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   BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08   

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https://dejure.org/2009,263
BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 (https://dejure.org/2009,263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes - Zum grundlegenden Unterschied zwischen verwaltungsrechtlichen Pflichten bzw Verboten einerseits und Ordnungswidrigkeitentatbeständen andererseits

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Außerkraftsetzung von bestimmten Normen des Bayerischen Versammlungsgesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (BayVersG); Rüge der Verletzung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Versammlungsfreiheit und einer Verletzung des Rechts ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 3 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 4 Abs. 3; ; BayVersG,BY Art. 7 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 9 Abs. 4; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 1; ; BayVersG,BY Art. 13 Abs. 2; ; BayVersG,BY Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Außerkraftsetzung von Regelungen des Bayerischen Versammlungsgesetzes im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • Telepolis (Pressebericht, 27.02.2009)

    Neues bayerisches Versammlungsverbot teilweise außer Kraft gesetzt - Dem Bundesverfassungsgericht gehen vor allem die Bußgeldvorschriften und Überwachungsbefugnisse zu weit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2009)

    Bayerisches Versammlungsgesetz verstößt offenbar gegen Grundrechte

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8 GG, § 32 BVerfGG
    Bayerisches Versammlungsgesetz teilweise außer Vollzug gesetzt

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das neue Bayerische Versammlungsgesetz - Liberaler als das Versammlungsgesetz des Bundes? (RA Rolf Merk)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 342
  • NJW 2009, 1481
  • NVwZ 2009, 441
  • DVBl 2009, 598
  • DÖV 2009, 410
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ).

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
    Die Schwere des Grundrechtseingriffs einer anlasslosen Datenerhebung nimmt dabei mit der Möglichkeit der Nutzung der Daten für Folgeeingriffe in Grundrechte der Betroffenen zu (vgl. BVerfGE 120, 378 ).

    Angesichts der Streubreite der erhobenen Daten trägt dies dazu bei, dass sich hierdurch das Risiko des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens verfestigen kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 131.

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 122, 342 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Für eine unmittelbare Betroffenheit genügt es jedoch, wenn die angegriffenen Rechtsvorschriften ohne das Dazwischentreten dieses weiteren Vollzugsakts bereits in den Rechtskreis der Beschwerdeführenden einwirken und es ihnen nicht möglich oder zuzumuten ist, hiergegen zunächst Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (vgl. BVerfGE 122, 342 m.w.N.).

    Ein Abwarten ist ihnen nicht zumutbar, da die Vorschriften eine Verpflichtung begründen, die unmittelbar als solche mit einer Geldbuße bewehrt ist (vgl. BVerfGE 122, 342 ).

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