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   BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92   

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BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1993 - 1 BvR 1474/92 (https://dejure.org/1993,2004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nach der Zulassung der Veräußerung eines Hotels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einem Investitionsvorrangbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung einer Unternehmensveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 113
  • NJW 1993, 2523
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Entscheidend fällt ins Gewicht, daß die Annahme, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung werde sich nicht auf die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern insgesamt hemmend auswirken (vgl. hierzu BVerfGE 85, 130 ), angesichts der neuen Prozeßlage nicht mehr berechtigt ist.

    An der Vermeidung einer solchen Lage besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ), das schwerer wiegt als die Belange der Beschwerdeführerin.

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Diese Voraussetzungen fehlen, wenn die Verfassungsbeschwerde als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erachtet wird oder wenn die Abwägung der Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils entstünden, zu Lasten des Beschwerdeführers ausfällt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Eine "Überraschungsentscheidung" (vgl. hierzu BVerfGE 86, 133 ) liegt offensichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    a) Der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 9. März 1993 genügt - unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen - dem Gebot wirksamen Rechtsschutzes (vgl. hierzu BVerfGE 51, 268 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 12. Januar 1993 (BVerfGE 88, 76) die aufschiebende Wirkung der Klage der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Treuhandanstalt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen angeordnet.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG nur dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlaß einer solchen Anordnung noch gegeben sind (BVerfGE 21, 50).
  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens -

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Das ist ein Ziel von erheblichem öffentlichem Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ; 94, 334 ).

    Rechtsschutz gegenüber Investitionsvorrangentscheidungen zugunsten Dritter ist nach Maßgabe des § 12 InVorG dem Anmelder auch im Fall der Unternehmensrestitution garantiert (zum Umfang dieses - vom Verwaltungsgericht gewährten - Rechtsschutzes vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ).

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