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   BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89   

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BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89 (https://dejure.org/1997,627)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1997 - 1 BvL 3/89 (https://dejure.org/1997,627)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 1 BvL 3/89 (https://dejure.org/1997,627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Verstoß gegen GG Art 3 Abs 1 durch Anrechnung der Kindererziehungszeiten-Rente auf Sozialhilfe bei nach 1920 geborenen Müttern

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anrechnung von Rente auf Sozialhilfeanspruch

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes - Rechtmäßigkeit der Anrechnung der auf Kindererziehung beruhenden Leistungen auf die Sozialhilfe - Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des auf Kindererziehungszeiten beruhenden Teils des Altersruhegeldes auf die ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von auf Kindererziehung beruhenden Leistungen auf die Sozialhilfe ab bestimmten Geburtsjahrgängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kindererziehungszeiten-Rente für nach 1920 geborene Mütter darf auf Sozialhilfe angerechnet werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kindererziehungszeiten-Rente für nach 1920 geborene Mütter darf auf Sozialhilfe angerechnet werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 103
  • NJW 1998, 2431
  • FamRZ 1998, 890
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1) zu dem Verhältnis beider Personengruppen bereits Stellung genommen.

    Für die Ungleichbehandlung bestehen hinreichende sachliche Gründe (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 88, 87 ; 92, 53 ).

    a) Die Eigenständigkeit der Regelungen des KLG gegenüber denjenigen des HEZG, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerfGE 87, 1), beruht darauf, daß Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 bei Inkrafttreten des HEZG die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht hatten und daß ihre bereits abgeschlossene Rentenbiographie nicht mehr mit einem vertretbaren Aufwand hätte aufgerollt werden können.

    Anders als Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1921 hätten sie nicht mehr die Möglichkeit gehabt, Lücken in der Rentenbiographie durch Entrichtung freiwilliger Beiträge (vgl. § 1233 RVO, § 10 AVG, § 33 Abs. 2 RKG) zu schließen und wenigstens auf diese Weise in den Genuß der Leistungen nach dem HEZG zu gelangen (vgl. BVerfGE 87, 1 ), weil bei ihnen der letzte Versicherungsfall schon eingetreten war.

    Wenn unterschiedliche Regelungssysteme für gleichartige Sachverhalte oder gleichartige Zwecke - Abgeltung für Kindererziehung - generell gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 87, 1 ), so kann nicht nach einzelnen Begünstigungen und Benachteiligungen differenziert und eine von dem jeweiligen Regelungssystem losgelöste, isolierte ver-fassungsrechtliche Prüfung vorgenommen werden (vgl. BSG ">40%20a%20BVG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3100 § 40 a BVG Nr. 1).

    Da das Gesetz erst 21 Monate später als das HEZG in Kraft trat, bestand für den vom KLG betroffenen Personenkreis mindestens eine entsprechende Leistungslücke (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89
    Für die Ungleichbehandlung bestehen hinreichende sachliche Gründe (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 88, 87 ; 92, 53 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89
    Für die Ungleichbehandlung bestehen hinreichende sachliche Gründe (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 88, 87 ; 92, 53 ).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Darüber hinaus kann die Nichtberücksichtigung einer bestimmten Gruppe im Rahmen einer begünstigenden Vorschrift als teilweises gesetzgeberisches Unterlassen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, wenn zur begünstigten Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG NJW 1987, 2919, 2920; 1998, 2269, 2271; FamRZ 1998, 890, 892; vgl. auch Dreier in Dreier Grundgesetz-Kommentar 3. Aufl. Art. 1 III Rn. 54; Leibholz/Rinck GG [Stand: März 2013] Art. 3 Rn. 137).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Damit sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 der tatsächliche Erhalt dieser Leistungen garantiert werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 1 BvL 3/89 - BVerfGE 97, 103, ).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einem so komplexen Zusammenhang wie dem Wechsel eines Rentenversicherungssystems eine Gesamtbetrachtung der Vor- und Nachteile dieses Wechsels den gleichheitsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes angemessen ist (vgl. BVerfGE 97, 103 ).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Das BVerfG (BVerfGE 87, 1, 44) ist im Rahmen seiner grundlegenden Entscheidung zum Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) davon ausgegangen, daß die Rentenversicherungsträger bereits durch die Überprüfung abgeschlossener Rentenvorgänge hinsichtlich des Einzelaspekts der Kindererziehungsleistungen in etwa 3, 7 Millionen Fällen vor nahezu unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten gestanden hätten und sich allein hieraus schon der vollständige Leistungsausschluß des betroffenen Personenkreises rechtfertigt (vgl auch zuletzt Beschluß vom 16. Dezember 1997, 1 BvL 3/89, S 16).
  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05

    Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1997 -1 BvL 3/89- (http://www.bverfg.de/entscheidungen).
  • FG Münster, 07.09.2011 - 6 K 1500/05

    Versteuerung eines auf "Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten" beruhenden

    Der Senat folgt dabei im Wesentlichen der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in seinen Entscheidungen vom 07.07.1992, (1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1) und vom 16.12.1997 (1 BvL 3/89, BVerfGE 102, 103).

    Durch die zeitlich gestufte Regelung im KLG konnte dagegen ein Betrag pro Kind von zunächst monatlich 27, 10 DM erreicht werden, der "rechnerisch der Begünstigung jüngerer Mütter nach dem HEZG entsprach" (BVerfG-Urteil vom 07.07.1992, BVerfGE 87, 1, 9 und BVerfG-Beschluss vom 16.12.1997, 1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103, 105f.).

    Die Anordnung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 67 EStG ist daher, ebenso wie die Nichtanrechnung von Leistungen nach dem KLG bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfe, auch als Ausgleich dafür zu sehen, dass ein derart verkürzter Leistungsanspruch gewährt wurde (vgl. in diesem Sinne BVerfG-Beschluss vom 16.12.1997, 1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103ff, mit dem das BVerfG keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angenommen hat, weil die Leistungen nach dem KLG nicht auf Leistungen der Sozialhilfe angerechnet werden).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1447/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten; Voraussetzungen der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 1 BvL 3/89 -, juris, Rn. 51.
  • BFH, 05.12.2012 - X B 169/11

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig -

    Dass der Gesetzgeber für die vor dem 1. Januar 1921 geborenen Mütter mit dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I 1987, 1585) --insbesondere wegen deren bereits abgeschlossener Rentenbiographie-- ein anderes Regelungssystem geschaffen hat und schaffen konnte, wurde sowohl vom BVerfG als auch vom Bundessozialgericht (BSG) eingehend und überzeugend begründet (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 7. Juli 1992  1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, und vom 16. Dezember 1997  1 BvL 3/89, BVerfGE 97, 103; BSG-Urteil vom 29. November 1990  5/4a RJ 53/87, BSGE 68, 31).

    Der angerufene Senat verweist insoweit auf die Begründungen in BVerfGE 87, 1 unter C.III., in BVerfGE 97, 103 unter B.2., sowie in BSGE 68, 31.

  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98

    Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für

    Durch die Gewährung von Ausbildungsförderung an Schüler, die wie die Klägerin eine einem deutschen Gymnasium entsprechende Ausbildungsstätte am ausländischen Wohnsitz ihrer Eltern nicht besuchen können, werden deutsche Eltern, die im Ausland wohnen, nicht gegenüber inländischen gleichheitswidrig (zum Maßstab vgl. BVerfGE 97, 103 m.w.N.) bevorzugt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
    Dass es nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, dass bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 die auf Kindererziehung beruhenden Leistungen auf die Sozialhilfe angerechnet werden, während dies bei Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 nicht der Fall ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1997 - 1 BvL 3/89 - juris).

    Dies rechtfertige eine gesonderte Leistung für Kindererziehung und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Bewilligung und Auszahlungen der Leistungen nach dem KLG (Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I S. 1585)) unter Nichtanrechnung als Einkommen bei anderen Leistungen (vgl. erneut BVerfG, Beschluss vom 16.12.1997, a.a.O., auch zu weiteren sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.1.2010 - L 23 SO 68/09 - juris Rn. 34ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09

    Anrechnung von Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII;

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

    Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes beim Bemessungsentgelt für das

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R

    Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
  • SG Hannover, 06.08.2007 - S 51 SO 187/07
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4945/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 1 A 1128/16
  • OLG Nürnberg, 17.09.1998 - 8 U 1175/98

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 1 A 2065/16
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2016 - L 8 SO 236/15
  • VG Oldenburg, 18.03.2015 - 6 A 6388/13

    Alimentation; Behinderung; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz; Eingliederungshilfe;

  • VG Oldenburg, 11.03.2015 - 6 A 5690/13

    Alimentation; Behinderung; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz; Eingliederungshilfe;

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