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   BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97   

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BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97 (https://dejure.org/1999,1801)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97 (https://dejure.org/1999,1801)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 1999 - 2 BvR 1565/97 (https://dejure.org/1999,1801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von Embargo-Verstößen - Export von Kriegsgerät - DDR-Bürger - Verfolgungshindernis - Gleichheitssatz - Gesetzlicher Richter

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 9; ; StGB § 94; ; StGB § 99; ; AWG § 7; ; AWG § 7 Abs. 1; ; AWG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit von Embargo-Verstößen durch DDR-Bürger nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Schützenswerte Rechtsgüter sind nicht nur der Bestand des Staates als Ganzes, sondern auch Rechtsgüter der Allgemeinheit und solche, die die öffentlichen, politischen oder wirtschaftlichen Funktionen des Staates betreffen (vgl. BVerfGE 92, 277 m.w.N.).

    Der Bestrafung des Beschwerdeführers steht auch kein unmittelbar aus der Verfassung herzuleitendes Verfolgungshindernis (vgl. BVerfGE 92, 277 ) entgegen; die Strafverfolgung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Der Bundesgerichtshof hebt in den Gründen der angegriffenen Entscheidung zu Recht darauf ab, daß das in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277) statuierte Verfolgungshindernis allein auf die Tatbestände der §§ 94, 99 StGB beschränkt war, daß andere aus Anlaß der oder im Zusammenhang mit der Spionagetätigkeit verwirklichte eigenständige Straftatbestände unberührt bleiben und daß insbesondere Embargoverstöße der vorliegenden Art nicht den "besonderen Charakter von Spionagestraftaten" haben.

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr, namentlich solche der in § 7 Abs. 2 AWG genannten Art, können die Machtposition Deutschlands in sicherheits-, wirtschafts- und währungspolitischen Bündnissen empfindlich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 91, 148 ).

    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1997 - 5 StR 544/96 -,.

    Auf die Ausführungen in dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 129 ) wird Bezug genommen.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß das System des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für den Bereich des Interzonenhandels keinen durchgreifenden Bedenken unterliegt (vgl. BVerfGE 12, 281 ; 18, 353 ; 62, 169 ; NJW 1984, S. 39).

    Insbesondere das MRG 53 hatte nicht nur die Kontrolle und Überwachung des innerdeutschen Zahlungs- und Wirtschaftsverkehrs zum Ziel, sondern auch die Herstellung von Gegenseitigkeit in bezug auf ein allgemeines Kräftegleichgewicht zur DDR (vgl. BVerfGE 18, 353 ; 62, 169 ); es diente der Einhaltung der internationalen Abkommen, die den innerdeutschen Handel absicherten.

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß das System des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für den Bereich des Interzonenhandels keinen durchgreifenden Bedenken unterliegt (vgl. BVerfGE 12, 281 ; 18, 353 ; 62, 169 ; NJW 1984, S. 39).

    Insbesondere das MRG 53 hatte nicht nur die Kontrolle und Überwachung des innerdeutschen Zahlungs- und Wirtschaftsverkehrs zum Ziel, sondern auch die Herstellung von Gegenseitigkeit in bezug auf ein allgemeines Kräftegleichgewicht zur DDR (vgl. BVerfGE 18, 353 ; 62, 169 ); es diente der Einhaltung der internationalen Abkommen, die den innerdeutschen Handel absicherten.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Das Rechtsgut der Friedensstaatlichkeit (Art. 26 GG) hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 47, 327 ).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen und berührt die Strafbarkeit nach den Vorschriften des Art. VIII MRG 53 nicht (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 408/95 - BGHSt 42, 113 ).
  • BVerfG, 04.08.1983 - 2 BvR 1118/83

    Fortgeltung eines Gesetzes - Militärregierung Deutschland - Anwendung -

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß das System des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für den Bereich des Interzonenhandels keinen durchgreifenden Bedenken unterliegt (vgl. BVerfGE 12, 281 ; 18, 353 ; 62, 169 ; NJW 1984, S. 39).
  • BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Nr. 3 AWG

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 97/99

    Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers

    Die gegen das Urteil des Senats gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG -Kammer-, Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BvR 1565/97).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 123/99

    Militärregierungsgesetz; Kommerzielle Koordinierung; Verfolgungshindernis;

    Sie sind insbesondere nicht entsprechend den Grundsätzen von BVerfGE 92, 277 unmittelbar aus der Verfassung herzuleiten (BGHSt 43, 129, 141 ff.; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 17. März 1999 - 2 BvR 1565/97 -), und zwar ungeachtet dessen, daß die Angeklagten ihren Lebensmittelpunkt bis zum Wirksamwerden der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 in der DDR behielten.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 7415/20

    Schutzmaßnahme, Infektionsschutz, Testverpflichtung, Allgemeinverfügung,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 BvR 1565/97 - juris Rn. 5; Ohler, Die Kollisionsordnung des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 2005, Tübingen, Seite 335.
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