Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3637
BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 (https://dejure.org/2011,3637)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 (https://dejure.org/2011,3637)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 (https://dejure.org/2011,3637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 55 Abs 2 Nr 1 Buchst a AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft - hier: Verweigerung von Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung trotz pflegebedürftigen Ehepartners des betroffenen Ausländers verletzt Art 6 Abs 1 GG ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hat bereits die Möglichkeit einer Abschiebung zur Folge und verstößt damit gegen Art. 6 GG; Wahrung des verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG trotz bestehender Möglichkeit einer Abschiebung aufgrund der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 6 Abs. 4 S. 1, BGB § 1353 Abs. 1 S. 2, BGB § 1626
    Schutz von Ehe und Familie, vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Visumsverfahren, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, familiäre Beistandsgemeinschaft, ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft - hier: Verweigerung von Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung trotz pflegebedürftigen Ehepartners des betroffenen Ausländers verletzt Art 6 Abs 1 GG ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft - hier: Verweigerung von Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung trotz pflegebedürftigen Ehepartners des betroffenen Ausländers verletzt Art 6 Abs 1 GG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG trotz bestehender Möglichkeit einer Abschiebung aufgrund der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes; Vereinbarkeit des Verweises eines Ausländers auf die Einholung eines erforderlichen Visums ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG stoppt Abschiebung wegen Pflegebedürftigkeit der Ehefrau

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerfG stoppt Abschiebung wegen Pflegebedürftigkeit der Ehefrau

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 436
  • NVwZ-RR 2011, 585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Die geltend gemachten Grundrechtsverstöße beruhen gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).

    a) Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ).

    Die Reichweite der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen der § 1353 Abs. 1 Satz 2, §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    a) Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ; BVerfGK 2, 190 ).

    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 80, 81 zur Erwachsenenadoption).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird oder ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, juris Rn. 8; BVerfGK 7, 49 m.w.N.).

    Die Reichweite der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen der § 1353 Abs. 1 Satz 2, §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Der verfassungsrechtliche Schutz der ehelichen Beistandsgemeinschaft beruht zum einen darauf, dass Art. 6 Abs. 1 GG den Staat verpflichtet, die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 61, 319 ).

    Die Aufgabenverteilung in der Ehe unterliegt ihrer freien Entscheidung (BVerfGE 61, 319 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfGK 13, 26 ).

    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfGK 13, 26 ).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfGK 13, 562 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08

    Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Dementsprechend werden auch in der aufenthaltsrechtlichen Kommentarliteratur und der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte Krankheit und Pflegebedürftigkeit des Ehepartners, die diesen mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen sein lassen, als verfassungsrechtlich gebotene Anwendungsfälle von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG genannt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. September 2008 - 2 M 184/08 -, juris Rn. 4; Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 174 , jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Zum anderen gewährleistet die Verfassung Ehe und Familie nicht abstrakt, sondern in der verfassungsgeleiteten Ausgestaltung, wie sie den herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht (vgl. BVerfGE 15, 328 ; 31, 58 ; 53, 224 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 und 3 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
    Die geltend gemachten Grundrechtsverstöße beruhen gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 1 UF 207/97

    Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim unterhaltspflichtigen

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2011, 2 BvR 1367/10, NVwZ-RR 2011, 585, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Nachzugshindernisse von begrenzter Zeitdauer, wie es das Visumverfahren darstellt, sind auch beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht von vornherein verfassungswidrig (vgl. zum Visumverfahren: BVerfG, Beschl. v. 17.5.2011, 2 BvR 1367/10, juris Rn. 15; Beschl. v. 4.12.2007, 2 BvR 2341/06, InfAuslR 2008, 239 f., juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, 1 C 23.09, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 34).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Liegen derartige familiäre Bindungen und bei einem Elternteil Hindernisse vor, die einer Abschiebung entgegenstehen bzw. hält sich dieser rechtmäßig (aufgrund eines Aufenthaltstitels nach dem AufenthG oder gestattet nach dem AsylVfG) im Inland auf, verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG die Abschiebung des anderen Elternteils die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerfG, Beschlüsse vom 08.12.2005, 2 BvR 1001/04, FamRZ 2006, 187, vom 10.05.2008, 2 BvR 588/08, InfAuslR 2008, 347, vom 01.12.2008, 2 BvR 1830/08, BVerfGK 14, 458, vom 09.01.2009, 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, 387, vom 17.05.2011, 2 BvR 1367/10, FamRZ 2011, 1133; weitere Fundstellen in juris).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Liegen derartige familiäre Bindungen und bei einem Elternteil Hindernisse vor, die einer Abschiebung entgegenstehen bzw. hält sich dieser rechtmäßig (aufgrund eines Aufenthaltstitels nach dem AufenthG oder gestattet nach dem AsylVfG) im Inland auf, verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG die Abschiebung des anderen Elternteils die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerfG, Beschlüsse vom 08.12.2005, 2 BvR 1001/04, FamRZ 2006, 187, vom 10.05.2008, 2 BvR 588/08, InfAuslR 2008, 347, vom 01.12.2008, 2 BvR 1830/08, BVerfGK 14, 458, vom 09.01.2009, 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, 387, vom 17.05.2011, 2 BvR 1367/10, FamRZ 2011, 1133; weitere Fundstellen in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht