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   BVerfG, 16.12.1998 - 2 BvR 627/94   

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https://dejure.org/1998,6859
BVerfG, 16.12.1998 - 2 BvR 627/94 (https://dejure.org/1998,6859)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 2 BvR 627/94 (https://dejure.org/1998,6859)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 2 BvR 627/94 (https://dejure.org/1998,6859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer durch Gemeinde eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen Ausschluß der Kommunalverfassungsbeschwerde im Falle der Eröffnung des Rechtswegs zu den Landesverfassungsgerichten

  • Wolters Kluwer

    Kommunale Selbstverwaltungsgarantie - Neugliederung von Gemeinden - Saarland - Auflösung einer Gemeinde - Gemeinwohlgründe - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung des § 91 BVerfGG für Kommunalverfassungsbeschwerde bei Eröffnung des Rechtswegs zu den Landesverfassungsgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1998 - 2 BvR 627/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

    Die Gemeinden sind insofern auf das Verfahrensrecht des Landes verwiesen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 283/03

    Gemeindegebietsreform; Beteiligtenfähigkeit

    Wird Rechtsschutz gegen eine Maßnahme begehrt, die nicht unmittelbar mit der Auflösung der rechtsschutzsuchenden Gebietskörperschaft zusammenhängt, bedarf es keiner Annahme der Beteiligtenfähigkeit für den Rechtsschutz gegen diese Maßnahme (vgl. SaarlVerfGH NVwZ 1994, 481; dazu Bundesverfassungsgericht NVwZ-RR 1999, 353).
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