Rechtsprechung
BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben nach dem Höferecht der früheren britischen Besatzungszone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpachtung - Ausgleichsanspruch - Erbe - Miterbe
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 67, 329
- NJW 1985, 1455
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
Höfeordnung
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
bb) Das Höferecht in der hier angewendeten Fassung hatte die Verfügungsbefugnis des Hofeigentümers unter Lebenden und seine Testierfreiheit dahin eingeschränkt, daß er über den Hof nur als Einheit verfügen und ihn nur einem Hoferben übertragen konnte (§ 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1, § 4, § 6 Abs. 6 HöfeO a. F.; zur höferechtlichen Zwecksetzung vgl. BVerfGE 15, 337 (342)).aa) Von der Zielsetzung des Höferechts (vgl. BVerfGE 15, 337 (342)) her gesehen handelte der Gesetzgeber nicht sachwidrig, wenn er Ausgleichsansprüche der Miterben nur im Fall der Veräußerung des Hofes oder ins Gewicht fallender Grundstücksflächen an Familienfremde vorsah (vgl. im einzelnen § 13 Abs. 2 und 3 HöfeO a. F.).
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie ist die Testierfreiheit (vgl. BVerfGE 58, 377 (398)).aa) Während das Bürgerliche Gesetzbuch die Testierfreiheit durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt (vgl. BVerfGE 58, 377 (398)), räumt es dem Eigentümer eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis unter Lebenden ein.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Dessen Aufgabe ist es in erster Linie, Interessenkonflikte zwischen rechtlich gleichgeordneten Rechtssubjekten sachgerecht zu lösen (vgl. BVerfGE 30, 173 (199); 52, 131 (153)).Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn er dem Bedürfnis, Besonderheiten des einzelnen Falles zu berücksichtigen, dadurch Rechnung trägt, daß er die Regelung als dispositives Recht ausgestaltet, es im übrigen aber der Rechtsprechung überläßt, nach Treu und Glauben rechtsmißbräuchlichen Umgehungsabsichten des vom Gesetzgeber vorgegebenen Interessenausgleichs unter Berücksichtigung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte (vgl. BVerfGE 30, 173 (196 f.)) entgegenzutreten.
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Die Mitwirkung landwirtschaftlicher Beisitzer in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 4, 387 (406); 21, 73 (77); 42, 206 (209 ff.); 54, 159 (164)).Weder weisen die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche weichender Miterben durchwegs die gleiche Interessenstruktur auf noch befinden sich die landwirtschaftlichen Beisitzer etwa in ihrer Eigenschaft als Hoferben oder potentielle Hofübergeber einheitlich in einer Interessenlage, die von vornherein ihre Neutralität und Distanz in Frage stellt (vgl. BVerfGE 42, 206 (210 f.)).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Ob das Oberlandesgericht diese Vorschrift richtig ausgelegt hat, unterliegt nicht der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.)). - BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus eng mit der Garantie des Eigentums verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen von Verfassungs wegen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 26, 215 (222); 50, 290 (340)). - BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Der Hof lag mit einem Einheitswert von 23 200 DM nach alter und 34 100 DM nach neuer Bewertung im Bereich der typischen Relation alter und neuer Einheitswerte (vgl. BVerfGE 41, 269 (282)). - BGH, 09.11.1978 - V BLw 1/78
Anwendung des § 13 HöfeO nF
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Dafür, daß der angegriffene Beschluß auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 (125) m. w. N.), bestünden selbst dann keine Anhaltspunkte, wenn der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung die Übergangsvorschrift für die Beschwerdeführerinnen günstiger ausgelegt haben sollte, was im übrigen wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung (Bestellung von Erbbaurechten) zweifelhaft erscheint (vgl. BGHZ 73, 282 (285 f.)). - BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Dafür, daß der angegriffene Beschluß auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 (125) m. w. N.), bestünden selbst dann keine Anhaltspunkte, wenn der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung die Übergangsvorschrift für die Beschwerdeführerinnen günstiger ausgelegt haben sollte, was im übrigen wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung (Bestellung von Erbbaurechten) zweifelhaft erscheint (vgl. BGHZ 73, 282 (285 f.)). - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
Auszug aus BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 54, 11 (26); 55, 72 (89 f.)). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
- BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung
- EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
MARCKX v. BELGIUM
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der …
- BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 [340]; 105, 313 [355]).Insbesondere ist der Erblasser von Verfassungs wegen nicht zu einer Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge gezwungen (vgl. BVerfGE 67, 329 [345]).
