Rechtsprechung
BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 185 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung des Akronyms ACAB bei einem Fußballspiel (Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit; Wechselwirkungslehre; Kollektivbeleidigung; Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 Halbs 1 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - hier: "ACAB" (All Cops Are Bastards) - ... - rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten - hier: "ACAB" (All Cops Are Bastards) - ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"A.C.A.B." - das ist nicht automatisch eine Beleidigung
- lawblog.de (Kurzinformation)
ACAB-Beschluss: Polizisten dürfen nicht so empfindlich sein
- lto.de (Pressebericht, 24.06.2016)
Kollektivbeleidiung "ACAB"? Polizei im Stadion keine abgegrenzte Gruppe
- archive.is (Pressebericht, 24.06.2016)
"ACAB": Polizistenbeleidigung fällt unter Meinungsfreiheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
ACAB: Strafbare Beleidigung oder geschützte Meinungsäußerung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
"ACAB" ist nicht stets eine strafbare Beleidigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Abkürzung ACAB stellt nicht ohne Weiteres eine Beleidigung dar
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)
Verfassungsrichter als "Superrevisionsinstanz" im Meinungskampf
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+6Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und
BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und
OLG Karlsruhe, 20.05.2014 - 1 (8) Ss 678/13Die wegen der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B."
OLG München, 18.12.2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung:
OLG Nürnberg, 01.10.2012 - 1 St OLG Ss 211/12Beleidigung: Hochhalten des Banners mit der Aufschrift "A.C.A.B." in einem
OLG Karlsruhe, 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." bei einem
A.C.A.B.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2643
- NStZ-RR 2016, 277
- StV 2017, 180
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Rostock, 12.02.2018 - 21 Ss OWi 200/17
"A.C.A.B." ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit ahndbar
Sie genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 11, juris). - BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 2832/15
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung …
Sie ist nicht offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14 -, juris, Rn. 12; - 1 BvR 2150/14 - , NJW 2016, S. 2643). - OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16
Polizeiliches Aufenthaltsverbot für einen "Ultra"
(5) Soweit der Kläger hinsichtlich des in tatsächlicher Hinsicht unbestrittenen Vorfalls vom 2. April 2016 (Hochalten des "ACAB"-Schildes) und des diesbezüglich - ebenfalls unstreitig - gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens wegen Beleidigung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.6.2016 - 1 BvR 257/14 -, BayVBl 2016, 807, juris, und Beschl. v. 17.6.2016 - 1 BvR 2150/14 -, NJW 2016, 2643, juris) verweist, wonach in einem solchen Verhalten keine Beleidigung zu sehen sei, kann dies die Gefahrenprognose bereits deshalb nicht erschüttern, weil es, wie oben ausgeführt, nicht darauf ankommt, ob ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung geführt hat oder zukünftig führen wird.
- BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).
- LG Köln, 01.04.2021 - 157 Ns 8/20
Verbot anlassloser Videoüberwachung: Fußballfans sind keine Verbrecher
Um plumpe Schmähkritik, bei der eine Abwägung nicht erforderlich ist, um zu einer Strafbarkeit wegen Beleidigung zu kommen (vergleiche dazu Bundesverfassungsgericht NStZ-RR 2016, 277; NJW 2017, 2607), geht es nicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung
Ein Foto der Facebook-Seite "We love Pyro", auf dem ein "1.3 1.2 Shirt" abgebildet ist, kommentierte er mit den Worten: "Hammer... kommen noch andere Motive..." Mit der Zahlenfolge 1321, die für die englische Parole "all cops are bastards" ("ACAB") steht, wird regelmäßig eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, juris Rn. 12, …und vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, juris Rn. 4). - BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20
Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle
(aa) Zutreffend ist zunächst der, wenngleich in rechtlicher Hinsicht nicht näher ausgeführte, so doch erkennbare Ansatzpunkt des Ausgangsgerichts, dass dann, wenn Beleidigungen unter einer Kollektivbezeichnung, wie hier "die Polizei Giesing", ausgesprochen werden, sich der Angriff gegen die individuelle Ehre bestimmter einzelner oder aller Mitglieder des Kollektivs richten kann (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2016, 1 BvR 2150/14, NJW 2016, 2643 Rn. 16; BVerfG NJW 1995, 3303, 3306;… Hilgendorf in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2009, vor § 185 Rn. 28 ff.;… Valerius in: BeckOK StGB, 46. Ed., Stand 1. Mai 2020, § 185 Rn. 8 f.; Geppert, NStZ 2013, 553, 557), wenn der Personenkreis deutlich aus der Allgemeinheit heraustritt, klar abgrenzbar und überschaubar ist und sich die Mitglieder zweifelsfrei bestimmen lassen (…Valerius a.a.O.). - OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
Adhäsionsverfahren bei Beleidigung von Amtsträgern
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -). - AG Köln, 27.09.2019 - 120 Js 539 Ds 28/18 Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (BVerfG, Beschl. vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3304; BVerfG, Beschl. vom 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14, NStZ-RR 2016, 278).