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   BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17   

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https://dejure.org/2017,50512
BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 (https://dejure.org/2017,50512)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 (https://dejure.org/2017,50512)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2017 - 1 BvR 672/17 (https://dejure.org/2017,50512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung des Antrags auf Richterablehnung als unzulässig; Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 14 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 91
    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung des Antrags auf Richterablehnung als unzulässig; Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 191
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
    Diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
    Diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
    In der Sache wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung abgesehen, nachdem zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung, die vor dem 1. Januar 2004 vereinbart worden ist, schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. BVerfGK 18, 4 ff.; 18, 99 ff.).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
    In der Sache wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung abgesehen, nachdem zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung, die vor dem 1. Januar 2004 vereinbart worden ist, schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. BVerfGK 18, 4 ff.; 18, 99 ff.).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
    § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG bestimmt insoweit abschließend, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 133, 377 ).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Darüber entscheidet der Verfassungsgerichtshof in der für die anstehende Sachentscheidung maßgeblichen Besetzung unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 - juris Rn. 3).
  • BGH, 01.08.2018 - XII ZA 21/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs des Kindesvaters gegen die Richter wegen der

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN; BVerfG Beschlüsse vom 16. November 2017 - 1 BvR 672/17 - juris Rn. 1 ff. und vom 24. Juli 2017 - 1 BvR 986/17 - juris Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 43/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N.
  • BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20

    Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht

    Gleiches gilt aufgrund der abschließenden Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG hinsichtlich einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage, solange diese Vorbefassung nicht in einem früheren Rechtszug erfolgte und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte (BVerfGE 131, 239 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. November 2017 - 1 BvR 672/17 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 14).
  • LSG Hamburg, 04.06.2020 - L 1 KR 75/19

    Kapitalleistungen der betrieblichen Direktversicherung unterliegen der

    In der Sache kann nur bekräftigt werden, dass die seit ihrer Einführung mit Wirkung zum 01.01.2004 umstrittene Fassung des § 229 Abs. 2 S. 3 SGB V in der Fassung vom 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zwar ihrem Wortlaut nach auch im Sinne des klägerischen Verständnisses ausgelegt werden kann, dass dies jedoch bei Leibe nicht zwingend ist und unter Heranziehung weiterer juristischer Auslegungsmethoden, hier insbesondere der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) und des Zwecks (teleologische Auslegung), anders auszulegen ist, wie es in einer Vielzahl von Entscheidungen aller Instanzen vielfach entschieden und bekräftigt worden ist, auch durch das BSG und das BVerfG (s. nur BSG, Urteile vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 6, und vom 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R, BSGE 108, 63; zuletzt BSG, Urteil vom 01.04.2019 - B 12 KR 19/18 R, juris, sowie Beschluss vom 25.07.2019 - B 12 KR 27/19 B, juris; BVerfG, Beschlüsse vom 06.09.2010 - 1 BvR 739/08, SozR 4-2500 § 229 Nr. 10, vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08, SozR 4-2500 § 229 Nr. 11, vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17, juris, vom 09.07.2018 - 1 BvL 2/18, BetrAV 2018, 507, vom 14.06.2018 - 1 BvR 478/15, juris, sowie vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15 und 249/15, NJW 2018, 3169; s.a. Urteil des erkennenden Senats vom 24.01.2019 - L 1 KR 31/18, juris).
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