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   BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16   

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BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 (https://dejure.org/2017,995)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 (https://dejure.org/2017,995)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 (https://dejure.org/2017,995)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 5 EUV 603/2013
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - insb Erforderlichkeit einer über summarische Prüfung hinausgehenden ...

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer persönlichen Anhörung eines Asylbewerbers nach seiner Einreise nach Deutschland; Zuständigkeit Bulgariens für die Durchführung des Asylverfahrens hinsichtlich Asylantragstellung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Asylverfahren; Beachtlichkeit des obligatorischen persönlichen Gesprächs mit dem Asylbewerber für die Frage der Rechtmäßigkeit des Abschiebungsbescheids; Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 604/2013 Art. 5, GG Art. 19 Abs... . 4 S. 1, VwVfG § 46, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, AEUV Art. 267 Abs. 3, AEUV Art. 267, VO 604/2013 Art. 21 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 20 Abs. 2 S. 1, VO 604/2013 Art. 23 Abs. 2
    Dublinverfahren, Krankheit, effektiver Rechtsschutz, Vorlagepflicht, Vorlageverfahren, EuGH, Bulgarien, Vorlage, persönliches Gespräch, Dublin III-Verordnung, Gesetzlicher Richter, Unionsrecht, Anhörung, Heilung, subjektives Recht, Drittschutz, vorläufiger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - insb Erforderlichkeit einer über summarische Prüfung hinausgehenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung einer persönlichen Anhörung eines Asylbewerbers nach seiner Einreise nach Deutschland; Zuständigkeit Bulgariens für die Durchführung des Asylverfahrens hinsichtlich Asylantragstellung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Asylverfahren; Beachtlichkeit des obligatorischen persönlichen Gesprächs mit dem Asylbewerber für die Frage der Rechtmäßigkeit des Abschiebungsbescheids; Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich ...

  • rechtsportal.de

    Durchführung einer persönlichen Anhörung eines Asylbewerbers nach seiner Einreise nach Deutschland; Zuständigkeit Bulgariens für die Durchführung des Asylverfahrens hinsichtlich Asylantragstellung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Asylverfahren; Beachtlichkeit des obligatorischen persönlichen Gesprächs mit dem Asylbewerber für die Frage der Rechtmäßigkeit des Abschiebungsbescheids; Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - insb Erforderlichkeit einer über summarische Prüfung hinausgehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz - und keine Vorlage an den EuGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschiedliche Rechtsansichten in der Kammer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz in Asylsachen - und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 470
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Es entspricht der bisher ganz herrschenden Auffassung, dass eine Nichtvorlage an den EuGH im Eilverfahren keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen kann (vgl. BVerfGK 5, 196 ; BVerfGK 9, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360; offen gelassen in BVerfGK 10, 48 ; aus der Literatur statt vieler Degenhart, in Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 101 Rn. 19).

    Stellt sich bei dieser Rechtsprüfung jedoch eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne Weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen, noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden (vgl. zu ähnlichen Situationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, juris; BVerfGK 11, 153 ; einfach-rechtlich auch VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, juris, Rn. 23).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Im Anwendungsbereich der Dublin-III-VO ist dabei die Wertung des europäischen Rechts zu beachten, dass grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat angemessene, durch das Unionsrecht vereinheitlichte Aufnahmebedingungen herrschen, die Mindeststandards festlegen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - C-63/15 - Ghezelbash -, juris, Rn. 60).

    Unionsrechtlich spricht nach den den Drittschutz von Bestimmungen der Dublin-III-VO stärkenden Entscheidungen des EuGH vom 7. Juni 2016 (C-63/15 - Ghezelbash -, juris, Rn. 34 ff. und C-155/15 - Karim -, juris, Rn. 19 ff.) vielmehr manches dafür, dass das erstmals in der Dublin-III-VO eingeführte obligatorische persönliche Gespräch mit dem Asylbewerber für die Frage der Rechtmäßigkeit des Bescheids beachtlich ist.

