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   BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12   

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BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 (https://dejure.org/2015,41058)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 (https://dejure.org/2015,41058)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 (https://dejure.org/2015,41058)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 17e Abs 6 S 1 FStrG vom 28.06.2007, § 17 S 1 FStrG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen abwägungsfehlerhafte Fernstraßenplanung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung und Reichweite des Grundsatzes der Planerhaltung - insb zur Unbeachtlichkeit ergebnisirrelevanter Abwägungsfehler gem § 17e Abs 6 S 1 FStrG aF und zum ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die fernstraßenrechtliche Planfeststellung für den Neubau des 4. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 281; Zulässigkeit der Enteignung von Grundstücken zum Wohl der Allgemeinheit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen abwägungsfehlerhafte Fernstraßenplanung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung und Reichweite des Grundsatzes der Planerhaltung - insb zur Unbeachtlichkeit ergebnisirrelevanter Abwägungsfehler gem § 17e Abs 6 S 1 FStrG aF und zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die fernstraßenrechtliche Planfeststellung für den Neubau des 4. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 281; Zulässigkeit der Enteignung von Grundstücken zum Wohl der Allgemeinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bremer Wesertunnel - und das Eigentumsrecht in der Planfeststellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Weg für den Bau der A 281 frei - trotz Fehlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 524
  • WM 2016, 184
  • DVBl 2016, 307
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Sie ist darauf gerichtet, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 104, 1 ; 134, 242 ).

    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch beide an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 95, 1 ; 134, 242 ; BVerfGK 10, 288 ).

    Nur eine in jeder Hinsicht verhältnismäßige Enteignung muss der Eigentümer zum gemeinen Wohl hinnehmen (vgl. BVerfGE 134, 242 ).

    Der Rechtsschutz darf nicht durch die Ausgestaltung des zur Enteignung führenden Verwaltungsverfahrens unmöglich gemacht, unzumutbar erschwert oder faktisch entwertet werden (vgl. BVerfGE 134, 242 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Die Überprüfung muss den Anforderungen an eine effektive gerichtliche Kontrolle genügen, wie sie auch durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert wird (vgl. dazu BVerfGE 129, 1 m. w. N.).

    Der Bürger muss auch bei dem Gemeinwohl dienenden Vorhaben Einschränkungen oder gar, wie im Fall der Enteignung, den Entzug seiner Rechte nur hinnehmen, wenn die Beeinträchtigungen rechtmäßig sind und er dies vor Gericht in einem Verfahren nachprüfen lassen kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an effektiven Rechtsschutz (vgl. dazu BVerfGE 129, 1 ) genügt.

    Zwar sind planerische Entscheidungen ähnlich wie Ermessensakte notwendig und insoweit verfassungsrechtlich hinnehmbar (vgl. BVerfGE 129, 1 ) nur einer begrenzten gerichtlichen Ergebniskontrolle zugänglich, weshalb die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze einer fehlerfreien Planungsentscheidung (jeweils grundlegend BVerwGE 34, 301 ; 48, 56 ) wie die Richtigkeitsgewähr von Verfahren im Allgemeinen (vgl. Schneider, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts Bd. II, § 28 Rn. 1) für eine rechtsstaatlich nicht zu beanstandende und auch in der Sache vertretbare Planung bürgt.

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes stellt ein wesentliches Element der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dar (vgl. BVerfGE 45, 297 ).

    Die rechtsprechende Gewalt muss die Enteignung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und dabei insbesondere auch ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 74, 264 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Dem liegt eine vom Bundesverfassungsgericht zunächst grundsätzlich hinzunehmende Auslegung des Fachrechts durch die in erster Linie dazu berufenen Fachgerichte zugrunde (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Ergebnisrelevanz liegt danach erst dann vor, "wenn nach den Umständen des Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Abwägungsmangel eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht" (so die hier angegriffenen Entscheidungen Rn. 68 sowie BVerwGE 100, 370 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - BVerwG 9 B 29/14 -, juris Rn. 7; Urteil vom 19. Februar 2015 - BVerwG 7 C 10/12 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Ergebnisrelevanz liegt danach erst dann vor, "wenn nach den Umständen des Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Abwägungsmangel eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht" (so die hier angegriffenen Entscheidungen Rn. 68 sowie BVerwGE 100, 370 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - BVerwG 9 B 29/14 -, juris Rn. 7; Urteil vom 19. Februar 2015 - BVerwG 7 C 10/12 -, juris Rn. 44).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch beide an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 95, 1 ; 134, 242 ; BVerfGK 10, 288 ).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    Ausgehend hiervon besteht kein Grund, die Fehlerunbeachtlichkeitsregel des § 17e Abs. 6 Satz 1 FStrG a.F. nicht auch auf Abwägungsmängel anzuwenden, bei denen es um die Berücksichtigung von Grundrechtsbelangen der Planbetroffenen geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 -, NJW 1982, S. 591; Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 -, juris ; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 16.03 -, juris ; Beschluss vom 3. März 2005 - BVerwG 7 B 151.04 -, juris ).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    bb) Alle diese Bestimmungen zur teilweisen Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern dienen dem Grundsatz der Planerhaltung (Hoppe, in: Abwägung im Recht, S. 133 ff.; BVerwGE 112, 140 ; 120, 276 ; 121, 72 ).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
    bb) Alle diese Bestimmungen zur teilweisen Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern dienen dem Grundsatz der Planerhaltung (Hoppe, in: Abwägung im Recht, S. 133 ff.; BVerwGE 112, 140 ; 120, 276 ; 121, 72 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 03.03.2005 - 7 B 151.04

    Dynamische Verweisung, Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, Mängel bei der

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Dies stimmt auch mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - juris Rn. 23 ) überein.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Es kann dahinstehen, ob sich seiner Begründung hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, die Planfeststellungsbehörde hätte auch für den Fall einer Existenzgefährdung keine andere Abwägungsentscheidung getroffen, so dass auch unter Beachtung der Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - (NVwZ 2016, 524 ) an ein verfassungskonformes Verständnis von Unbeachtlichkeitsklauseln für Abwägungsfehler aufgestellt hat, die Annahme fehlender Ergebniskausalität gerechtfertigt wäre.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Danach kann auch ein formell oder materiell rechtswidriger Planfeststellungsbeschluss, falls sich der betreffende Verfahrens- oder Abwägungsfehler auf das Ergebnis nicht auswirkt, aus Gründen der Planerhaltung Grundlage einer Enteignung sein, ohne dass hierdurch Rechtsschutzbelange Enteignungsbetroffener unangemessen zurückgesetzt werden oder gegen Art. 14 Abs. 3 GG verstoßen wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - DVBl 2016, 307 Rn. 20).

    Diese Ausführungen beziehen sich zwar nur auf die Klägerin zu 1. Angesichts dessen, dass diese den Fährbetrieb zusammen mit der Klägerin zu 3 unterhält und der Beklagte mit den vorstehend wiedergegebenen Ausführungen dem Vorhaben generell Vorrang gegenüber der Fährverbindung einräumt, bestehen damit jedoch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - NVwZ 2016, 524) hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte selbst dann keine andere Abwägungsentscheidung getroffen hätte, wenn er die wirtschaftlichen Folgen auch für die Klägerin zu 3 untersucht und diese Untersuchung eine Existenzgefährdung oder -vernichtung der Klägerin zu 3 ergeben hätte.

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