Rechtsprechung
BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Kein Annahmegrund bei mangelnden Erfolgsaussichten der von Fachgerichten als unzulässig verworfenen Anhörungsrüge - jedoch Bedenken bzgl der fachgerichtlichen Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßige Anforderungen an die fachgerichtliche Behandlung der Anhörungsrüge; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2; ; ArbGG § 49 Abs. 3; ; ArbGG § 78a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG München, 16.08.2006 - 4 Sa 533/05
- LAG München, 01.02.2007 - 4 Sa 533/05
- LAG München, 01.06.2007 - 4 Sa 533/05
- BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer …
Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07
Der zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen worden (Az. 1 BvR 782/07), über die noch nicht entschieden wurde. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07
Da mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass seine Anhörungsrüge hätte Erfolg haben können, führte ihre Verwerfung als unzulässig nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07
Allerdings ist die im Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2007 im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (…Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NZA 2007, S. 528) vertretene Auffassung, eine Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren sei nach § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG unstatthaft, vor dem Hintergrund des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. - BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung
Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07
Allerdings ist die im Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2007 im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NZA 2007, S. 528) vertretene Auffassung, eine Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren sei nach § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG unstatthaft, vor dem Hintergrund des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.