Rechtsprechung
BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungswidrigkeit - Psychiatrisches Krankenhaus - Unterbringung - Sicherungsverwahrung - Überweisung - Verurteilung - Normenkontrollantrag
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Sicherungsverwahrung, Unterbringung
Verfahrensgang
- LG Marburg, 04.03.1994 - 7 StVK 472/92
- BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 772
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der …
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Es würde zu einer Verkehrung der Aufgaben der Gerichte führen, wollte das vorlegende Gericht mit allgemeinen Ausführungen dieser seiner Aufgabe ausweichen und sie auf das Bundesverfassungsgericht abwälzen, dem in erster Linie die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, nicht die Ermittlung von Tatsachen aufgegeben ist (BVerfGE 17, 135 [138 f.]; vgl. auch BVerfGE 18, 186 [192]).Da es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage auf die weitere Klärung dieser Sachfragen ankommen konnte und dem Gericht ein eigener Beitrag zur weiteren Tatsachenermittlung möglich war (vgl. BVerfGE 17, 135 [138]; 18, 186 [192]; 30, 355 [362 f.]), erweist sich die Vorlage schon aus diesem Grunde als unzulässig.
- BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Es würde zu einer Verkehrung der Aufgaben der Gerichte führen, wollte das vorlegende Gericht mit allgemeinen Ausführungen dieser seiner Aufgabe ausweichen und sie auf das Bundesverfassungsgericht abwälzen, dem in erster Linie die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, nicht die Ermittlung von Tatsachen aufgegeben ist (BVerfGE 17, 135 [138 f.]; vgl. auch BVerfGE 18, 186 [192]).Da es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage auf die weitere Klärung dieser Sachfragen ankommen konnte und dem Gericht ein eigener Beitrag zur weiteren Tatsachenermittlung möglich war (vgl. BVerfGE 17, 135 [138]; 18, 186 [192]; 30, 355 [362 f.]), erweist sich die Vorlage schon aus diesem Grunde als unzulässig.
- BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77
Schneller Brüter
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
a) Entscheidungserheblich ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 34, 118 [127]; 47, 146 [152 ff.]).Dabei hat der Richter von der Gültigkeit der nach seiner Ansicht verfassungswidrigen Bestimmung auszugehen und die verfassungsrechtliche Frage erst dann vorzulegen, wenn es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Gültigkeit der Bestimmung ankommt (vgl. BVerfGE 47, 146 [154 ff.]; 79, 256 [265]).
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Das Verfahren der Normenkontrolle ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des konkreten gerichtlichen Verfahrens unerläßlich ist (BVerfGE 50, 108 [113]; vgl. auch BVerfGE 76, 100 [104]; 78, 201 [203]; 79, 240 [243]; 85, 337 [343]).Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 22, 175 [177]; 65, 265 [282]; 76, 100 [104]; 80, 59 [65]; 86, 52 [57]; 86, 71 [78]).
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 22, 175 [177]; 65, 265 [282]; 76, 100 [104]; 80, 59 [65]; 86, 52 [57]; 86, 71 [78]).In einem solchen Fall ist die Vorlage unzulässig (vgl. BVerfGE 65, 132 [137]; 81, 40 [49]; 86, 52 [56]; 87, 114 [133]).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 22, 175 [177]; 65, 265 [282]; 76, 100 [104]; 80, 59 [65]; 86, 52 [57]; 86, 71 [78]).§ 80 BVerfGG verlangt insbesondere auch, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; st. Rspr., vgl. weiter BVerfGE 80, 96 [100, 102]; 81, 275 [277]; 86, 71 [77]).
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69
Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Da es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage auf die weitere Klärung dieser Sachfragen ankommen konnte und dem Gericht ein eigener Beitrag zur weiteren Tatsachenermittlung möglich war (vgl. BVerfGE 17, 135 [138]; 18, 186 [192]; 30, 355 [362 f.]), erweist sich die Vorlage schon aus diesem Grunde als unzulässig. - BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Dabei hat der Richter von der Gültigkeit der nach seiner Ansicht verfassungswidrigen Bestimmung auszugehen und die verfassungsrechtliche Frage erst dann vorzulegen, wenn es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Gültigkeit der Bestimmung ankommt (vgl. BVerfGE 47, 146 [154 ff.]; 79, 256 [265]). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Das Bundesverfassungsgericht habe ferner entschieden, daB dem Strafvollzug von Verfassungs wegen eine Aufgabe zukomme, für die Wiedereingliederung der gefangenen Menschen Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 202 [235]) und den Vollzug sinnvoll zu gestalten (BVerfGE 45, 187 [238 f.]). - BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Das Bundesverfassungsgericht habe ferner entschieden, daB dem Strafvollzug von Verfassungs wegen eine Aufgabe zukomme, für die Wiedereingliederung der gefangenen Menschen Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 202 [235]) und den Vollzug sinnvoll zu gestalten (BVerfGE 45, 187 [238 f.]). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen
- LG Marburg, 15.08.1990 - 7 StVK 189/89
- OLG Hamm, 16.10.1986 - 3 Ws 425/86
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
- BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die …
Die Vorlage genügt schließlich auch deshalb nicht den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Begründungsanforderungen, weil sich das Gericht nicht ansatzweise mit den Gründen auseinandergesetzt hat, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, die angegriffene Vorschrift zu erlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1994 - 2 BvL 12/94 -, NJW 1995, S. 772 ). - BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus …
Soweit der Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung der Kapitalerträge aus dem Verkauf von Zero-Bonds im Jahr 1993 gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG 1990 und gegen diejenige der im Jahr 1997 erzielten Spekulationsgewinne gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit b) EStG 1997 vom 16.4.1997 (BGBl I S. 823/871), dieses im Veranlagungszeitraum 1997 zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 - (BGBl I S. 2590), geltend macht, hätte der Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur einzuholen, wenn die Klärung der in Rede stehenden verfassungsrechtlichen Fragen zur abschließenden Beurteilung der hier zu entscheidenden Sachverhalte unerlässlich wäre (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG NJW 1995, 772; BVerfGE 84, 232; 79, 240; 72, 90; 68, 310; 66, 84; 61, 138 jeweils m. w. N.). - OLG Koblenz, 08.04.2014 - 2 Ws 103/13
Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel
Unzulässig ist es auch, den Untergebrachten deshalb zu verlegen, weil er die suchttherapeutische Behandlung verweigert (…Stree/Kinzig aaO) oder im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden wünscht, weil ihm dies angenehmer erscheint ( BVerfG 2 BvL 12/94 v. 17.5.1994 - NJW 1995, 772, zit. n. juris Rn. 22) . - KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10
Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit …
Von der besseren Resozialisierungsaussicht muß das Gericht überzeugt sein (vgl. BVerfG NStE Nr. 6 zu Art. 100 GG = NJW 1995, 772).