Rechtsprechung
BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 33a StPO
Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines Gefangenen von seinen minderjährigen Töchtern; nur formelhaft begründete Eilentscheidung einer Strafvollstreckungskammer; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, §§ 109 ff StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im strafvollzugsrechtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 109 ff StVollzG) sowie zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung mit Blick auf unzutreffende ... - Wolters Kluwer
Bestehen der Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen während des Strafvollzugs; Begrenzung solcher nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im strafvollzugsrechtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 109 ff StVollzG) sowie zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung mit Blick auf unzutreffende ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen der Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen während des Strafvollzugs; Begrenzung solcher nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der ...
- rechtsportal.de
Bestehen der Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen während des Strafvollzugs; Begrenzung solcher nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2016 - 607 Vollz 154/15
- BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 630
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
Erschöpfung des Rechtsweges bei Gehörsverletzung
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Eine Anhörungsrüge wäre statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1834/04 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Ob es sich bei diesem Schreiben jedoch um eine Anhörungsrüge handelte oder das Landgericht es als solche auslegen musste, kann nicht beurteilt werden, da er dieses Schreiben weder vorgelegt noch inhaltlich in hinreichender Weise mitgeteilt hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 16, 410 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Ob es sich bei diesem Schreiben jedoch um eine Anhörungsrüge handelte oder das Landgericht es als solche auslegen musste, kann nicht beurteilt werden, da er dieses Schreiben weder vorgelegt noch inhaltlich in hinreichender Weise mitgeteilt hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 16, 410 ).
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Eine Anhörungsrüge wäre statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1834/04 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Damit hätte sich das Landgericht näher auseinandersetzen müssen, zumal das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, dass dem Strafvollzug aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten stets die Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen innewohnt und es Aufgabe des Staates ist, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwieweit sich das Landgericht mit der vom Beschwerdeführer behaupteten Festschreibung seiner Unterbringung auf einer Entwicklungsstation im Vollzugsplan auseinandergesetzt hat (vgl. zur Bedeutung des Vollzugsplans etwa BVerfGK 8, 319 ). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Eine Anhörungsrüge wäre statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1834/04 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06
Schutz von Ehe und Familie (Begrenzung nachteiliger Auswirkungen der …
Auszug aus BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Damit hätte sich das Landgericht näher auseinandersetzen müssen, zumal das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, dass dem Strafvollzug aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten stets die Gefahr einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen dem Gefangenen und seinen Angehörigen innewohnt und es Aufgabe des Staates ist, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sowie unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2006 - 2 BvR 173/06 -, juris, Rn. 4).