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   BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17   

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BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17 (https://dejure.org/2020,29780)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17 (https://dejure.org/2020,29780)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 (https://dejure.org/2020,29780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA für Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern verstößt nicht gegen Grundsatz der Rechtssicherheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern begründet keinen Verstoß gegen Grds der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Vorliegen von Annahmegründen hinsichtlich der Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern verfassungsgemäß - kein Verstoß gegen Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern begründet keinen Verstoß gegen Grds der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern begründet keinen Verstoß gegen Grds der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern verfassungsgemäß - kein Verstoß gegen Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, der der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 13b KAG-LSA mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine einmalige Verschiebung der Ausschlussfrist hinzugefügt hat, um Altfälle zu regeln, bewegt sich dabei innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Landesgesetzgeber im Bereich der Beitragserhebung zum Ausgleich von Vorteilen zukommt (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 und vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 30; siehe dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 39; Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, Rn. 21 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin liegt insofern auch keine unzulässige Rückwirkung vor, auch nicht im Hinblick auf die Rechtslage vor 1997 (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 48 ff.).

    Zwar mögen insofern für die Inanspruchnahme von Alt- und Neuanschließern unterschiedliche Höchstfristen möglich sein; ein Gleichheitsverstoß nach Art. 3 Abs. 1 GG begründet dieser Umstand jedoch nicht (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 69 ff.).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, der der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 13b KAG-LSA mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine einmalige Verschiebung der Ausschlussfrist hinzugefügt hat, um Altfälle zu regeln, bewegt sich dabei innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Landesgesetzgeber im Bereich der Beitragserhebung zum Ausgleich von Vorteilen zukommt (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 und vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 30; siehe dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 39; Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, der der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 13b KAG-LSA mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine einmalige Verschiebung der Ausschlussfrist hinzugefügt hat, um Altfälle zu regeln, bewegt sich dabei innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Landesgesetzgeber im Bereich der Beitragserhebung zum Ausgleich von Vorteilen zukommt (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 und vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 30; siehe dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 39; Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, Rn. 21 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 30/19

    Vertrauensschutz, § 18 KAG-LSA, Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, der der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 13b KAG-LSA mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine einmalige Verschiebung der Ausschlussfrist hinzugefügt hat, um Altfälle zu regeln, bewegt sich dabei innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Landesgesetzgeber im Bereich der Beitragserhebung zum Ausgleich von Vorteilen zukommt (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 und vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 30; siehe dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 39; Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 29.06.2020 - 1 BvR 1866/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden in Altanschließerfällen in

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17
    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, der der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 13b KAG-LSA mit § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine einmalige Verschiebung der Ausschlussfrist hinzugefügt hat, um Altfälle zu regeln, bewegt sich dabei innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Landesgesetzgeber im Bereich der Beitragserhebung zum Ausgleich von Vorteilen zukommt (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 und vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 30; siehe dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rn. 39; Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Die Länder haben sich überwiegend für Fristlängen von 10 bis 20 Jahren entschieden (für Bayern: Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 1 Kommunalabgabengesetz; für Baden-Württemberg: § 20 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2021 - 1 BvR 176/15 -, Rn. 33; für Brandenburg: § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - für Hessen: § 3 Abs. 2 Gesetz über kommunale Abgaben; für Mecklenburg-Vorpommern: § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. - für Niedersachsen: § 11 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; für Sachsen: § 3a Abs. 3 Kommunalabgabengesetz; für Sachsen-Anhalt: § 13b Satz 1, § 18 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 - für Thüringen: § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 2, Doppelbuchstabe cc Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -).

    Unter Verweis auf die parallele Interessenlage und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 6 ff.; nun auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 4 ff., vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 24 ff. , vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2, und vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -, Rn. 10 ff.) und der Fachgerichte (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21) legt das Bundesverwaltungsgericht auch nachvollziehbar dar, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht nur Fälle erfasst, in denen sich die Entstehung der Beitragspflicht aufgrund der Nichtigkeit des ihr zugrundeliegenden Satzungsrechts verzögert.

    Jedenfalls genügt eine 30-jährige Ausschlussfrist losgelöst von den Besonderheiten der Wiedervereinigung den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei vorteilsausgleichenden Abgaben nicht, da anders als im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG kein titulierter Anspruch vorliegt, sodass die Beitragspflichtigen nicht sicher wissen, ob, in welcher Höhe und wann sie zu einem Beitrag herangezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 ff., und vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2: 25 Jahre noch zulässig).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17

    Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der

    vgl. zur Verfassungskonformität anderer Übergangsregelungen bei Einführung einer an die Vorteilslage anknüpfenden Höchstfrist im Beitragsrecht LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, KommJur 2017, 137, 140; BVerfG, Beschluss vom 16. September 2020- 1 BvR 1185/17 -, juris Rn. 3.
  • BVerwG, 17.05.2023 - 9 B 33.22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage

    Die Verfassungsgemäßheit dieser Rechtslage im Land Sachsen-Anhalt ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 227) und nachfolgend vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 - LKV 2020, 457) bestätigt worden.
  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

    Er beantragt die Aussetzung des Verfahrens und verweist auf das bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1185/17 und auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts bei dem Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 9 C 5/17.
  • BVerwG, 15.07.2021 - 9 B 45.20

    Zeitliche Obergrenze für eine Abgabenfestsetzung

    Die Verfassungsgemäßheit der durch die Bestimmungen in § 13b und § 18 Abs. 2 KAG LSA geschaffenen Rechtslage im Land Sachsen-Anhalt ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 227) und nachfolgend dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 - LKV 2020, 457) bestätigt worden.
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