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   BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19   

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BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19 (https://dejure.org/2019,1298)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19 (https://dejure.org/2019,1298)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 (https://dejure.org/2019,1298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag eines afghanischen Asylfolgeantragstellers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004
    Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan: unzureichende Darlegung von Grundrechtsverstößen - zu Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl der Übermittlung des angegriffenen Bescheids im gerichtlichen ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan: unzureichende Darlegung von Grundrechtsverstößen - zu Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl der Übermittlung des angegriffenen Bescheids im gerichtlichen ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan: unzureichende Darlegung von Grundrechtsverstößen - zu Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl der Übermittlung des angegriffenen Bescheids im gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 - zufolge genüge eine späte Antragstellung im Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht für eine Qualifizierung als rechtsmissbräuchliches Verhalten.

    Grundsätzlich genügt - jedenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - nicht bereits die späte Antragstellung für die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 -, juris, Rn. 5 und vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt zudem, dass die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, dass sie aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten dürfen und dass sie allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Auch im Eilverfahren darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, er muss vielmehr zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Grundsätzlich genügt - jedenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - nicht bereits die späte Antragstellung für die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 -, juris, Rn. 5 und vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt zudem, dass die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, dass sie aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten dürfen und dass sie allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre derzeit - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - unzulässig.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt zudem, dass die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, dass sie aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten dürfen und dass sie allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Auch im Eilverfahren darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, er muss vielmehr zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt zudem, dass die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, dass sie aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten dürfen und dass sie allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19
    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt zudem, dass die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, dass sie aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten dürfen und dass sie allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ; 51, 188 ; 60, 1 ; 69, 381 ; 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung verpflichtet die Gerichte darüber hinaus allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 - juris RdNr 24; BVerfG Beschluss vom 26.4.1988 - 1 BvR 669/87 ua - BVerfGE 78, 123 - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.12.2020 - B 1 KR 58/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 9.10.2012 - B 5 R 196/12 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 10 RdNr 8) .
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Abschiebung; Asylfolgeantrag; effektiver Rechtsschutz;

    Grundsätzlich gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zwar auch für einen erst kurzfristig vor der zu verhindernden behördlichen Maßnahme gestellten Antrag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Aus den Besonderheiten des Einzelfalls kann sich jedoch anderes ergeben, namentlich daraus, dass der Asylfolgeantragsteller mehrere ihm zur Verfügung stehende Zeitpunkte verstreichen lässt, um veränderte Umstände gegenüber dem Bundesamt vorzutragen, und der späte Zeitpunkt der Antragstellung nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19, juris Rn. 27, 31; Nds. OVG, Beschl. v. 13.03.2019 - 8 ME 18/19, juris Rn. 10).

    Angesichts der von ihm herbeigeführten extremen Eilsituation und der Erklärung der Antragsgegnerin, an dem Abschiebtermin festhalten zu wollen, wenn die Mitteilung des Bundesamtes nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG rechtzeitig vorliegt, oblag es dem Antragsteller, etwa durch Nachfragen beim Bundesamt zu klären, ob und wann mit einer Entscheidung über die Voraussetzungen eines Wiederaufgreifens zu rechnen sein würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19, juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 8 ME 18/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Approbation; Bestimmtheit;

    Grundsätzlich darf auch für einen erst kurzfristig vor der zu verhindernden behördlichen Maßnahme gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2018 - 2 BvR 301/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.9.2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris Rn. 14; v. 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 -, juris Rn. 31).

    Etwas anderes kann in Fällen gelten, die durch Besonderheiten gekennzeichnet sind, namentlich dadurch, dass der Antragsteller mehrere ihm zur Verfügung stehende Zeitpunkte verstreichen lässt, um Einwände gegen die Maßnahme geltend zu machen, und der späte Zeitpunkt der Antragstellung nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 -, juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines

    Die auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG getroffene Entscheidung des Bundesamts ist in dem hierfür vorgesehenen, gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten (Eil-) Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht wirksam zu kontrollieren (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 19, vom 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19 -, juris Rn. 24, und vom 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BSG, 24.01.2023 - B 2 U 119/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Danach dürfen die Gerichte sich nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern, Irrtümern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfG Beschlüsse vom 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339, 342; vom 14.4.1987 - 1 BvR 162/84 - BVerfGE 75, 183, 190; vom 9.2.1982 - 1 BvR 1379/80 - BVerfGE 60, 1, 6 sowie vom 22.5.1979 - 1 BvR 1077/77 - BVerfGE 51, 188, 192) und sind allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG Beschlüsse vom 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 - juris RdNr 24; vom 25.9.2018 - 2 BvR 1731/18 - juris RdNr 22; vom 18.7.2013 - 1 BvR 1623/11 - NJW 2014, 205, 206; vom 26.4.1988 - 1 BvR 669/87 ua - BVerfGE 78, 123, 126 mwN; vom 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 - BVerfGE 46, 202, 210; vom 10.6.1975 - 2 BvR 1074/74 - BVerfGE 40, 95, 98 f und grundlegend vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 111 ff; BSG Beschluss vom 9.10.2012 - B 5 R 196/12 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 10 RdNr 8; vgl auch BSG Beschluss vom 13.7.2017 - B 2 U 8/17 BH - juris RdNr 6) .
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer

    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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