Rechtsprechung
   BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8339
BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92 (https://dejure.org/1993,8339)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92 (https://dejure.org/1993,8339)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1905/92 (https://dejure.org/1993,8339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 632; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Das angegriffene Urteil beruht auch auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ; denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine Berücksichtigung des insoweit geltend gemachten entscheidungserheblichen Vorbringens zu einer für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 95 [99]; 62, 392 [396]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Das angegriffene Urteil beruht auch auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ; denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine Berücksichtigung des insoweit geltend gemachten entscheidungserheblichen Vorbringens zu einer für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 95 [99]; 62, 392 [396]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1905/92
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht