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   BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91   

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https://dejure.org/1992,8252
BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91 (https://dejure.org/1992,8252)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91 (https://dejure.org/1992,8252)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1992 - 1 BvR 1104/91 (https://dejure.org/1992,8252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Dieser darf sich nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 [237] mit weiteren Hinweisen) und dabei auch unvermeidbare Härten in Kauf nehmen (vgl. BVerfGE 77, 308 [338]).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Wegen der Einzelheiten wird auf den beiliegenden Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 (- 1 BvR 825/88 - ) verwiesen.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Dieser darf sich nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 [237] mit weiteren Hinweisen) und dabei auch unvermeidbare Härten in Kauf nehmen (vgl. BVerfGE 77, 308 [338]).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Die Anrechnungsvorschrift des § 56 Abs. 2 VBLS sei nach der vom Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 242/85 -, NJW-RR 1987, S. 1026 f.).
  • BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Im beigefügten Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. September 1992 (- 1 BvR 752/88 - NJW-RR 1993, 479 -) wird ausgeführt, daß § 56 Abs. 2 VBLS nicht dadurch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, daß bei befreienden Lebensversicherungen in Ansehung der Zusatzversorgung eine Dynamisierung fingiert wird.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht solange entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der

    Die entsprechende, für die Fälle der befreienden Lebensversicherungen geltende Bestimmung des § 40 Abs. 2d VBLS a.F. haben das Oberschiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (vgl. Schiedssprüche des Oberschiedsgerichtes vom 17. Dezember 1975 - OS 111/73; vom 21. Mai 1971 - OS 96/70 und vom 13. November 1986 - OS 135/86) und die ordentlichen Gerichte (vgl. BGH Urteil vom 06. Mai 1987 - IVa ZR 242/85, abgedruckt in NJW-RR 1987, 1026 - 1027 = Versicherungsrecht 1987, 724-726; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2006 - 12 U 431/04; Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 43/03, in OLGR Karlsruhe 2003, 484 f.; LG Karlsruhe, st. Rspr. seit Urteil vom 22. Juni 2001 - 6 O 401/00), sowie das Bundesverfassungsgericht (vgl. 1. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 17. September 1992 - 1 BvR 1104/91 - unveröffentlicht - recherchiert bei Juris-Rechtssprechung) als vereinbar mit höherrangigem Recht und deshalb als wirksam angesehen.
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