Rechtsprechung
BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unvereinbarkeit von Rechtsnormen mit übergeordnetem Recht; Darlegung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen in einem Normenkontrollverfahren; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage
- Judicialis
EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. ... 229 § 3; ; BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 126; ; BGB § 126 a; ; BGB § 126 b; ; BGB §§ 557 ff.; ; BGB § 558 a Abs. 1; ; MHG § 2; ; MHG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; MHG § 3; ; MHG § 4; ; MHG § 5; ; MHG § 6; ; MHG § 7; ; MHG § 8; ; MHG § 11; ; MHG § 12; ; MHG § 13; ; MHG § 15; ; MHG § 16; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.03.2002 - 6 C 366/01 6 C 367/01
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 51 (Ls.)
- NZM 2003, 896
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Das vorlegende Gericht hat daher in den Gründen seines Beschlusses den Sachverhalt darzustellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 74, 182 ).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ).
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Im Hinblick auf die von Verfassungs wegen zu beachtenden Unterschiede zwischen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG einerseits und der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG andererseits (vgl. BVerfGE 42, 42 ) sind an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 97, 49 ).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Das vorlegende Gericht setzt sich damit weder mit den verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Vertrauensschutzes auseinander, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden sind (vgl. zu Inhalt und Zulässigkeit der Rückbewirkung von Rechtsfolgen - "echte" Rückwirkung - und der tatbestandlichen Rückanknüpfung - "unechte" Rückwirkung - BVerfGE 72, 200 ; 77, 370 ; 83, 89 ; 92, 277 ; 97, 67 ), noch prüft es die beanstandete Norm unter diesem Blickwinkel. - BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ). - BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Im Hinblick auf die von Verfassungs wegen zu beachtenden Unterschiede zwischen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG einerseits und der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG andererseits (vgl. BVerfGE 42, 42 ) sind an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 97, 49 ). - BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG
Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Das vorlegende Gericht setzt sich damit weder mit den verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Vertrauensschutzes auseinander, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden sind (vgl. zu Inhalt und Zulässigkeit der Rückbewirkung von Rechtsfolgen - "echte" Rückwirkung - und der tatbestandlichen Rückanknüpfung - "unechte" Rückwirkung - BVerfGE 72, 200 ; 77, 370 ; 83, 89 ; 92, 277 ; 97, 67 ), noch prüft es die beanstandete Norm unter diesem Blickwinkel. - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione