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   BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76   

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https://dejure.org/1977,150
BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 103
  • NJW 1977, 1282
  • DÖV 1977, 447
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Die Haftung für den Fall der Nichterfüllung wird jedenfalls durch die in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV gewährleistete Garantie einer ordnungsmäßigen Besteuerung (vgl. Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 329/71 u.a. -) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Soweit er bei der Erfüllung dieser Förderungsmaßnahme private Arbeitgeber heranzieht und diese als Beauftragte des Steuerfiskus tätig werden läßt (BVerfGE 19, 226 [240]; vgl. ferner Marre, Das kirchliche Besteuerungsrecht, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, 1975, Bd. II, S. 1 (39 ff.) mit zahlreichen Nachweisen), handelt es sich um eine an sich zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, die nicht schon als solche einen Anspruch auf Vergütung auslöst (vgl. BVerfGE 30, 292 [311]).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Die Kirchensteuerverwaltung durch staatliche Finanzämter steht in Einklang mit der nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV zulässigen Abhängigkeit der Kirchensteuer von der staatlichen Einkommensteuer (vgl. BVerfGE 20, 40 [43]); an der damit verbundenen Förderung öffentlich-rechtliche, gesellschaftlich relevanter Körperschaften, die keine Identifikation mit einer bestimmten Kirche oder Religionsgemeinschaft bedeutet, ist auch der weltanschaulich neutrale Kulturstaat und Sozialstaat verfassungsrechtlich nicht gehindert.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Soweit er bei der Erfüllung dieser Förderungsmaßnahme private Arbeitgeber heranzieht und diese als Beauftragte des Steuerfiskus tätig werden läßt (BVerfGE 19, 226 [240]; vgl. ferner Marre, Das kirchliche Besteuerungsrecht, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, 1975, Bd. II, S. 1 (39 ff.) mit zahlreichen Nachweisen), handelt es sich um eine an sich zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, die nicht schon als solche einen Anspruch auf Vergütung auslöst (vgl. BVerfGE 30, 292 [311]).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben ist stets an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 44, 103 ; 57, 139 ; 68, 155 ; 125, 260 ).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Sie ist eine zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben (vgl. hierzu BVerfGE 30, 292, 310 ff.; 44, 103, 104).

    Gegenüber der Beklagten hat sie die Wirkung einer mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, die im Interesse des Gemeinwohls erforderlich ist und Drittschuldner nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar belastet (vgl. BVerfGE 30, 292, 316; 44, 103, 104).

  • BFH, 18.01.2012 - II R 49/10

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

    bb) Die Speicherung der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie des Datums des Eintritts und Austritts beruht auf der Verpflichtung der Arbeitgeber, bei Lohnzahlungen an die Mitglieder solcher Religionsgemeinschaften Kirchenlohnsteuer einzubehalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 1977  1 BvR 33/76, BVerfGE 44, 103), und entspricht der Angabe der Religionszugehörigkeit in den gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 39e Abs. 9 Satz 2 EStG a.F. letztmalig für das Kalenderjahr 2010 auszustellenden Lohnsteuerkarten (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 9. August 2000 VI B 23/99, BFH/NV 2001, 37, und vom 31. Juli 2002 VI B 25/02, nicht veröffentlicht --n.v.--).
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