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   BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01   

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https://dejure.org/2002,2741
BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01 (https://dejure.org/2002,2741)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2002 - 1 BvL 9/01 (https://dejure.org/2002,2741)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 1 BvL 9/01 (https://dejure.org/2002,2741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Normenkontrolle - Unzulässigkeit einer Richtervorlage - Pfändungsschutz - Wiederkehrende Einkünfte - Gewährung von Amts wegen - Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit

  • zvi-online.de

    ZPO § 850k
    Keine verfassungsrechtliche Grundlage für die gerichtliche Einschränkung von Kontopfändungen ohne Schuldnerantrag

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a; ; ZPO § ... 850 k; ; ZPO § 732 Abs. 2; ; ZPO § 850 k Abs. 1; ; ZPO § 850 k Abs. 2; ; ZPO § 850 k Abs. 3; ; ZPO § 850 c Abs. 3; ; ZPO § 835 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 20; ; GG Art. 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; ZPO § 850k

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1, 2, 3, 6, 14, 20, 100 Abs. 1; ZPO § 850k
    Keine verfassungsrechtliche Grundlage für die gerichtliche Einschränkung von Kontopfändungen ohne Schuldnerantrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 279
  • NJW 2003, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Koblenz, 10.09.1997 - 2 T 510/97
    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
    Eine vertiefte Befassung mit den Motiven des Gesetzgebers bei Erlass dieser Regelung, wie sie für einen zulässigen Vorlagebeschluss geboten gewesen wäre, fehlt ebenso wie eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere den umfangreichen Ausführungen des Landgerichts Koblenz in seinem Beschluss vom 10. September 1997 (RPfl 1998, S. 76 f.), auf den auch der vom Amtsgericht selbst in Bezug genommene Aufsatz von Hofmann verweist (RPfl 2001, S. 113 ).

    Das Vollstreckungsgericht könne nämlich dem Schuldner, den die Beibringungs- und Beweislast hinsichtlich der Schutzvoraussetzungen treffe, aufgeben, die Tatsachen, welche für die Bemessung der Pfändungsfreigrenze maßgeblich seien, darzulegen und nachzuweisen (vgl. Landgericht Koblenz, Beschluss vom 10. September 1997 - 2 T 510/97 -, RPfl 1998, S. 76 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht die für seine Entscheidung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegt und sich dabei mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander setzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
    Hierbei muss es insbesondere auch die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen und sich gegebenenfalls mit den Motiven des Gesetzgebers auseinander setzen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
    Hierbei muss es insbesondere auch die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen und sich gegebenenfalls mit den Motiven des Gesetzgebers auseinander setzen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
    Hierbei muss es insbesondere auch die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen und sich gegebenenfalls mit den Motiven des Gesetzgebers auseinander setzen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; stRspr).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 04.04.2006 - P.St. 2027 -, NJOZ 2007, 1521 [1526]; BVerfG (K), Beschluss vom 20.06.1994 - 1 BvL 12/94 -, NVwZ 1994, 894; Beschluss vom 17.06.2002 - 1 BvL 9/01 -, NJW 2003, 279; Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11 -, FamRZ 2011, 1642 [1643]; Beschluss vom 06.09.2012 - 1 BvL 13/12 -, NVwZ 2013, 61 [62] -.
  • AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08

    Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz

    - nicht von Amts wegen - pfandfreie Einkommensteile freigeben (vgl. BVerfG NJW 2003, 279).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 155-IV-08
    des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 9/01) mache sie sich zu eigen.

    1. Soweit durch die Bezugnahme auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 9/01) eine Verfassungswidrigkeit von § 850k ZPO gerügt wird, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen für eine Kontrolle von Gesetzen des Bundes nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG die Gerichtsbarkeit nicht zusteht.

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027

    Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete

    Hierbei muss es auch die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung und Prüfung der für verfassungswidrig gehaltenen Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.06.1994 - 1 BvL 12/94 -, NVwZ 1994, S. 894 ff., und vom 17.06.2002 - 1 BvL 9/01 -, NJW 2003, S. 279 f.; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 41 Rdnr. 12).
  • AG Bottrop, 30.10.2008 - 20 C 31/08

    Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen wegen fehlender Beschlusskompetenz der

    Sobald aber durch Beschluss eine allgemeine Bestimmung über die Fälligkeit von Beitragsforderungen getroffen wird, die über den zeitlichen Geltungsbereich des für das jeweilige Kalenderjahr beschlossenen Wirtschaftsplans hinausgeht, fehlt den Eigentümern die Beschlusskompetenz (vgl. nur B G H NJW 2003, 279 - 294; OLG Hamm ZMR 1995, 498).
  • AG Hannover, 17.11.2006 - 714 M 146139/06

    Keine Einstellung der Kontopfändung zur Freigabe von Sozialleistungen

    Gingen auf dem gepfändeten Konto Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b ZPO bezeichneten Art ein, so könnte das Vollstreckungsgericht gem. § 850k ZPO auf Antrag des Schuldners - nicht von Amts wegen - pfandfreie Einkommensteile freigeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.6.2002 - l BvL 9/01, ZVI 2002, 190 = NJW 2003, 279).
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