 -, juris Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 85), an der es hier gerade fehlt (vgl. Schönenbroicher, Rechtsstaat auf Abwegen ? - Die neue "Härtefallklausel" des Ausländerrechts, in: ZAR 2004, 351, 356 f. m.w.N.). - BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 23.14
Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2014 - 3 M 66/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 22.14
Darlegungserfordernisse im Hinblick auf die Zulässigkeit einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2013 - 1 M 97/13
Einstweiliger Rechtsschutz bei absichtlich fehlender - rechtzeitiger - Bewerbung …
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 24.14
Klärungsbedürftigkeit der Dreijahresfrist zur obligatorischen Überprüfung der …
- VG Saarlouis, 07.10.2015 - 5 K 846/14
Unzulässige Klage einer Bürgerinitiative gegen eine Bauschuttdeponie