  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Unionsrechtlich spricht nach den den Drittschutz von Bestimmungen der Dublin-III-VO stärkenden Entscheidungen des EuGH vom 7. Juni 2016 (C-63/15 - Ghezelbash -, juris, Rn. 34 ff. und C-155/15 - Karim -, juris, Rn. 19 ff.) vielmehr manches dafür, dass das erstmals in der Dublin-III-VO eingeführte obligatorische persönliche Gespräch mit dem Asylbewerber für die Frage der Rechtmäßigkeit des Bescheids beachtlich ist.
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Stellt sich bei dieser Rechtsprüfung jedoch eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne Weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen, noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden (vgl. zu ähnlichen Situationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, juris; BVerfGK 11, 153 ; einfach-rechtlich auch VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Es entspricht der bisher ganz herrschenden Auffassung, dass eine Nichtvorlage an den EuGH im Eilverfahren keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen kann (vgl. BVerfGK 5, 196 ; BVerfGK 9, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360; offen gelassen in BVerfGK 10, 48 ; aus der Literatur statt vieler Degenhart, in Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 101 Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.09.2016 - 2 L 300/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten ist (vgl. etwa abweichend und auf die europarechtliche Klärungsbedürftigkeit hinweisend VG Frankfurt ), Beschluss vom 22. September 2016 - VG 2 L 300/16.A -, juris, Rn. 31; VG Cottbus, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 L 397/16.A -, juris, Rn. 15), läuft deshalb Gefahr, die praktische Wirksamkeit von Art. 5 Dublin-III-VO in Frage zu stellen.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ), da dieser in besonderer Weise der Sicherung grundrechtlicher Freiheit dient.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
    Stellt sich bei dieser Rechtsprüfung jedoch eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne Weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen, noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden (vgl. zu ähnlichen Situationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, juris; BVerfGK 11, 153 ; einfach-rechtlich auch VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, juris, Rn. 23).
  • VG Cottbus, 21.10.2016 - 1 L 397/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • VG Minden, 24.08.2016 - 1 L 1299/16

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Polen als sicherem

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • VG Köln, 16.08.2016 - 20 L 1609/16

    Berücksichtigung systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren im Rahmen der

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Allerdings hat es eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts für den Anwendungsbereich der hier nicht maßgeblichen Dublin III-Verordnung als klärungsbedürftige Frage angesehen, ob die Anwendung von § 46 VwVfG dadurch beschränkt wird, dass Art. 5 Abs. 2 Dublin III-Verordnung - ähnlich wie hier Art. 12 Abs. 2 und 3 Richtlinie 2005/85/EG und Art. 14 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 Richtlinie 2013/32/EU - Fallgruppen normiert, in denen von einem persönlichen Gespräch (Anhörung) abgesehen werden darf, sofern dies eine spezielle und insoweit abschließende Regelung des Verfahrens darstellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Soweit entsprechende Erkenntnisse und Zusicherungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17).

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit war angesichts des erheblichen Aufwands dieser Tätigkeit und den hohen Anforderungen, die an den Vortrag bezüglich der Verhältnisse in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anzulegen sind, gegenüber dem regelmäßigen Gegenstandswert im Falle stattgebender Kammerbeschlüsse (vgl. BVerfGE 79, 365 und zur konkreten Höhe statt vieler BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 25) zu erhöhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 890/16 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Soweit entsprechende Erkenntnisse und Zusicherungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17).

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit war gegenüber dem regelmäßigen Gegenstandswert im Falle stattgebender Kammerbeschlüsse (vgl. BVerfGE 79, 365 und zur konkreten Höhe statt vieler BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 25) nicht zu erhöhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 890/16 -, juris, Rn. 2), nachdem mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 - bereits eine Leitentscheidung vorlag, an der sich der Beschwerdeführer maßgeblich orientiert hat.

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