Rechtsprechung
BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - zudem fehlende Erfolgsaussichten - Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - zudem fehlende Erfolgsaussichten - Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - zudem fehlende Erfolgsaussichten - Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 28.03.2011 - 13 O 22/10
- OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 5 U 48/11
- BGH, 12.07.2012 - III ZR 276/11
- BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
So setzt eine Gehörsverletzung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Tatsachen- oder Rechtsvortrag für die Entscheidung erheblich war (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
So setzt eine Gehörsverletzung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Tatsachen- oder Rechtsvortrag für die Entscheidung erheblich war (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
So setzt eine Gehörsverletzung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Tatsachen- oder Rechtsvortrag für die Entscheidung erheblich war (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
- BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Liegt ein solcher tatsächlich vor und war er entscheidungserheblich (vgl. § 321a Abs. 1 Nr. 2 ZPO), wird das Fachgericht ihm abhelfen (BVerfGK 11, 368 ).Dafür, dass eine Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit entbehrlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 9, 390 ; 11, 368 ), ist damit nichts ersichtlich.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
So setzt eine Gehörsverletzung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Tatsachen- oder Rechtsvortrag für die Entscheidung erheblich war (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ). - BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2011 - 1 BvR 791/11 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07
Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Mit den spezifischen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungsrechtlichen Frage, unter welchen Umständen die Versperrung des Zugangs zur Revisionsinstanz eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellen kann (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ), setzt sich die Verfassungsbeschwerde hingegen mit keinem Wort auseinander. - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Mit den spezifischen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungsrechtlichen Frage, unter welchen Umständen die Versperrung des Zugangs zur Revisionsinstanz eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellen kann (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ), setzt sich die Verfassungsbeschwerde hingegen mit keinem Wort auseinander. - BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12
Mit den spezifischen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungsrechtlichen Frage, unter welchen Umständen die Versperrung des Zugangs zur Revisionsinstanz eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellen kann (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ), setzt sich die Verfassungsbeschwerde hingegen mit keinem Wort auseinander. - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07
Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch …
- BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer …
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93 …
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
- BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19 Insbesondere ist dessen rechtliches Gehör nicht beeinträchtigt, wenn ein Gericht Vorbringen deshalb nicht berücksichtigt, weil es dieses aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts für nicht entscheidungserheblich hält (BVerfG, Beschl. vom 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12, juris; st. Rspr.).
Damit ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör festgestellt werden kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12, juris; SVerfGH, Beschl. v. 28.3.2017 - Lv 1/17).
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen …
Insbesondere ist dessen rechtliches Gehör nicht beeinträchtigt, wenn ein Gericht Vorbringen deshalb nicht berücksichtigt, weil es dieses aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts für nicht entscheidungserheblich hält (BVerfG, Beschl. v. 17.01.- - 1 BvR 1578/12, st. Rspr.).Damit ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör festgestellt werden kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder doch bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 17.01.- - 1 BvR 1578/12).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15
Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung
Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 und vom 17. Januar 2013 - 1 BvR 1578/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 22 LW 1/09 - in juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2015 - L 19 AS 778/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 und vom 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
Anspruch auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach …
Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnisse seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 003.07.1995 - 2 BvR 1379/95 und vom 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12). - BSG, 03.07.2013 - B 13 R 13/13 BH Aus den Regelungen zum rechtlichen Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) lässt sich aber keine Verpflichtung der Gerichte herleiten, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BVerfG Beschluss vom 17.1.2013 - 1 BvR 1578/12 - Juris RdNr 15 mwN; Senatsbeschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 8).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7 AL 53/14 Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. Juli 1995 2 BvR 1379/95. juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 1 BvR 1578/12 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2017 - L 7/12 AL 52/15 Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist den Beteiligten zuzurechnen (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGG), weil von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, zu verlangen ist, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten dahingehend abwägt und sich entsprechend der Ergebnisse seiner Prüfung verhält (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2013 1 BvR 1578/12 ).