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   BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11   

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https://dejure.org/2013,888
BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11 (https://dejure.org/2013,888)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11 (https://dejure.org/2013,888)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 (https://dejure.org/2013,888)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, Art 97 Abs 1 GG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung - Ablehnung der Zulassung von ...

  • JurPC

    Zentralisierte Verwaltung des EDV-Netzes durch eine Landesbehörde kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verwaltung des EDV-Netzes für den Rechtsprechungsbereich des Oberlandesgerichts durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) mit der richterlichen Unabhängigkeit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung - Ablehnung der Zulassung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Verwaltung des EDV-Netzes für den Rechtsprechungsbereich des Oberlandesgerichts durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) mit der richterlichen Unabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährden Computer die richterliche Unabhängigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2102
  • NJW 2013, 32
  • K&R 2013, 248
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    a) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten hat, gehört insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 ).

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    a) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten hat, gehört insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 ).

    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).

  • DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08

    Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Ihre Rechtsmittel zu den Richterdienstgerichten hatten im Wesentlichen keinen Erfolg, jedoch hielt der Hessische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Zentralisierung der Datenverarbeitung nur unter der Bedingung für zulässig, dass zum Schutz vor einer Kenntnisnahme durch Dritte verbindliche Regeln für den Umgang mit Dokumenten des richterlichen Entscheidungsprozesses festgelegt und deren Einhaltung durch den Minister der Justiz im gleichberechtigten Zusammenwirken mit gewählten Vertretern der Richter überprüft werde (Urteil vom 20. April 2010 - DGH 4/08 -, juris).
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 (- RiZ(R) 7/10 -, juris) wies der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - die weitergehende Revision der Beschwerdeführerin zurück.
  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung zweier Beistände nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt, denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    a) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten hat, gehört insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, der Bundesgerichtshof habe fehlerhaft die Prüfung eines Verstoßes gegen das "verfassungsrechtliche Gebot organisatorischer Selbständigkeit der Gerichte" unterlassen, ist ihre Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung (vgl. dazu § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, § 92 BVerfGG sowie BVerfGE 108, 370 ) unzulässig.
  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 957/05

    Erfordernis der Erprobung vor einer Beförderung sowie der Abordnung an ein

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
    Die so umschriebene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ), wobei Art. 97 Abs. 1 GG jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters verbietet (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ).
  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06

    Auslegung von § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BierStG und Vorlagepflicht an den EuGH

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Der Exekutive ist jede vermeidbare Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit untersagt; dazu zählen auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahmen (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 55, 372 ; 148, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 76).
  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15

    Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der RIPE-Datenbank ca. 3% der IP-Adressen durch natürliche Personen registriert sind (Gerlach, CR 2013, 478, 480 [BVerfG 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11] ).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Die verfassungsrechtliche Garantie der richterlichen Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit verbietet aber jede vermeidbare auch mittelbare, subtile und psychologische Einflussnahme anderer Staatsorgane auf die Ausübung der spezifisch richterlichen Tätigkeiten (vgl. BVerfG vom 17.1.2013 NJW 2013, 2102/2103 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 04.02.2014 - 3 KO 28/14

    Grundgesetz/Finanzgerichtsordnung: Gewaltenteilung oder Selbstverwaltung der

    dass die Legislative die Richterernennung und die organisatorische Ressortierung der Gerichtsbarkeit bei einem bestimmten Ministerium bzw. bei dem Justizministerium - in Hamburg Justizbehörde - regelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.05.2011 III B 96/10, BFH/NV 2011, 1874; vom 25.08.2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019; vom 20.11.1997 VI R 70/97, BFH/NV 1998, 609; Urteile VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 09.02.1999 11/98, NJW 1999, 1243, DRiZ 1999, 99, NordÖR 1999, 283; Hessischer Dienstgerichtshof vom 20.04.2010 DGH 4/08, Juris; nachgehend BVerfG-Nichtannahmeeschluss vom 17.01.2013 2 BvR 2576/11, NJW 2013, 2102, DRiZ 2013, 142);.
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 92/14

    Abelehnung der Zulassung eines Beistandes für ein Organstreitverfahren

    Im Rahmen des dem Verfassungsgerichtshof in § 20 Abs. 4 VerfGHG eingeräumten Zulassungsermessens ist zu berücksichtigen, ob eine sachliche Förderung des Verfahrens oder eine Konzentration auf die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu erwarten ist und ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Abweichung vom Grundsatz des § 20 Abs. 1 VerfGHG erforderlich machen (vgl. Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGHG 90/09 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 19 m. w. N.; vgl. zu § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2576/11 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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