Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2019 - 1 BvR 2302/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme fehlenden Verschuldens hinsichtlich der Fristversäumung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) rechtfertigt grds nicht die Annahme fehlenden Verschuldens hinsichtlich der Fristversäumung
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) rechtfertigt grds nicht die Annahme fehlenden Verschuldens hinsichtlich der Fristversäumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1-2
Einhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) rechtfertigt grds nicht die Annahme fehlenden Verschuldens hinsichtlich der Fristversäumung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 30.11.2017 - 85 C 50/17
- LG Mainz, 26.06.2018 - 3 S 3/18
- LG Mainz, 24.07.2018 - 3 S 3/18
- BVerfG, 17.06.2019 - 1 BvR 2302/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.03.2013 - 1 BvR 539/13
Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2019 - 1 BvR 2302/18
Für den Fristbeginn ist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG auf die Zustellung oder formlose Mitteilung der Entscheidung und damit im vorliegenden Fall nicht auf den Zugang bei den Beschwerdeführern, sondern auf die vorangegangene Bekanntgabe an deren damaligen Prozessbevollmächtigten abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, juris, Rn. 2).Die von den Beschwerdeführern geltend gemachte Unkenntnis des Fristbeginns rechtfertigt die Annahme fehlenden Verschuldens nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, juris, Rn. 5).
- BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der …
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers beginnt der Lauf der Einlegungs- und Begründungsfrist nicht erst mit der Weiterleitung der fraglichen Entscheidungen durch die Verfahrensbevollmächtigte an ihn (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2019 - 1 BvR 2302/18 -, Rn. 2).