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   BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15   

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https://dejure.org/2015,39633
BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15 (https://dejure.org/2015,39633)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15 (https://dejure.org/2015,39633)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 2349/15 (https://dejure.org/2015,39633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 81g StPO; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung gegen die Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen Untersuchung (DNA-Analyse; Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Prognoseentscheidung; Abwägung; Einzelfallbetrachtung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine molekulargenetische Untersuchung nach § 81g Abs. 1 Satz 1 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 81g Abs 1 S 1 StPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung eines Beschlusses über die Durchführung einer molekulargenetischen Untersuchung gem § 81g Abs 1 S 1 StPO - Anforderungen an die Begründung der Untersuchungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen des Beschwerdeführers zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung eines Beschlusses über die Durchführung einer molekulargenetischen Untersuchung gem § 81g Abs 1 S 1 StPO - Anforderungen an die Begründung der Untersuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen des Beschwerdeführers zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    DNA-Test zur Identitätsfeststellung erfordert Wiederholungsgefahr für Straftaten von erheblicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 131, 47 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15
    Da die im Tenor bezeichneten Entscheidungen des Amtsgerichts Augsburg und des Landgerichts Augsburg die Negativprognose lediglich aus der pauschalen Feststellung, der Beschwerdeführer sei erheblich gewaltbereit, herleiten und eine einzelfallbezogene Abwägung der für die Entscheidung bedeutsamen Umstände - insbesondere dass der Beschwerdeführer keine Vorstrafen aufweist und die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde - nicht erkennbar ist, kann der Verfassungsbeschwerde jedenfalls nicht von vornherein die Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15
    Der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 9 m.w.N).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 134, 135 ; stRspr).
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