Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35832
BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20 (https://dejure.org/2021,35832)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20 (https://dejure.org/2021,35832)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 (https://dejure.org/2021,35832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 JVollzGB III BW
    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses bei noch andauernder Beeinträchtigung von Resozialisierungsmöglichkeiten; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 6 Abs 1 Nr 4 JVollzIIIGB BW 2009, § 93 JVollzIIIGB BW 2009, §§ 109 ff StVollzG, § 109 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen - hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verlegung eines Inhaftierten gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen - hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen; hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art. ...

  • rechtsportal.de

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verlegung eines Inhaftierten gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen - hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftverlegung wegen unzulässiger Rechtsberatung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 110 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ).

    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

    Dabei dürfen die Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse jedoch nicht in einer der Effektivität des Rechtsschutzes zuwiderlaufenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 120, 274 ; BVerfGK 20, 207 ).

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ).

    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ).

    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ).

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

    Dabei dürfen die Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse jedoch nicht in einer der Effektivität des Rechtsschutzes zuwiderlaufenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 120, 274 ; BVerfGK 20, 207 ).

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    bb) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Verlegungen, die nicht ihrerseits durch Resozialisierungsgründe bestimmt sind, bedürfen daher einer Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 28 m.w.N.).

    In Bezug auf Haftverlegungen ist ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung wegen der fortwirkenden Beeinträchtigung der Resozialisierung daher schon dann anzunehmen, wenn ein Beschwerdeführer gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 f.).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    bb) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Ein der Rechtfertigung bedürftiger Eingriff in das Resozialisierungsprinzip sei schon dann anzunehmen, wenn ein Gefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werde (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 21).

    Zum anderen liegt es auf der Hand, dass eine gegen den Willen des betroffenen Strafgefangenen erfolgende Verlegung einen bisweilen schwerwiegenden Eingriff in dessen Grundrechtsposition jedenfalls aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1077/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verzögerte Bearbeitung

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag selbst unter Beachtung der aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anforderungen mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 24).
  • BSG, 13.09.2021 - B 5 R 242/21 B

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Unzulässige Beschwerde

    Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) keinen Instanzenzug fordert (vgl aus jüngster Zeit BVerfG Beschluss vom 17.8.2021 - 2 BvR 1368/20 - juris RdNr 18) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht