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   BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80   

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https://dejure.org/1984,158
BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80 (https://dejure.org/1984,158)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1984 - 1 BvL 17/80 (https://dejure.org/1984,158)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 1 BvL 17/80 (https://dejure.org/1984,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 348
  • NJW 1985, 1329
  • MDR 1985, 642
  • DNotZ 1985, 149 (Ls.)
  • FamRZ 1985, 256
 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14

    Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege

    Diese Vorschrift soll nicht den privatwirtschaftlichen Interessen des Inhabers eines solchen Betriebs an einem möglichst geringen Zugewinnausgleich dienen, sondern dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien (Senatsurteil BGHZ 113, 325 = FamRZ 1991, 1166, 1167 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 348 = FamRZ 1985, 256, 260).

    Die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich aus dem Zweck der Regelung, durch die der Gesetzgeber die Zerschlagung derartiger Betriebe vermeiden will (Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1277 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 348 = FamRZ 1985, 256, 260).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Die mit einer Verweisung in aller Regel verbundene gesetzestechnische Vereinfachung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der verweisende Gesetzgeber sich den Inhalt von Rechtsvorschriften des anderen Normgebers in der Fassung zu eigen macht, wie sie bei Erlass seines Gesetzesbeschlusses galt (statische Verweisung; vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 60, 135 ; 67, 348 ; 78, 32 ; 143, 38 ).
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