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   BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12   

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BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12 (https://dejure.org/2014,42225)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 2 BvE 2/12 (https://dejure.org/2014,42225)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/12 (https://dejure.org/2014,42225)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 54 Abs 3 GG, § 24 S 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 5 S 1 BPräsWahlG
    Zur Rechtsstellung der Mitglieder der Bundesversammlung - keine Rügebefugnis eines Delegierten bzgl der Wahl der von einem anderen Bundesland entsandten Versammlungsmitglieder - kein generelles Rede- oder Antragsrecht der Mitglieder der Bundesversammlung - sowie zu den ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Verletzung von Rechten eines Mitglieds der 15. Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gaucks zum Bundespräsidenten

  • rewis.io

    Zur Rechtsstellung der Mitglieder der Bundesversammlung - keine Rügebefugnis eines Delegierten bzgl der Wahl der von einem anderen Bundesland entsandten Versammlungsmitglieder - kein generelles Rede- oder Antragsrecht der Mitglieder der Bundesversammlung - sowie zu den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Verletzung von Rechten eines Mitglieds der 15. Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gaucks zum Bundespräsidenten

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Verletzung von Rechten eines Mitglieds der 15. Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gaucks zum Bundespräsidenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten am 18. März 2012 erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundespräsidentenwahl

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gauck-Wahl verfassungsgemäß - NPD-Politiker Pastörs scheitert erneut

  • Jurion (Kurzinformation)

    Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten am 18.03.2012 erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Rede- und Antragsrecht für Mitglieder der Bundesversammlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein generelles Rede- und Antragsrecht für Mitglieder der Bundesversammlung

  • taz.de (Pressemeldung, 08.01.2015)

    NPD scheitert mit Klage: Gauck auch ohne Aussprache gewählt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten erfolglos - Bundesverfassungsgericht erklärt Antrage für teilweise unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Von der Politisierbarkeit der Bundespräsidentenwahl

Papierfundstellen

  • BVerfGE 138, 125
  • NVwZ 2015, 216
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12
    Das mit dem Antrag zu 9. verfolgte Begehren kann nicht Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein, da es auf einen rechtsgestaltenden Ausspruch abzielt (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 20, 119 ; 124, 161 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 64 ff.).

    Er zielt auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl und damit auf eine Feststellung mit gestaltender Wirkung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 67).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bestehen keine über § 5 BPräsWahlG hinausgehenden organschaftlichen Rechte auf Überprüfung der Wahl der Delegierten in den Volksvertretungen der Länder (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 73 ff.).

    Ein Recht oder gar eine Pflicht der Bundesversammlung zur Entscheidung über Einsprüche außerhalb von § 5 Satz 1 BPräsWahlG gewährt § 5 Satz 3 BPräsWahlG nicht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 79, 123).

    Die für Abgeordnete des Bundestages geltende Regelung des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ist wegen der andersartigen Aufgabe der Bundesversammlung auf deren Mitglieder nicht übertragbar (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 90, 99 ff.).

    Insbesondere findet die Wahl des Bundespräsidenten nach Art. 54 Abs. 1 GG "ohne Aussprache" statt; zu einer Personal- und Sachdebatte über oder mit den Kandidaten sind die Mitglieder der Bundesversammlung danach nicht berechtigt (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 108 ff.).

    Der Präsident des Bundestages als Leiter der Bundesversammlung ist befugt, Sach- und Geschäftsordnungsanträge, die offensichtlich nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, nicht zur Abstimmung zu stellen, ohne dem jeweiligen Antragsteller zuvor das Wort zu erteilen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 117 f.).

    Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl in der Bundesversammlung, welche möglicherweise ein verfassungsrechtliches Rederecht begründen könnten, macht der Antragsteller nicht geltend (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 113).

    Die vom Antragsteller beantragte Ausgestaltung der Geschäftsordnung, nach der den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten Gelegenheit gegeben werden sollte, sich bis zu 30 Minuten in freier Rede vorzustellen, hätte eine Verletzung des Ausspracheverbots des Art. 54 Abs. 1 Satz 1 GG bedeutet (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 120 f.).

    Ist - wie hier - bereits erkennbar, dass die Bundesversammlung von ihrem Recht, die Ordnung ihrer Geschäfte selbst zu regeln, Gebrauch machen möchte, kommt die Geschäftsordnung des Bundestages nicht zum Tragen (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 130).

    Diese Zielrichtung wäre unterlaufen worden, hätte der Antragsgegner zu 1) dem Antragsteller zuvor das Wort erteilt (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 131).

    ee) Da sich die Bundesversammlung mit dem Antrag auf Ausschließung von Mitgliedern der Bundesversammlung wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Wahl in den Volksvertretungen der Länder von Verfassungs wegen nicht befassen durfte, war der Antragsgegner zu 1) auch nicht verpflichtet, dem Antragsteller zur Begründung dieses Antrags das Wort zu erteilen (Antrag zu 1.; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 128).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass das Grundgesetz einem Mitglied der Bundesversammlung kein Recht übertragen hat, als "Wahlbeobachter" nach jedem Wahlgang zur Wahl des Bundespräsidenten an der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses teilzunehmen, und der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl die Zulassung von "Wahlbeobachtern", die durch Wahlvorschlagsträger benannt werden, bei der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses der einzelnen Wahlgänge in der Bundesversammlung nicht gebietet (BVerfGE 130, 367 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 134).

  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12
    Besondere Billigkeitsgründe, die die Anordnung einer Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG ausnahmsweise angezeigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 96, 66 ), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12

    Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass das Grundgesetz einem Mitglied der Bundesversammlung kein Recht übertragen hat, als "Wahlbeobachter" nach jedem Wahlgang zur Wahl des Bundespräsidenten an der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses teilzunehmen, und der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl die Zulassung von "Wahlbeobachtern", die durch Wahlvorschlagsträger benannt werden, bei der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses der einzelnen Wahlgänge in der Bundesversammlung nicht gebietet (BVerfGE 130, 367 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -, juris, Rn. 134).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20

    Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines

    Der Antrag ist jedenfalls offensichtlich unbegründet im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 60, 243 ; 96, 1 ; 97, 350 ; 128, 278 ; 138, 125 ).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 9/20

    Erfolgloser Eilantrag zu Vorkehrungen beim Wahlverfahren einer Vizepräsidentin

    Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Verweigerung der Beantwortung einer

    Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder

    Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18

    Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig

    Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 67 Rn. 4).
  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl

    Er zielt auf die Feststellung der Nichtigkeit des Ernennungsakts durch den Antragsgegner zu 1. und damit auf eine Feststellung mit gestaltender Wirkung (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ).
  • OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13

    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der

    Mit einem Antrag vom 28.03.2012 hat sich der Angeklagte als (ehemaliges) Mitglied der 15. Bundesversammlung im Wege des Organstreitverfahrens mit dem Ziel an das Bundesverfassungsgericht gewandt, festzustellen, dass die Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Beendigung der 15. Bundesversammlung unwirksam ist, weil das Verfahren über die Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten fehlerbehaftet und die Wahl somit ungültig sei (2 BvE 2/12).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

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