Bei der konkreten einfachrechtlichen Ausgestaltung der Einzelheiten hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 67, 329 [340 f.]).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Er muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 ). - BGH, 27.06.2012 - IV ZR 239/10
Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren …
- BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92
Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes
Ferner muß der Eingriff in das Grundrecht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein (BVerfGE 67, 329 = NJW 1985, 1455 (unter B II 1a)). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auch der Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 19, 202 [204, 206]; 67, 329 [340]). - BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Die Betriebszuweisung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat danach - ähnlich wie die Regelung der Erbfolge landwirtschaftlicher Betriebe in der Höfeordnung (vgl. dazu BVerfGE 67, 329 [330 ff.]) und in landesrechtlichen "Anerben"- Gesetzen (vgl. Art. 64 EGBGB ; BVerfGE 15, 337 [338]) - gegenüber dem allgemeinen Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Bevorzugung des Hofnachfolgers und eine entsprechende Benachteiligung der übrigen Miterben zur Folge.Die Zielsetzung der Regelung entspricht damit derjenigen der für landwirtschaftliche Betriebe im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geltenden Höfeordnung (BGBl. 1976 I S. 1933) und der nach Maßgabe von Art. 64 EGBGB geltenden landesrechtlichen Anerbengesetze (vgl. BVerfGE 15, 337 [342]; 67, 329 [346]).
a) Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Erbrecht als Rechtsinstitut und als Individualrecht (BVerfGE 67, 329 [340]).
Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus eng mit der Garantie des Eigentums verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 67, 329 [341]).
Diese Regelung genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben; eine Verpflichtung, über diese Vorschriften hinaus Angehörigen einen unentziehbaren Anteil am Nachlaß zu sichern, besteht nicht (vgl. BVerfGE 67, 329 [342]).
Im übrigen darf er von Elementen des Erbrechts, die Bestandteil der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sind, nur in Verfolgung eines verfassungsrechtlich legitimen Zwecks und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abweichen (vgl. auch BVerfGE 67, 329 [340] m.w.N.).
Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt insoweit den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 [204, 206]; 67, 329 [340]).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht zum grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (vgl. BVerfGE 93, 165 sowie BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ; 112, 332 ). - BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit
Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus eng mit der Garantie des Eigentums verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Insbesondere ist der Erblasser von Verfassungs wegen nicht zu einer Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge gezwungen (vgl. BVerfGE 67, 329 ).
- BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
a) Was zunächst den Gesichtspunkt angeht, der Erblasser habe seine Tochter sittenwidrig benachteiligt, so ist darauf hinzuweisen, daß das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches von dem Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht ist; dieser Grundsatz steht unter dem Schutz der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 58, 377, 398; 67, 329, 341; Senatsurteil vom 18.1.1989 - IVa ZR 296/87 - NJW 1989, 2054 = FamRZ 1989, 609 unter II. 2.). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Auch der dadurch begünstigte Erbe genießt den Schutz des Grundrechts und kann ihn, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, geltend machen (vgl. etwa BVerfGE 19, 202 ; 67, 329 ; 112, 332 ). - BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14
Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 22/12 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung …
- BGH, 17.11.2000 - V ZR 334/99
Abfindungsanspruch des Miterben, der nicht Hoferbe geworden ist
- BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85
Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …
- BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08
Keine Grundrechtsverletzung eines Erben aus Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Auslegung …
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12
Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden …
- BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch …
- BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
Verhältnis der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrecht zueinander
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Erbschaftsbesteuerung
- BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
- BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
- BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines …
- BVerfG, 21.02.2000 - 1 BvR 1937/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem …
- OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
Erbe der Soraya
- BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 2495/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Nachabfindungsanspruchs nach der HöfeO
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95
Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …
- OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch …
- BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86
Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein
- LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 167/10
- OLG Schleswig, 05.12.2011 - 3 Wx 61/11
Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen
- OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde …
- BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97
Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung
- OLG Koblenz, 18.07.2005 - 12 U 54/04
Hofübergabevertrag: Ergänzende Auslegung einer Nachabfindungsklausel zugunsten …
- OLG Hamm, 14.02.1985 - 10 WLw 49/84
- OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09
Feststellung der Hofeigenschaft
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - Erlaß des Fehlbelegungsgesetzes …
- BVerfG, 22.06.1987 - 1 BvR 772/86
Verfassungsmäßigkeit des § 13 HöfeO
- OLG Hamburg, 12.07.2018 - 2 W 83/16
Wirksamkeit der Ernennung eines Rechtsanwalts als Testamentsvollstrecker bei …
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; …
- BGH, 17.11.2000 - X ZR 334/99
Einheitswert - Abfindungsregelung - Ertragswert - Hof - Lücke - Hauptfeststellung …
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1586/88
Grundsätze des fairen Verfahrens und Willkürverbot
- BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
Verwerfung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Zulassung durch …
- BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88
Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts; …
- OLG Hamburg, 26.09.2017 - 2 W 83/16
Anspruch auf Testamentsvollstreckerzeugnis bei noch nicht beschiedenem …
- BGH, 05.06.1992 - BLw 7/91
Vermächtnis auf Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchs am Hof
- OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.1990 - 10 S 1389/89
Zur Frage der Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen hier: …
- FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93
Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen …
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.1990 - 10 S 823/90
Zur Frage der Gewährung von Landeserziehungsgeld an teilzeitbeschäftigte Eltern, …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …
- BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des …
- OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
- VG Koblenz, 14.03.2000 - 6 K 3276/99
Begehren einer höheren Festsetzung des Altersteilzeitzuschlags; Ermittlung der …
- AG Berlin-Hohenschönhausen, 08.09.1999 - 36 IK 1/99
Antrag eines Treuhänders auf Verlegung eines gerichtlichen Termins; …
- BGH, 09.04.1992 - BLw 16/91
Vorliegen einer so genannten Nachabfindungspflicht - Zweck des Höferechts - …