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   BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09   

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BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09 (https://dejure.org/2010,3496)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2010 - 2 BvL 12/09 (https://dejure.org/2010,3496)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09 (https://dejure.org/2010,3496)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 81a BVerfGG; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 306a StGB
    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; Systematik der Brandstiftungsdelikte); Gebot schuldangemessenen Strafens (Strafrahmen; gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum); (unzulässige) Richtervorlage (fehlende Entscheidungserheblichkeit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG, § 306a StGB, § 306b Abs 2 Nr 1 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines ...

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Normenkontrolle hinsichtlich § 306b Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolge einer besonders schweren Brandstiftung gem. § 306b Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) mit dem verfassungsrechtlichen Gebot schuldangemessenen Strafens; Pflicht ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 222
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Den Eintritt einer konkreten Gefährdung verlangt der Tatbestand gerade nicht (vlg. BGHSt 36, 221 zu § 306 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 2; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2).

    Auch das Eigentum an dem Brandobjekt ist in Anbetracht der Schutzgüter der Norm - Leib und Leben anderer Menschen - für die Tatbestandserfüllung unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ; Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00 -, NStZ 2001, S. 196 f.; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 6 m.w.N.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2, 17), wobei das Brandobjekt häufig jedenfalls teilweise fremdfinanziert und damit zu prüfen sein wird, inwieweit der Brand einen Schaden des Darlehensgebers verursacht hat.

    So ist in der Rechtsprechung ein Ausschluss des Tatbestands des § 306a Abs. 1 StGB anerkannt, wenn das Gebäude zur Tatzeit nicht mehr der Wohnung von Menschen diente, also von allen Bewohnern aufgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 428/03 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ).

    Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof bisher die - allerdings nur bei kleinen, insbesondere einräumigen und daher auf einen Blick zu überschauenden Objekten in Betracht kommende - Frage nach einer Einschränkung des Tatbestands von § 306a Abs. 1 StGB in den Fällen, in denen sich der Täter durch absolut zuverlässige Maßnahmen vergewissert, dass andere Menschen nicht gefährdet werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    cc) Das vom Landgericht angeführte Beispiel der Brandlegung zur Ausschaltung eines Konkurrenten übergeht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Einschätzung frei ist, welche Verhaltensweisen er unter Strafe stellt, und welche Umstände er als so stark unrechtserhöhend bewertet, dass er an ihr Vorliegen eine erhöhte Strafandrohung knüpft (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ; 80, 244 ; 90, 145 ).

    a) Der Gesetzgeber darf und muss bei der Bemessung des Strafrahmens für einen Straftatbestand von der Typik des von ihm missbilligten Verhaltens ausgehen (BVerfGE 34, 261 ).

    b) Dass eine Strafandrohung im Einzelfall unangemessen erscheinen kann, stellt ihre Verfassungsmäßigkeit noch nicht infrage (BVerfGE 34, 261 ).

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    cc) Das vom Landgericht angeführte Beispiel der Brandlegung zur Ausschaltung eines Konkurrenten übergeht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Einschätzung frei ist, welche Verhaltensweisen er unter Strafe stellt, und welche Umstände er als so stark unrechtserhöhend bewertet, dass er an ihr Vorliegen eine erhöhte Strafandrohung knüpft (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ; 80, 244 ; 90, 145 ).

    Die Festlegung des Strafrahmens beruht auf einem nur in Grenzen rational begründbaren Akt gesetzgeberischer Wertung (BVerfGE 50, 125 ).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz oder das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (BVerfGE 50, 125 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Wie der Bundesgerichtshof zu Recht anführt, liegt der besondere, die Strafandrohung rechtfertigende Unwert des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB darin, dass die Brandstiftung als Mittel zur Begehung weiteren kriminellen Unrechts dienen soll, wobei die höhere Verwerflichkeit in der Bereitschaft des Täters liegt, zur Durchsetzung krimineller Ziele ein für andere Menschen zumindest abstrakt gefährliches Brandstiftungsdelikt zu begehen (vgl. BGHSt 45, 211 ; vgl. zu § 211 StGB auch BVerfGE 45, 187 ; BGHSt 39, 159 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 211 Rn. 31).

    Hierin kommt eine besonders verwerfliche Gesinnung und erhöhte Gefährlichkeit des Täters zum Ausdruck (vgl. BVerfGE 45, 187 , sowie BGHSt 39, 159 , jeweils zu § 211 StGB).

    Das gilt umso mehr, wenn es sich bei der zu ermöglichenden Tat um ein verhältnismäßig geringfügiges Delikt handelt; denn in diesen Fällen wird die Missachtung der Rechtsgüter anderer bei der Verfolgung eigener Interessen besonders deutlich (vgl. BVerfGE 45, 187 , zu § 211 StGB).

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Wie der Bundesgerichtshof zu Recht anführt, liegt der besondere, die Strafandrohung rechtfertigende Unwert des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB darin, dass die Brandstiftung als Mittel zur Begehung weiteren kriminellen Unrechts dienen soll, wobei die höhere Verwerflichkeit in der Bereitschaft des Täters liegt, zur Durchsetzung krimineller Ziele ein für andere Menschen zumindest abstrakt gefährliches Brandstiftungsdelikt zu begehen (vgl. BGHSt 45, 211 ; vgl. zu § 211 StGB auch BVerfGE 45, 187 ; BGHSt 39, 159 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 211 Rn. 31).

