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   BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94   

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https://dejure.org/1994,2134
BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94 (https://dejure.org/1994,2134)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1994 - 2 BvL 12/94 (https://dejure.org/1994,2134)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 2 BvL 12/94 (https://dejure.org/1994,2134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit - Psychiatrisches Krankenhaus - Unterbringung - Sicherungsverwahrung - Überweisung - Verurteilung - Normenkontrollantrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sicherungsverwahrung, Unterbringung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 772
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
    Es würde zu einer Verkehrung der Aufgaben der Gerichte führen, wollte das vorlegende Gericht mit allgemeinen Ausführungen dieser seiner Aufgabe ausweichen und sie auf das Bundesverfassungsgericht abwälzen, dem in erster Linie die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, nicht die Ermittlung von Tatsachen aufgegeben ist (BVerfGE 17, 135 [138 f.]; vgl. auch BVerfGE 18, 186 [192]).

    Da es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage auf die weitere Klärung dieser Sachfragen ankommen konnte und dem Gericht ein eigener Beitrag zur weiteren Tatsachenermittlung möglich war (vgl. BVerfGE 17, 135 [138]; 18, 186 [192]; 30, 355 [362 f.]), erweist sich die Vorlage schon aus diesem Grunde als unzulässig.

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
    Es würde zu einer Verkehrung der Aufgaben der Gerichte führen, wollte das vorlegende Gericht mit allgemeinen Ausführungen dieser seiner Aufgabe ausweichen und sie auf das Bundesverfassungsgericht abwälzen, dem in erster Linie die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, nicht die Ermittlung von Tatsachen aufgegeben ist (BVerfGE 17, 135 [138 f.]; vgl. auch BVerfGE 18, 186 [192]).

    Da es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage auf die weitere Klärung dieser Sachfragen ankommen konnte und dem Gericht ein eigener Beitrag zur weiteren Tatsachenermittlung möglich war (vgl. BVerfGE 17, 135 [138]; 18, 186 [192]; 30, 355 [362 f.]), erweist sich die Vorlage schon aus diesem Grunde als unzulässig.

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
    a) Entscheidungserheblich ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 34, 118 [127]; 47, 146 [152 ff.]).

    Dabei hat der Richter von der Gültigkeit der nach seiner Ansicht verfassungswidrigen Bestimmung auszugehen und die verfassungsrechtliche Frage erst dann vorzulegen, wenn es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Gültigkeit der Bestimmung ankommt (vgl. BVerfGE 47, 146 [154 ff.]; 79, 256 [265]).

  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04

    Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die

    Die Vorlage genügt schließlich auch deshalb nicht den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Begründungsanforderungen, weil sich das Gericht nicht ansatzweise mit den Gründen auseinandergesetzt hat, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, die angegriffene Vorschrift zu erlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1994 - 2 BvL 12/94 -, NJW 1995, S. 772 ).
  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus

    Soweit der Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung der Kapitalerträge aus dem Verkauf von Zero-Bonds im Jahr 1993 gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG 1990 und gegen diejenige der im Jahr 1997 erzielten Spekulationsgewinne gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit b) EStG 1997 vom 16.4.1997 (BGBl I S. 823/871), dieses im Veranlagungszeitraum 1997 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 - (BGBl I S. 2590), geltend macht, hätte der Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur einzuholen, wenn die Klärung der in Rede stehenden verfassungsrechtlichen Fragen zur abschließenden Beurteilung der hier zu entscheidenden Sachverhalte unerlässlich wäre (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG NJW 1995, 772; BVerfGE 84, 232; 79, 240; 72, 90; 68, 310; 66, 84; 61, 138 jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.04.2014 - 2 Ws 103/13

    Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel

    Unzulässig ist es auch, den Untergebrachten deshalb zu verlegen, weil er die suchttherapeutische Behandlung verweigert (Stree/Kinzig aaO) oder im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden wünscht, weil ihm dies angenehmer erscheint ( BVerfG 2 BvL 12/94 v. 17.5.1994 - NJW 1995, 772, zit. n. juris Rn. 22) .
  • KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit

    Von der besseren Resozialisierungsaussicht muß das Gericht überzeugt sein (vgl. BVerfG NStE Nr. 6 zu Art. 100 GG = NJW 1995, 772).
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