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   BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09   

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BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 99 Abs 1 S 3 AO 1977, MeldeG BY 1983
    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG wegen eines Erhebungsdefizits bei der Zweitwohnungsteuer und aufgrund der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei einer bestehenden Residenzpflicht am Ort der Zweitwohnung; Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) wegen eines Erhebungsdefizits bei der Zweitwohnungsteuer und aufgrund der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei einer bestehenden Residenzpflicht am Ort der Zweitwohnung; Verletzung des Art. ...

  • datenbank.nwb.de

    Residenzpflicht eines Beamten verhindert nicht Zweitwohnungsteuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungsteuer für Beamte mit Residenzpflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist muss die Zweitwohnungssteuer zahlen auch wenn er in München eine Zweitwohnung nehmen muss

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Zweitwohnungsteuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuer für zweite Wohnung ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 457
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Unerheblich für die Einordnung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG ist, dass das Innehaben der Zweitwohnung durch eine Berufsausübung veranlasst wurde und nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts als Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abzuziehen ist (vgl. BVerfGE 114, 316 ).

    Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316) waren kommunale Zweitwohnungsteuersatzungen wegen einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden.

    Durch diese Schlechterstellung verheirateter Personen gegenüber nicht verheirateten wurde das eheliche Zusammenleben in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (vgl. BVerfGE 114, 316 ).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Einen Eingriff in den Schutzbereich der Familie stellen alle staatlichen Maßnahmen dar, die Ehe und Familie schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 81, 1 ).

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Einen Eingriff in den Schutzbereich der Familie stellen alle staatlichen Maßnahmen dar, die Ehe und Familie schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 81, 1 ).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht eines Notars

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07

    Kurbeiträge auch für erwachsene Begleitpersonen von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit neun Prozent der Kaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723 ).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 143, 301 ) kann sich eine solche Pflicht nicht aus der Zuständigkeitsnorm des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, sondern allenfalls aus den Grundrechten ergeben (oben Rn. 83; vgl. BVerfGE 114, 316 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 u.a. -, Rn. 41 ff.).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG können strukturell gegenläufige Erhebungsregeln im Zusammenwirken mit der zu vollziehenden Steuernorm eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2010  1 BvR 2664/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 651; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Da eine Ermittlung der Wohnverhältnisse der Steuerpflichtigen wegen der Nähe zur Sphäre privater Lebensführung und wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) nur eingeschränkt möglich ist, darf der Satzungsgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sowie zur Vermeidung doppelten Ermittlungsaufwands der Meldebehörde einerseits und der Steuerbehörde andererseits als Hauptwohnung auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung die gegenüber der Meldebehörde gemeldete Wohnung bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46; BVerwG, Urteile vom 13.5.2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = juris Rn. 18; vom 17.9.2008 - 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 = juris Rn. 17).

    Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch eine Steuersatzung rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2015 - 1 BvR 2880/11 - BVerfGE 139, 1 = juris Rn. 40; Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 = juris Rn. 123; Beschluss vom 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457 = juris Rn. 46).

    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46; Urteil vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 = juris Rn. 110 ff.).

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