    Hierin kommt eine besonders verwerfliche Gesinnung und erhöhte Gefährlichkeit des Täters zum Ausdruck (vgl. BVerfGE 45, 187 , sowie BGHSt 39, 159 , jeweils zu § 211 StGB).

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Mit seiner Anknüpfung an das Zerstörungsmittel Feuer haftet dem Tatbestand jedoch zweifellos ein Element der Gemeingefährlichkeit an (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00 -, NStZ 2001, S. 196 ; Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2006, § 306 Rn. 8 ff.).

    Auch das Eigentum an dem Brandobjekt ist in Anbetracht der Schutzgüter der Norm - Leib und Leben anderer Menschen - für die Tatbestandserfüllung unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ; Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00 -, NStZ 2001, S. 196 f.; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 6 m.w.N.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2, 17), wobei das Brandobjekt häufig jedenfalls teilweise fremdfinanziert und damit zu prüfen sein wird, inwieweit der Brand einen Schaden des Darlehensgebers verursacht hat.

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03

    Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    So ist in der Rechtsprechung ein Ausschluss des Tatbestands des § 306a Abs. 1 StGB anerkannt, wenn das Gebäude zur Tatzeit nicht mehr der Wohnung von Menschen diente, also von allen Bewohnern aufgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 428/03 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ).

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof angesprochen, aber - soweit erkennbar - noch nicht abschließend entschieden, ob in etwaig verbleibenden Einzelfällen, in denen die Strafandrohung als unangemessen hart angesehen werden müsste, der Gedanke seiner Rechtsfolgenlösung zum Mordmerkmal der Heimtücke herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 428/03 -, juris, Rn. 14).

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Ob ein solcher Grenzfall vorliegt und welche Strafe für die Fälle aus dem Bereich zwischen den Grenzwerten angemessen ist, ergibt sich für den erkennenden Richter im Rahmen der in § 46 StGB vorgeschriebenen Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände (BGHSt 27, 2 ).

    Da die Mehrzahl der erfahrungsgemäß immer wieder vorkommenden Fälle der betreffenden Straftat nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreicht und auch die weit weniger häufigen schweren sowie schwersten Fälle bei der Ermittlung eines Durchschnittswerts der Tatschwere zu berücksichtigen sind, muss der den Regelfall kennzeichnende Wert notwendig in einem Bereich unterhalb der Mitte der vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Tatbestandsverwirklichungen liegen, die er mit der durch Höchst- und Mindeststrafe begrenzten Strafandrohung sämtlich treffen will (BGHSt 27, 2 ).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt daher soweit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 25, 269 ; 58, 153 ; 64, 251 ).

    Solange die Möglichkeit besteht, das Verfahren zu entscheiden, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Norm anzuwenden, fehlt es an deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 64, 251 ).

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
    Wenn ein Gericht, das nach seiner gerichtsorganisatorischen Stellung zur Ermittlung der für die Rechtsfindung erheblichen Tatsachen berufen ist und dem die Rechtsordnung die prozessualen Mittel hierfür auch in erster Linie zur Verfügung stellt, dem Bundesverfassungsgericht einen Tatsachenkomplex zur verfassungsrechtlichen Beurteilung unterbreitet, darf es sich nicht unter Berufung auf seine aus einer freien Beweiswürdigung geschöpfte richterliche Überzeugung mit einer unzureichenden tatsächlichen Aufklärung des Sachverhalts begnügen (BVerfGE 18, 186 ).

    Es führte jedoch zu einer Verkehrung der Aufgaben der Gerichte, wollte das vorlegende Gericht seiner Aufgabe, die tatsächlichen Zusammenhänge erschöpfend festzustellen, ausweichen und sie auf das Bundesverfassungsgericht abwälzen, dem in erster Linie die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, nicht die Ermittlung von Tatsachen aufgegeben ist (BVerfGE 17, 135 ; 18, 186 ).

  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 21/83

    Anforderungen an den bei einer Richtervorlage zugrunde gelegten Sachverhalt

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90

    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 84/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen

  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Doch beruht dies auf einer von der Rechtsprechung hinzunehmenden Entscheidung des Gesetzgebers, der sich damit innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums bewegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09, BVerfGK 18, 222, 239 ff.).
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17

    Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete

    Das wird den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09 -, juris, Rn. 59; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 -, juris, Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 6 AS 1732/13
    Unzulässig ist dementsprechend eine Interpretation contra legem, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn gäbe, da das Gericht dann in verfassungsrechtlich unhaltbarer Weise in die Kompetenzen des Gesetzgebers eingriffe (so bereits BVerfG Beschluss vom 23.10.1958 - 1 BvL 45/56 - juris Rn 28 - BVerfGE 8, 210 ff; vgl. auch BVerfG Beschlüsse vom 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08 - juris Rn 16; vom 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08 - juris Rn 16; vom 16.11.2010 - 2 BvL 12/09 - juris Rn 104; vom 12.03.2008 - 2 BvR 4/03 - juris Rn 140 - BverfGE 121, 30 ff.; vom 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98 - juris Rn 52 - BVerfGE 101, 312 ff).
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