Rechtsprechung
BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 119 Abs. 3 StVollzG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Gefangenenvergütung (Anspruch auf rechtliches Gehör; Übergehen eines Antrags auf Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; gerichtliche Pflicht zur Überzeugungsbildung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen); ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten gegen Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig mit Tenorbegründung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Prüfungspflicht des Art 100 Abs 1 S 1 GG trifft auch Instanzgerichte - hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem Parteivortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ... - Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Rüge der Grundrechtsverletzung eines Inhaftierten durch die Höhe der Vergütung seiner Arbeit im Strafvollzug
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Prüfungspflicht des Art 100 Abs 1 S 1 GG trifft auch Instanzgerichte - hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem Parteivortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vorlagepflicht der Gerichte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das vom Gericht nicht zur Kenntnis genommene Vorbringen
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 11.02.2022 - 3 Ws 447/21
- BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
bb) Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ).Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, sondern bereits auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ; 117, 330 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr).Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 134, 106 m.w.N.).
- BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
bb) Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ).Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
(1) Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, sondern bereits auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ; 117, 330 ; 138, 64 ). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Oberlandesgerichte gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG unter den dort bezeichneten Voraussetzungen berechtigt sind, eine Rechtsbeschwerde ohne Begründung zu verwerfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, Rn. 6). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde …
- BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …