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   BVerfG, 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41634
BVerfG, 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21 (https://dejure.org/2021,41634)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21 (https://dejure.org/2021,41634)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2021 - 1 BvR 1640/21 (https://dejure.org/2021,41634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist und Versagung von Wiedereinsetzung in den Stand der verstrichenen Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Einlegung von Rechtsbehelfen, die nicht zum Rechtsweg gehören (hier: Gegenvorstellung sowie "Verfassungsrüge"), hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - keine Wiedereinsetzung bei mangelnden Darlegungen zur Unvermeidbarkeit des ...

  • Wolters Kluwer

    Beginn der einmonatigen Frist zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde mit der Bekanntgabe der Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Einlegung von Rechtsbehelfen, die nicht zum Rechtsweg gehören (hier: Gegenvorstellung sowie "Verfassungsrüge"), hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - keine Wiedereinsetzung bei mangelnden Darlegungen zur Unvermeidbarkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1
    Nichtannahmebeschluss: Einlegung von Rechtsbehelfen, die nicht zum Rechtsweg gehören (hier: Gegenvorstellung sowie "Verfassungsrüge"), hält Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG nicht offen; keine Wiedereinsetzung bei mangelnden Darlegungen zur Unvermeidbarkeit des ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1
    Beginn der einmonatigen Frist zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde mit der Bekanntgabe der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Einlegung von Rechtsbehelfen, die nicht zum Rechtsweg gehören (hier: Gegenvorstellung sowie "Verfassungsrüge"), hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - keine Wiedereinsetzung bei mangelnden Darlegungen zur Unvermeidbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung - und die Frist zur Einlegung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21
    Muss der Beschwerdeführer aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde darüber hinaus von einer Möglichkeit zur Beseitigung der von ihm gerügten Grundrechtsverletzung Gebrauch machen, dann ist erst die Entscheidung über diesen Rechtsbehelf für den Beginn der Monatsfrist maßgebend (vgl. BVerfGE 122, 190 ).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann aus diesem Grund nicht erlangt werden (vgl. BVerfGE 122, 190 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21
    Derartige Rechtsbehelfe gehören nicht zum Rechtsweg, dessen Erschöpfung § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG fordert; auch aus Gründen der Subsidiarität war ihre Einlegung nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 1372/15

    Ein Rechtsirrtum kann nur in Ausnahmefällen, nämlich im Fall seiner

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2021 - 1 BvR 1640/21
    Ein Rechtsirrtum kann ein Verschulden der Fristversäumung lediglich im Fall seiner Unvermeidbarkeit ausschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2015 - 1 BvR 1372/15 - Rn. 2 m.w.N.).
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